RIS AI
4 Treffer1520 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 322–3235.9.2 Arbeitskleidung
geltende FassungRichtlinien10.12.2008

…im Interesse des Arbeitgebers liegt oder von diesem angeordnet wird (VwGH 28.04.1999, 94/13/0196). Aufwendungen für die Anschaffung oder die Instandhaltung bürgerlicher Kleidung sind auch dann keine Werbungskosten, wenn die Berufsausübung eine erhöhte laufende Kleiderabnutzung bedingt (VwGH 17.11.1981, 1161/80…

LStR 2002 Rz 69010.2 Überlassung von Arbeitskleidung (§ 26 Z 1 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

10.2 Überlassung von Arbeitskleidung (§ 26 Z 1 EStG 1988) Rz 690: Bei der unentgeltlich überlassenen Arbeitskleidung muss es sich um eine typische Berufskleidung handeln, wie zB Schlosseranzüge, Arbeitsmäntel, Uniformen, Arbeitsschutzkleidung (siehe auch § 16 EStG 1988 - ABC "Arbeitskleidung", Rz 322). Der gleiche Begriff findet sich…

EStR 2000 Rz 1569–1574Kammerbeiträge
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Rz 1573: Siehe Rz 4730, Stichwort "Kirchenbeitrag". Kleidung Rz 1574: Kleidung gehört idR zu den Aufwendungen der Lebensführung; dies gilt selbst dann, wenn sie nahezu ausschließlich für die Berufsausübung benötigt wird (VwGH 17.9.1990, 89/14/0277; VwGH 10.9.1998, 96/15/0198)…

LStR 2002 Rz 1133–113420.3.2 Schmutzzulagen
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Arbeitgeber getragen, dürfen diese im Rahmen der Schätzung nicht mehr berücksichtigt werden. Beispiel 1: Der Arbeitgeber zahlt eine Schmutzzulage in Höhe von 180 Euro. Die materiellen Voraussetzungen für die steuerfreie Gewährung einer Schmutzzulage sind erfüllt. Die (Arbeits-)Kleidung wird auf Kosten des Arbeitgebers gereinigt. Der…