…In diesem Fall wird die Fälligkeit nicht durch einen Abgabenbescheid ausgelöst. Die sich durch die Aufhebung ergebende Abgabenschuldigkeit wird am Tag der Aufhebung fällig. Für die Entrichtung steht eine Nachfrist von einem Monat zu. Die Ausführungen über Aufhebungsbescheide gelten sinngemäß für Aufhebungen durch ein Erkenntnis…
…und im Zollverfahrensrecht (Artikel 233 Abs. 1 Buchstabe b) UZK) haben. | Unterrichtung des bürgenden Verbandes gemäß Art. 11 Abs. 1 TIR-Abkommen (1978) Warentransport mit Carnets | Spätestens 12 Monate nach Eröffnung des Carnet TIR | Frist für die buchmäßige Erfassung | 14 Tage…
…werden und der Abgabepflichtige durch Unterlassung einer Weisung eine Verrechnung nach § 214 Abs. 1 BAO auf die den Gegenstand des Aussetzungsantrages bildende Abgabe nicht verhindert hat. Beispiel: Auf dem Konto des Abgabepflichtigen, das weder einen Rückstand noch ein Guthaben ausweist, werden am selben Tag zuerst…
… 108 Abs. 3 BAO der letzte davorliegende Handelstag als letzter Tag der Frist anzusehen. Für die Bestimmung der Handelstage ist der jährlich veröffentlichte Kalender der Handelstage für den österreichischen Kassa- und Terminmarkt der Wiener Börse AG maßgeblich. 5.11. Folgen der Fristversäumnis Rz 475: Erfolgt…
…ist gemäß § 210 Abs. 2 BAO die sich hiedurch ergebende, dem Gegenstand des aufgehobenen Bescheides zuzuordnende Abgabenschuldigkeit am Tag der Aufhebung fällig. Für die Entrichtung der Abgabe steht eine Nachfrist von einem Monat ab Bekanntgabe des aufhebenden Bescheides zu. Rz 35: § 210 Abs. 2 BAO…
…auf eine Rückwirkung vor und ist als Einbringungsstichtag der Tag des Abschluss des nach außen erkennbaren Einbringungsvertrages anzunehmen. Beispiel: Ein Einbringungsvertrag über einen privat gehaltenen Kapitalanteil im Sinne des § 12 Abs. 2 Z 3 UmgrStG wird ohne Erwähnung eines Einbringungsstichtages am 23.9.0123.9…
… 230 Abs. 3 BAO die Dreimonatsfristen des § 217 Abs. 3 BAO (siehe Rz 937 und Rz 940). Rz 1439: Ein Zahlungserleichterungsansuchen ist zeitgerecht iSd § 230 Abs. 3 BAO, wenn es vor Ablauf der für die Entrichtung einer Abgabe zur Verfügung stehenden Frist (Fälligkeit oder eine…
…in einem solchen Urkundenarchiv gespeichert und wird der jeweils zuständigen Behörde der Zugriff auf diese Urkunde ermöglicht, ist dies als Vorlage des Originales zu sehen. Eine gesonderte körperliche Übersendung des amtlichen Vordrucks ist dann nicht mehr erforderlich. Rz 98: Am entsprechenden amtlichen Vordruck für die…
… 43 Abs. 1 FLAG und mit § 79 Abs. 1 EStG 1988 werden Lohnzahlungen, die regelmäßig wiederkehrend bis zum 15. Tag eines Kalendermonats für den vorangegangenen Kalendermonat gewährt werden, dem vorangegangenen Kalendermonat zugerechnet. Rz 671: Im Falle der Personalgestellung entsteht die Steuerschuld mit Ablauf des Kalendermonates…
…Rechtsbehelf und Erlass/Erstattung von Abgaben Wird im Rahmen einer Berufung oder eines selbständigen Erlass-/Erstattungsantrages die Anwendung eines Zollkontingentes begehrt, dann ist die Anmeldung des Zollkontingentes oder Zollplafonds vom Zollamt, das die Entscheidung zu treffen hat, am Tag der Einbringung der Kontingentstelle zu melden…
