…eines Säumniszuschlages in den Fällen der ausnahmsweisen Säumnis. Rz 959: Eine ausnahmsweise Säumnis liegt vor, wenn die Säumnis nicht mehr als fünf Tage beträgt (siehe Rz 962 bis Rz 964) und der Abgabepflichtige innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Eintritt der Säumnis alle Abgabenschuldigkeiten…
… 217 Abs. 5 BAO im Bereich des Säumniszuschlages ferner auch noch insoweit von Bedeutung, als die bei einer ausnahmsweisen Säumnis für Zwecke der Beurteilung der Verpflichtung zur Entrichtung des Säumniszuschlages zu berücksichtigende Frist von fünf Tagen in den Fällen des § 211 Abs. 2 und 3…
…217 Abs. 7 BAO betrifft den Fall, dass kein grobes Verschulden an der Säumnis bei der Nichtentrichtung bzw. der verspäteten Entrichtung der Abgabenschuldigkeit vorliegt. Grobes Verschulden liegt vor, wenn das Verschulden nicht mehr als leichte Fahrlässigkeit anzusehen ist. Eine (lediglich) leichte Fahrlässigkeit liegt vor, wenn…
…BAO eingebracht, wenn der Abgabenschuldner - wie jeder Schuldner, gegen den ein vollstreckbarer Exekutionstitel vorliegt - im Fall der weiteren Säumnis Zwangsmaßnahmen befürchten müsste (VwGH 29.1.1998, 96/15/0042). Rz 1946: Zur Antragstellung berechtigt ist - anders als bei einem Antrag nach § 239 Abs. 1 BAO…
…auf Schuldigkeiten der im § 214 Abs. 4 erster Unterabsatz BAO angeführten Art zu verrechnen. Rz 713: Bei Erteilung einer Verrechnungsweisung ist es als ausreichend anzusehen, wenn auf dem Zahlungsbeleg oder der Gutschriftsanzeige ein Hinweis auf ein gleichzeitig eingebrachtes Anbringen vorhanden ist, das die Verrechnungsweisung enthält…
…die Befriedigungsrangfolge besteht an der Säumnis kein grobes Verschulden. Für sogenannte massearme Verfahren sieht § 124a IO vor, dass der Insolvenzverwalter die Masseunzulänglichkeit unverzüglich dem Insolvenzgericht anzuzeigen und mit der Befriedigung der Massegläubiger inne zu halten hat. Er darf nur mehr die zur Verwaltung und Verwertung…
… 299 BAO und § 303 BAO) auf Abgabenbescheide nicht mehr anwendbar. Allfällige Anträge sind sinngemäß als Anträge auf Nacherhebung bzw. Erstattung/Erlass zu behandeln. Bei anderen als Abgabenbescheiden sind diese Rechtsinstrumente weiterhin anwendbar. 3.9. Berichtigung der vertretenen Person ("Empfängeränderung") Wird nach Überlassung der Ware in…
…den Gegenstand der Zahlungserleichterung bildenden Abgabenbetrag dieser Bescheid stärker ist und den Zahlungserleichterungsbescheid insoweit und solange verdrängt, als eine Aussetzung wirksam ist. Rz 500: Wenn für alle Abgaben, die Gegenstand einer Ratenbewilligung sind, eine Aussetzung beantragt wird, besteht zunächst keine Verpflichtung mehr, die Ratentermine einzuhalten…