…angeführten Schusswaffen samt Munition sowie zu ihrer Einbringung in das Bundesgebiet. In bestimmten Fällen kann auch das Führen der Schusswaffen erlaubt werden (ausdrücklicher Vermerk erforderlich). (5) Ausländischen Staatsoberhäuptern, Regierungsmitgliedern, diesen vergleichbaren Persönlichkeiten und deren Begleitpersonen, die in ihrem Wohnsitzstaat zum Besitz der Schusswaffen samt Munition…
…Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder (§ 11 Abs. 1 Z 13 AWEG 2010) Arzneiwaren (Abschnitt 2.1. Abs. 1), die für das Oberhaupt oder ein Regierungsmitglied eines auswärtigen Staates oder dessen Begleitung eingeführt oder verbracht werden und zum Gebrauch während ihres Aufenthaltes in Österreich bestimmt sind (Dokumentenartencode Dokumentenartencode…
…versehen sind (siehe Abschnitt 1.71.6. und Anlage 9) und ihnen eine Deaktivierungsbescheinigung (siehe Anlage 10) beiliegt. 3.4. Begünstigte Personen (1) Ausländischen Staatsoberhäuptern, Regierungsmitgliedern, diesen vergleichbaren Persönlichkeiten und deren Begleitpersonen, kann die Grenzübergangsstelle (das sind die in § 12 Grenzkontrollgesetz genannten Einrichtungen der Bundespolizeidirektionen…