30.1.2.3.3 Zuständigkeit und Antragsfrist Rz 1588: Der Gruppenantrag ist vom Gruppenträger oder, wenn der Gruppenträger eine Beteiligungsgemeinschaft ist, vom Hauptbeteiligten (bei zwei im selben Ausmaß Hauptbeteiligten von dem von der Beteiligungsgemeinschaft bestimmten Hauptbeteiligten) bei dem für den Antragsteller zum Zeitpunkt der…
…Steuererklärung (§§ 42 bis 44 EStG 1988) 28.4.1 Begriff und Form der Erklärung Rz 7534: Mit der Steuererklärung sind dem Finanzamt die für eine Veranlagung erforderlichen Grundlagen bekannt zu geben. Die Erklärung ist in schriftlicher Form unter Verwendung des amtlichen Vordruckes einzureichen (siehe § 133…
…der Vorauszahlung entsteht mit Bekanntgabe des Vorauszahlungsbescheides und steht mit diesem Zeitpunkt zur Tilgung von Abgabenschuldigkeiten zur Verfügung (VwGH 20.1.1999, 97/13/0027). Beispiel für Erhöhung: Der Jahresbetrag der Vorauszahlung wurde mit 12.000 S (3.000 S pro Viertel) festgesetzt. Am 10…
…Entscheidung, die sich nachteilig auf ihn auswirken würde, Stellung nehmen kann, beträgt 30 Tage. (2) Ungeachtet des Absatzes 1 können die Zollbehörden die betreffende Person auffordern, innerhalb von 24 Stunden Stellung zu nehmen, wenn sich die Entscheidung auf das Ergebnis der Kontrolle von Waren bezieht…
… 186 Abs. 2 Z 3 InvFG 2011 und 40 Abs. 2 Z 2 ImmoInvFG angesetzt. Der Zufluss dieser pauschalen Erträge findet am 31.12.X2 (Jahresultimo) statt, womit der KESt- Abzug auch zu diesem Zeitpunkt stattfinden muss. Variante 1 - verspätete Meldung für X1 vor dem…
…1.1. Ein Terminverlust wird insbesondere in folgenden Fällen (zunächst) nicht wahrgenommen: Rz 282: Dem Finanzamt gelangt der Eintritt des Terminverlustes nicht zur Kenntnis. Beispiel: Die USt-Vorauszahlungen, deren vollständige und pünktliche Entrichtung Bedingung für die Zahlungserleichterung ist, werden in zu geringer Höhe bezahlt, eine…
…Steuernummer/Abgabenkontonummer 109999102, die Abgabenart "EEE - Beschwerdegebühr", das Datum des Bescheides als Zeitraum und der Betrag anzugeben. Rz 458: Liegt der Beschwerde kein Bescheid zugrunde (zB Säumnisbeschwerde und Maßnahmenbeschwerde), ist wie folgt vorzugehen: Auf der Zahlungsanweisung ist als Verwendungszweck jene Behörde anzugeben, gegen die sich…
…992011/16/0190/15/0023). Rz 1802: Im Gegensatz zur Löschung und zur Nachsicht setzt die Entlassung aus der Gesamtschuld nicht die Fälligkeit der Abgabe voraus. Rz 1803: Zur Antragstellung auf Entlassung aus der Gesamtschuld ist auch ein bisher noch nicht in Anspruch genommener Gesamtschuldner…
…gegen wen sich solche Amtshandlungen gerichtet haben (VwGH 28.10.1998, 97/14/0160). Rz 1848: Die Einhebungsverjährung ist für Abgabepflichtige und Haftungspflichtige einheitlich zu betrachten (VwGH 30.3.1998, 97/16/0501). Rz 1849: Unterbrechungshandlungen gegenüber dem primären Abgabenschuldner wirken auch gegenüber dem potenziell…
…rechtzeitige Selbstberechnung von Gebühren. Rz 1047: In Anlehnung an das Zivilrecht unterscheidet das Gebührengesetz 1957 zwischen einseitig (siehe Rz 1048) und zweiseitig (siehe Rz 1049) verbindlichen Rechtsgeschäften. Rz 1048: Bei einseitig verbindlichen Rechtsgeschäften ist nur eine der beiden Parteien Gläubiger und nur eine Partei Schuldner…