RIS AI
7 117 Treffer465 msnur geltende Fassungen
GK-02000. Einführung
geltende FassungRichtlinien01.09.2022

…Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97; die Verordnung (EG) Nr. 1255/97 zur Festlegung gemeinschaftlicher Kriterien für Aufenthaltsorte und zur Anpassung des im Anhang der Richtlinie 91/628/EWG vorgesehenen Transportplans…

GK-02001.3. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.09.2022

… 6."Kontrollstellen": Kontrollstellen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 zur Festlegung gemeinschaftlicher Kriterien für Aufenthaltsorte und zur Anpassung des im Anhang der Richtlinie 91/628/EWG vorgesehenen Transportplans; 7."Ausgangsort": eine Grenzkontrollstelle oder jederein Ausgangsort gemäß Artikel 3 Nummer 39 der Verordnung (EU…

VB-03200. Einführung
geltende FassungRichtlinien18.05.2026

…Parlaments und des Rates, der Richtlinien 89/608/EWG, 89/662/EWG, 90/425/EWG, 91/496/EEG, 96/23/EG, 96/93/EG und 97/78/EG des Rates und des Beschlusses 92/438/EWG des Rates (Verordnung über amtliche Kontrollen) ("OCR"); 5.die…

VB-0320Einleitung
geltende FassungRichtlinien14.08.2024

Die Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und von den Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen der Verordnung (EU) 2017/625 in Bezug auf Tiere sowie Erzeugnisse tierischen Ursprungs, Zuchtmaterial, tierische Nebenprodukte, Heu und Stroh sowie Lebensmittel, die sowohl…

VB-0332Anlage 3
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

Anlage 3 Bescheinigung über Pelze bestimmter Wildtierarten und aus diesen Pelzen gefertigten Waren gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 [Grafik]

VB-0332Anlage 1
geltende FassungRichtlinien01.07.2013

Anlage 1 Liste der Waren, die der Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 unterliegen Der Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 unterliegen die nachstehend angeführten Waren, sofern sie von den in der Spalte "Betroffene Tierarten" genannten Tierarten stammen. Warenkatalog | KN-Code | Warenbezeichnung | Betroffene Tierarten…

VB-0231Einleitung
geltende FassungRichtlinien03.07.2024

Die Arbeitsrichtlinie Erreger von Tierkrankheiten (VB-0231) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganenvom Zollamt Österreich zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen des § 12a des TierseuchengesetzesTiergesundheitsgesetzes 2024 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und…

VB-02310. Einführung
geltende FassungRichtlinien03.07.2024

0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlage (1) Die Rechtsgrundlage für die von den Zollämternvom Zollamt Österreich anlässlich der Einfuhr und der Durchfuhr - in der Ausfuhr bestehen keine Beschränkungen - von Erregern von Tierkrankheiten anzuwendenden Beschränkungen ist der § 30 Abs. 6 des § 12a Abs. 5 des Gesetzes betreffend…

VB-0332Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…Die Arbeitsrichtlinie Tellereisenverordnung (VB-0332) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen der Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 des Rates zum Verbot von Tellereisen in der Gemeinschaft und der Einfuhr von Pelzen und Waren von bestimmten Wildtierarten aus Ländern…

VB-0334Einleitung
geltende FassungRichtlinien15.08.2009

  Die Arbeitsrichtlinie Katzen- und Hundefelle (VB-0334) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten der Verordnung (EG) Nr. 1523/2007 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können…

VB-0320Anlage 3
geltende FassungRichtlinien18.05.2026

Anlage 3 Vordruckmuster Muster 1 - Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse (GGED-P) [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]  

VB-03341. Allgemeines
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

1. Allgemeines 1.1. Begriffsbestimmungen 1.1.1. Katzen (1) Als Katzen gelten Tiere der Spezies felis silvestris. Da es wissenschaftlich nicht möglich ist, Felle von Hauskatzen von Fellen anderer Nicht-Hauskatzen-Subspezies zu unterscheiden, gelten die Verbote der Verordnung (EG) Nr. 1523/2007 für…

VB-0320Muster 2 - Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument für Tiere (GGED-A)
geltende FassungRichtlinien18.05.2026

Muster 2 - Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument für Tiere (GGED-A) [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]    

VB-0310Anlage 2
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

Anlage 2 Kontrollbescheinigung über die Einhaltung der Vermarktungsnormen für Eier und Geflügelfleisch [Grafik]  

VB-03342. Gegenstand
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

2. Gegenstand 2.1. Verbot des Inverkehrbringens sowie der Ein- und Ausfuhr (1) Katzen- und Hundefelle sowie Produkte, die solche Felle enthalten, dürfen gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1523/2007 in der GemeinschaftUnion weder in Verkehr gebracht noch in die GemeinschaftUnion ein bzw…

VB-0310Anlage 3
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

Anlage 3 Kontrollbescheinigung für Bruteier [Grafik]  

VB-0311Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.08.2016

…0311) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und BeschränkungenBeschränkungen für die Durchführung der Kontrolle von Vermarktungsnormen anlässlich der Einfuhr von Fischereierzeugnissen gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2136/89, der Verordnung (EWG) Nr. 1536/92, der Verordnung (EWGEG) Nr…

VB-03321. Begriffsbestimmungen und Verfahren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…3 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 verboten, wenn diese Waren von den unter Abschnitt 1.1.2. genannten Tierarten stammen. (2) Bei den in der Anlage 1 angeführten KN-Codes ist die Nichterfassung von den Beschränkungen der Verordnung (EWG) Nr. 3254/91im…

VB-03322. Ausnahmen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Abs. 1 angeführten Ausnahmetatbestände ist eine von einer Behörde des Ausfuhr- oder Wiederausfuhrlandes ausgestellte "Bescheinigung über Pelze bestimmter Wildtierarten und aus diesen Pelzen gefertigten Waren gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 des Rates" vorzulegenerforderlich (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "C056")…

VB-03103. Ausfuhr in Drittstaaten
geltende FassungRichtlinien20.02.2025

3. Ausfuhr in Drittstaaten 3.1. Anwendungszeitpunkt (1) Das in Abschnitt 1.1 , Abschnitt Abschnitt 1.11.2. undund 1.2Abschnitt 1.6. genannte Obst und Gemüse sowie Bananen, dasdie speziellen oder allgemeinen Vermarktungsnormen unterliegtunterliegen, sowie die in Abschnitt 1.5. genannten Bruteier und Küken…