…6 Z 2 lit. a EStG 1988 bedeutet nur eine Rückgängigmachung von in der Vergangenheit aufwandswirksam vorgenommenen Teilwertabschreibungen. Rz 1281: Für inländische Beteiligungen wird im Zeitpunkt der Veräußerung in Umsetzung der Rechtsprechung des VfGH ohne Beschränkung auf das Veräußerungsjahr zu prüfen sein, inwieweit die für…
…dar, soweit diese bei der beteiligten inländischen Körperschaft steuerpflichtig wären. Hinsichtlich der Beurteilung der Behaltedauer sowie des Beteiligungsausmaßes ist jedoch auf die tatsächliche Beteiligung der ausländischen beherrschten Körperschaft an der Enkelkörperschaft abzustellen. Rz 1248al: Bezieht die beherrschte Körperschaft Dividenden von Enkelkörperschaften, ist zu prüfen, ob…
…KStG 1988 aufgezählten Passiveinkünfte zur Anwendung. Das sind dem Grunde nach folgende Einkünfte: Zinsen (Z 1; siehe dazu näher Rz 1248af f), Lizenzgebühren (Z 2; siehe dazu näher Rz 1248ah f), Dividenden und Einkünfte der Veräußerung von Anteilen (Z 3; siehe dazu näher Rz 1248aj…
…Die Abzugsfähigkeit für Zinsaufwendungen, die vor dem 1.3.2014 in Zusammenhang mit einer Fremdfinanzierung von Beteiligungserwerben im Konzern angefallen sind, ist durch § 11 Abs. 1 Z 4 zweiter Teilstrich KStG 1988 idF BBG 2011 eingeschränkt. Rz 1266ae: Der Ausschluss des Zinsenabzugs nach § 12 Abs…
…wenn tatsächlich wie über eigenes Geld verfügt wird (zB Veruntreuung und Verwendung für Schuldenrückzahlung). Vorschüsse für künftige Leistungen sind - auch bei späterer Abtretung an einen Substituten - keine Fremdgelder. Geschenke Rz 1042: Über bloße Aufmerksamkeiten hinausgehende Zuwendungen von Geschäftsfreunden bzw. Kunden oder Patienten sind Einnahmen (Urlaubsreisen…
…Bewertung mit dem Fremdpreis zu erfolgen hat, bezieht § 6 Z 6 EStG 1988 ausdrücklich auch Fremdpreise für "sonstige Leistungen" mit ein. Die "sonstige Leistung" einer Darlehensgewährung ist demnach gemäß § 6 Z 6 EStG 1988 in OECD-konformer Interpretation durch Ansatz von fremdüblichen Zinsen zu bewerten.
12.3.1.7 Ausschüttungsfiktionen Rz 560: Als offene Ausschüttung gelten auch die Ausschüttungsfiktionen. Unter diesem Sammelbegriff sind in verschiedenen Gesetzen geregelte Tatbestände zusammengefasst, denen gemeinsam ist, dass ein der Ausschüttung gleichgestellter Vorgang besteuert wird. IdR erfolgt in der Vermögenssphäre des Gesellschafters eine Endbesteuerung. In…
…von der Bank nicht abgeführt, die G-GmbH erhält daher den Bruttobetrag iHv 1.000 € auf ihr Verrechnungskonto gutgeschrieben. Der als anrechenbare KESt ausgewiesene Betrag iHv 0,275 € je Anteil ist nicht anrechenbar. 3.2.4.1.2.1.2.2. Ausländische Zinsen…
11.2.5 Mittelbare Einlagen Rz 512: Ein von einer Großmuttergesellschaft unmittelbar an die Enkelgesellschaft gewährter Zuschuss aus gesellschaftsrechtlichen Erwägungen ist ertragsteuerrechtlich unabhängig vom Zahlungsfluss als Doppeleinlage im Sinne des § 8 Abs. 1 KStG 1988, zunächst als Einlage der Großmuttergesellschaft in ihre Tochtergesellschaft und in…
…vom Gesamtbetrag der Einkünfte vor Anwendung des § 12a KStG 1988 abzuziehen, in dem sie sich aufgrund der vorgezogenen Verrechnungsmöglichkeit steuerlich ausgewirkt haben. Sofern eine in einem Wirtschaftsjahr steuerwirksam vorzunehmende Zuschreibung von Beteiligungen des Anlagevermögens gemäß § 12 Abs. 3 Z 2 KStG 1988 vollständig mit noch…
