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4 Treffer1533 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 641–6423a.14. Katalogleistungen
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

3a.14. Katalogleistungen Rz 641q: Leistungsort bei Katalogleistungen Ist der Leistungsempfänger einer solchen Leistung ein Nichtunternehmer iSd § 3a Abs. 5 Z 3 UStG 1994 mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Drittland, bestimmt sich der Leistungsort ab 1.1.2015 nach § 3a Abs. 14 UStG…

UStR 2000 Rz 6413a.13.2. Telekommunikations- sowie Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen (Rechtslage ab 1.1.2015)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Rundfunk- oder Fernsehsender übertragen werden. Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen umfassen nicht: Telekommunikationsdienstleistungen, elektronisch erbrachte sonstige Leistungen, die Bereitstellung von Informationen über bestimmte auf Abruf erhältliche Programme, die Übertragung von Sende- oder Verbreitungsrechten, das Leasing von Geräten und technischer Ausrüstung zum Empfang von Rundfunkdienstleistungen, Rundfunk- oder Fernsehsendungen…

LStR 2002 Rz 4006.1.3 Fernsehschaffende, die regelmäßig (mehrmals im Monat) auf dem Bildschirm erscheinen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

6.1.3 Fernsehschaffende, die regelmäßig (mehrmals im Monat) auf dem Bildschirm erscheinen Rz 400: 7,5% der Bemessungsgrundlage, höchstens 3.942 Euro jährlich. Zu dieser Berufsgruppe gehören ua. folgende Personen, wenn sie regelmäßig auf dem Bildschirm erscheinen: Kommentatoren, Moderatoren, Diskussionsleiter, Fernsehsprecher, Programmansager. Nicht zu…

UStR 2000 Rz 1276–128510.2.5. Rundfunk
geltende FassungRichtlinien04.11.2015

10.2.910.2.5. Rundfunk 10.2.9.110.2.5.1. Leistungen von Rundfunkunternehmen Rz 1276: Die Ermäßigung gemäß § 10 Abs. 2 Z 5 erster Fall UStG 1994 § 10(bis 31.12.2015: § 10 Abs. 2 Z 9 erster Fall UStG 1994 Abs…