…oder einem Staat, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht. 5.5.4a.6.2 Öffentliche Schulen und Kindergärten (§ 4a Abs. 6 Z 2 EStG 1988) Rz 1333: Öffentliche Kindergärten und Schulen (iSd Art. 14 Abs. 6 B-VG) im Rahmen ihrer Teilrechtsfähigkeit bzw. zweckgebundenen Gebarung…
…Steuerpflichtigen, für den die Übermittlung mit dem verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichen Steuern und Abgaben (vbPK SA) erfolgt ist (§ 18 Abs. 8 Z 3 lit. a EStG 1988). Zur Möglichkeit, eine Zuwendung bei einem anderen Steuerpflichtigen zu berücksichtigen, als bei demjenigen, für den die Übermittlung erfolgt ist…
…von spendenbegünstigten Stiftungen oder vergleichbaren Vermögensmassen (§ 4b EStG 1988) 5.5.4c5.5.4b.1 Zuwendung zur ertragsbringenden Vermögensausstattung Rz 1349d1350: Als Betriebsausgaben abzugsfähig sind Zuwendungen zur ertragsbringenden Vermögensausstattung einer privatrechtlichen Stiftung oder einer anderen vergleichbaren Vermögensmasse (Stiftung). Privatrechtliche Stiftungen sind insbesondere Stiftungen nach dem…
1.2.7 Spendenbegünstigung (§ 4a EStG 1988) Rz 234: Zur Spendenbegünstigung nach § 4a EStG 1988 siehe EStR 2000 Rz 13301305 ff bis 1349. Randzahlen 235 bis 252: entfallenderzeit frei
13.5 Vorteilsausgleich Rz 609: Ein steuerlich anzuerkennender Vorteilsausgleich schließt die Annahme einer verdeckten Ausschüttung aus. Dieser liegt vor, wenn dem Vorteil, den eine Körperschaft ihrem Anteilsinhaber einräumt, ein Vorteil gegenübersteht, den der Anteilsinhaber der Körperschaft gewährt (vgl. VwGH 16.5.2007, 2005/14/0005…
5.4.9.5 Schenkung Rz 1221: Bei derartigen Rechtsbeziehungen ist primär zu prüfen, ob die erforderliche Publizität vorliegt (VwGH 15.4.1980, 0019/79). Werden die zivilrechtlichen Erfordernisse nicht erfüllt, berechtigt dies üblicherweise auch zur Annahme, dass wirtschaftlich kein Eigentumsübergang stattgefunden hat (VwGH 24…
…Die Regelungen über Einkünfte aus der Überlassung von Kapital (§ 27 Abs. 2 und 5 EStG 1988 sowie die §§ 93 bis 97 EStG 1988 idF BBG 2011 bzw. AbgÄG 2011 und BBG 2012) treten grundsätzlich mit 1. April 2012 in Kraft und sind - im Gegensatz zur…
…4 Z 2 lit. b EStG 1988) 5.5.2.2.1 Allgemeines Rz 1290: Auf Leistungen derartiger Versorgungseinrichtungen besteht kein Rechtsanspruch. Für den Betriebsausgabenabzug ist die Körperschaftsteuerbefreiung dieser Kassen nicht erforderlich. 5.5.2.2.2 10%-Grenze Rz 1291: Der Betriebsausgabenabzug ist unter…
5.5.4a.5 Verfahren Rz 1323: § 4a Abs. 5 EStG 1988 regelt den Antrag auf Zuerkennung, die Aufrechterhaltung und die Aberkennung der Spendenbegünstigung. Die Zuerkennung der Spendenbegünstigung wirkt grundsätzlich unbefristet, jedoch sind jährlich gewisse Voraussetzungen zu erfüllen, weil es ansonsten zu einem Widerruf kommen…
… 4a Abs. 2 Z 1 iVm Abs. 3 Z 4 und 5 EStG 1988) zu bewirken, gibt es eine Sonderregelung im Bereich Forschung und Erwachsenenbildung. Als begünstigter Zweck gilt auch die Durchführung von wissenschaftlichen Forschungsaufgaben, der Entwicklung und Erschließung der Künste oder der Erwachsenenbildung dienenden…
…Denn zufolge § 12 Abs. 1 Z 3 KStG 1988 dürfen Repräsentationsaufwendungen nach § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 nicht abgezogen werden (vgl. VwGH 26.7.1995, 92/15/0144, betreffend repräsentative Pkw). Rz 1260: Gesellschafter-Geschäftsführer, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus selbständiger Arbeit…
