RIS AI
5 Treffer1530 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 6662–666422.4.4.5.3 Herstellungsaufwendungen
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…abzuziehen und nur der verbleibende Restbetrag anschaffungskostenerhöhend (= einkünftemindernd) zu berücksichtigen. Zur Vorgangsweise bei pauschalierten Anschaffungskosten siehe Rz 6674. Rz 6662a: Auch im Zusammenhang mit Grund und Boden sind Herstellungskosten möglich. Solche sind dann gegeben, wenn durch Maßnahmen wie Grabungsarbeiten, Rodungen, Planierungen, Begradigungen, Bodensicherungen, bzw…

EStR 2000 Rz 6860–6866Patentverletzungen
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…6865: Sofern Rentenabfindungen nicht gemäß § 29 Z 1 EStG 1988 steuerpflichtig sind, sind sie unter §§ 32 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 32 Z 1 EStG 1988 zu subsumieren (zB Verdienstentgangsrenten eines (nicht)selbständigen Steuerpflichtigen). Rodungsprämien Rz 6866: Siehe Rz 4140 ff und 5001 ff.

EStR 2000 Rz 4155–416211.3.2.4 Gewinn aus Weinbau (§ 4 der Verordnung)
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…allfälligen Verlust aus Weinbau nur geltend machen, wenn er die gesamten tatsächlichen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben im Weinbau und den anderen land- und forstwirtschaftlichen Betriebszweigen und Tätigkeiten nachweist. 11.3.2.4.3 Rodungsprämien Rz 4160: Werden für die endgültige Aufgabe von Rebflächen bzw. den unwiderruflichen…

EStR 2000 Rz 4171–417511.3.4 Abgrenzungsfragen zur Pauschalierung (§ 1 Abs. 4 der Verordnung)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Z 6 EStG 1988 insoweit steuerfrei, als entsprechende Aufwendungen vorliegen; "Überförderungen" sind zusätzlich als Betriebseinnahmen zu erfassen; Jährliche (degressive) Ausgleichszahlungen (nicht im Rahmen der EU-Rodungsaktion); Prämien für Flächenstilllegungen (zB nach der Agenda 2000); Sonderprämien für männliche Rinder (Stiere und Ochsen, einmal jährlich pro Altersklasse)…

EStR 2000 Rz 4176–419111.3.4.2 Nicht von der Pauschalierung erfasste Einnahmen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Zur Sicherung des Naturschutzes sind Eingriffe vorgesehen, die von Nutzungsbeschränkungen über Duldungs- und Handlungspflichten, Vorkaufsrechten, Bewirtschaftungsbeschränkungen bis zur Enteignung reichen. Solche Beschränkungen und Pflichten sind zB: Aufforstungsverbote, Rodungsverbote, Nutzung nur als Wäldernutzung, Nutzung nur einzelstammweise, Verbot der Schlägerung bestimmter Baumarten, Wiederbewaldung nur mit bestimmten Baumarten,…