…und Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Sofern die Hauptversammlung auf Grund der Satzung der AG dazu ermächtigt ist, kann sie daher den Reingewinn ganz oder auch teilweise von der Verteilung ausschließen. Aktiengesellschaft: Die Gewinnverwendung der AG ist im § 104 AktG geregelt. Demnach obliegt die Beschlussfassung über…
25.1.427.1.4 Nicht steuerpflichtige Kapitalerträge Rz 1492: Von der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 ausgenommen sind nach § 98 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 generell sämtliche Arten von Zinsen (inklusive Stückzinsen) gemäß § 27 Abs. 2 Z 2…
…1309au: § 12a Abs. 3 letzter Satz KStG 1988 zufolge sind Zinsen jegliche Vergütungen für Fremdkapital einschließlich sämtlicher Zahlungen für dessen Beschaffung sowie sonstige Vergütungen, die mit diesen Vergütungen und Zahlungen wirtschaftlich gleichwertig sind. Diese allgemeine Definition von Zinsen im Sinne des § 12a Abs. 3 KStG…
7.2. Besteuerung der Erträge von ausländischen REITs, die von in- bzw. ausländischen Investmentfonds gehalten werden Rz 522: REITs bzw. die von REITs gehaltenen Projektgesellschaften erwirtschaften in einem hohen Ausmaß Erträge aus ausländischen Immobilien, die gemäß den jeweils geltenden DBA in Österreich steuerfrei sind. Aufgrund…
…Rahmen des Veranlagungsbereiches somit nachhaltig höchstens 25% betragen. Mit der jeweiligen Investition aus dem Finanzierungsbereich im Zusammenhang stehende Nebenleistungen in Form von Sicherungsgeschäften (derivative Geschäfte oder Finanzinstrumente) zur Absicherung gegen Verluste aus dem Grundgeschäft sind zwar zulässig, jedoch sind sie in die für den Veranlagungsbereich…
…des § 6 Z 4 EStG 1988, sondern für das wörtliche Entnehmen von Geld oder Wirtschaftsgütern aus dem Vermögen der Körperschaft außerhalb eines Rechtsgeschäftes. Dem Grunde nach ist jede Entnahme zunächst als rückzahlungspflichtiger Vorgang zu werten. Wird sie über das Verrechnungskonto der Anteilsinhaber erfasst, liegt eine…
…2 Z 1 lit. b KStG 1988). Entscheidend für den Beginn des Laufes dieser Zeitspanne von sieben Jahren soll alleine der Zeitpunkt des ersten kommerziellen Verkaufs der Waren oder Produkte bzw. des ersten kommerziellen Angebots der Leistungen des Unternehmens am Markt sein; die Bestandsdauer des…
3.1.1.5.9.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds Rz 247: Die realisierten Wertsteigerungen aus der Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds stellen gemäß § 186 Abs. 3 InvFG 2011 Einkünfte gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 dar. Fließen derartige Einkünfte nicht über eine…
…2.1.1. In- und ausländische Dividenden Rz 368: Siehe die Ausführungen zur Ausschüttung in Rz 178. 3.3.4.2.1.2. Zinsen Rz 369: Siehe die Ausführungen zur Ausschüttung in Rz 178. 3.3.4.2.1.3. "Substanzgewinne" (Einkünfte iSd § 27 Abs…
…Ertrag 3.2.4.2.1. Zeitliche Erfassung Rz 344: Die zeitliche Erfassung entspricht der Vorgangsweise bei Anteilen im Betriebsvermögen von natürlichen Personen (siehe Rz 284 f). Beispiel: Das Geschäftsjahr des thesaurierenden Investmentfonds I endet am 30.10. Die Ausschüttung der KESt wird am 20…