…anzusehen (vgl. § 27b Abs. 4 EStG 1988, Rz 6178a). Die Spende von Kryptowährungen stellt somit eine Sachspende dar (zur Ermittlung des gemeinen Werts siehe Rz 6178o). Als (Geld-)Spende kann auch der Verzicht auf eine (werthaltige) (Geld-)Forderung gegenüber einer spendenbegünstigten Einrichtung angesehen werden. Besteht…
…8 iVm § 18 Abs. 1 Z 1a EStG 1988 unterliegen Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung einschließlich des Nachkaufs von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung und vergleichbare Beiträge an Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen der Übermittlungspflicht. Für Beitragsleistungen nach dem ASVG, BSVG und…
Forderungsverzicht Rz 759: Ein Forderungsverzicht der Körperschaft gegenüber dem Anteilsinhaber ohne betrieblichen Anlass begründet eine verdeckte Ausschüttung (siehe auch das Stichwort "Verzicht", Rz 977). Der Verzicht auf eine objektiv nicht vorhandene, aber angenommene Forderung, reicht für eine verdeckte Ausschüttung aus. Ein Ertragsverzicht gegenüber einer Schwestergesellschaft…
…1 Z 4 EStG 1988) 14.6.1 Allgemeines Rz 4830: Freiwillige Zuwendungen und Zuwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen sind - auch wenn sie auf einer verpflichtenden Vereinbarung beruhen - Fälle der Einkommensverwendung und können als solche weder bei den einzelnen Einkünften noch als Sonderausgaben abgezogen werden…
…der Einlagenrückzahlung (§ 4 Abs. 12 EStG 1988) hat im Zusammenhang mit Zuwendungen der Privatstiftung keine Bedeutung. Als Pendant zur Einlagenrückzahlung wurde der Begriff der Substanzauszahlung geschaffen (siehe Rz 264 ff). Rz 78: Die körperschaftsteuerrechtlichen Konsequenzen einer Zuwendung auf Stiftungsebene richten sich danach, aus welchen Bereichen…
…Vermögen der Privatstiftung zuwendet. 8.2.2 Zeitliche Zurechnung der Zuwendung Rz 224: Zuwendungen in den außerbetrieblichen Bereich des Empfängers unterliegen der Zuwendungsfiktion des § 95 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 und gelten daher als an jenem Tag zugeflossen, der im Zuwendungsbeschluss angegeben ist, bzw…
… 18 Abs. 1 Z 1a EStG 1988 (Einmalbeiträge betreffend Weiterversicherung und Nachkauf von Versicherungszeiten sind auf zehn Jahre verteilt berücksichtigt) ein anderer Betrag als der in der Bekanntgabe durch die übermittlungspflichtige Organisation ausgewiesene maßgeblich, ist dies auf Antrag des Steuerpflichtigen mittels dem Formular L 1d…
5.4.11 Rechtsfolgen eines unangemessenen Leistungsentgeltes 5.4.11.1 Mangelnde Leistungserbringung trotz Zahlung eines Leistungsentgeltes Rz 1228: In einem derartigen Fall werden keine oder keine nennenswerten - allenfalls auf familienhafter Mitarbeit beruhende - Leistungen erbracht. Das dennoch bezahlte Leistungsentgelt ist zur Gänze nicht abzugsfähig. Anwendungsfälle…
…die 10%-Grenze für die eigenen Verwaltungskosten der Organisation nicht anzurechnen (§ 4a Abs. 84 Z 13 EStG 1988). Zur Erteilung und Verlängerung der Spendenbegünstigung siehe Rz 12010). Pensionsversicherungsanstalten und Versorgungseinrichtungen (betreffend Nachkauf von Versicherungszeiten und freiwillige Weiterversicherung, siehe dazu Rz 12006) Gesetzliche Pensionsversicherungsanstalten: Pensionsversicherungsanstalt (PVA…