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MO-83003.6.2. Zusatzzoll Zucker und Zusatzzoll Mehl (ZZ und ZM)
geltende FassungRichtlinien01.01.2008

3.6.2. Zusatzzoll Zucker und Zusatzzoll Mehl (ZZ und ZM) Für bestimmte Waren (NA I-Waren) wird ein Zusatzzoll, entweder ein Zusatzzoll Zucker (ZZ) oder ein Zusatzzoll Mehl (ZM), eingehoben. Dieser Zusatzzoll ist im TARIC ersichtlich und als Betrag pro 100 kg Eigengewicht festgesetzt…

UZK-IAArtikel 131 Teillieferungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 131 Teillieferungen (Artikel 70 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Sind Waren, die zu einem Zollverfahren angemeldet werden, Teil einer größeren Menge gleicher, in einer einzigen Transaktion erworbener Waren, so wird der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis im Sinne des Artikels 70 Absatz 1…

ZT-25004.1. Bei Zahlungsaufschubbewilligung (Nachhineinzahlung)
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

4.1. Bei Zahlungsaufschubbewilligung (Nachhineinzahlung) Bei der Berechnung der Abgaben ist anlässlich der Abfertigung davon auszugehen, dass die Abfertigung im Rahmen des Kontingentes oder des Zollplafonds erfolgt. Es ist daher der Kontingent- oder PlafondzollsatzKontingentzollsatz der Abgabenberechnung zugrundezulegen. Bei Kontingentanträgen (nicht jedoch bei Plafondanträgen) ist außerdem…

ZT-25004.2. Bei Barzahlern
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

4.2. Bei Barzahlern Bei der Berechnung der Abgaben ist anlässlich der Abfertigung davon auszugehen, dass die Abfertigung im Rahmen des Zollkontingentes oder des Zollplafonds erfolgt. Es ist daher der Kontingent- oder PlafondzollsatzKontingentzollsatz der Abgabenberechnung zugrunde zu legen. Darüber hinausBei Kontingentanträgen ist bei Abfertigungen zu…

UStR 2000 Rz 344626a. Sonderregelung für die Erklärung und Entrichtung der Steuer bei der Einfuhr (§ 26a UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

26a. Sonderregelung für die Erklärung und Entrichtung der Steuer bei der Einfuhr (§ 26a UStG 1994) Rz 3446: Ab 1.7.2021 besteht bei Anwendung des zollrechtlichen Zahlungsaufschubes (Art. 110 UZK) die Möglichkeit, für Einfuhren die Sonderregelung in § 26a UStG 1994 in Anspruch zu nehmen, und…

MO-83003.6. Agrarteilbeträge und Zusatzzölle
geltende FassungRichtlinien18.08.2010

3.6. Agrarteilbeträge und Zusatzzölle 3.6.1. Agrarteilbetrag (TB) (1) Für bestimmte Waren (NA I-Waren) wird zusätzlich zu einem Wertzoll ein Agrarteilbetrag (TB) eingehoben. Dieser Agrarteilbetrag kann entweder bereits als Betrag pro 100 kg Eigengewicht festgesetzt sein oder er ist über die Meursing…

UZKArtikel 73 Vereinfachung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 73 Vereinfachung Die Zollbehörden können auf Antrag bewilligen, dass die folgenden Beträge auf der Grundlage besonderer Kriterien festgelegt wird, wenn es sich zu dem Zeitpunkt, zu dem die Zollanmeldung angenommen wird, nicht bestimmen lässt: a)Beträge, die gemäß Artikel 70 Absatz 2 in den…

UZK-DAArtikel 75 Besondere Einfuhrabgabe auf Veredelungserzeugnisse aus der passiven Veredelung oder Ersatzerzeugnisse
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 75 Besondere Einfuhrabgabe auf Veredelungserzeugnisse aus der passiven Veredelung oder Ersatzerzeugnisse (Artikel 86 Absatz 5 des Zollkodex) Findet eine besondere Einfuhrabgabe auf Veredelungserzeugnisse aus der passiven Veredelung oder auf Ersatzerzeugnisse Anwendung, errechnet sich der Betrag der Einfuhrabgabe aus dem Zollwert der Veredelungserzeugnisse zum Zeitpunkt…

UZK-DAAnhang 33-04 Vordruck für die Berechnung der Zölle und Abgaben aus dem Anspruch auf Entrichtung der Abgabenschuld gegenüber dem bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 33-04 Vordruck für die Berechnung der Zölle und Abgaben aus dem Anspruch auf Entrichtung der Abgabenschuld gegenüber dem bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA [Grafik]   [Grafik]   1) Unzutreffendes bitte streichen

UZKKapitel 3 Erhebung, Entrichtung, Erstattung und Erlass des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 3 Erhebung, Entrichtung, Erstattung und Erlass des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags Abschnitt 1 Festsetzung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags, Mitteilung der Zollschuld und buchmäßige Erfassung Artikel 101 Festsetzung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags (1) Der zu entrichtende Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag wird von den Zollbehörden, die für den…

ZT-250541.4. Verzugszinsen
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

41.4. Verzugszinsen Im Falle einer Erstattung, die zu einem Anspruch auf die Zahlung von Verzugszinsen führt, wird für die zu zahlenden Verzugszinsen der von der Europäischen Zentralbank für ihre Hauptrefinanzierungsgeschäfte zugrunde gelegte, am ersten Kalendertag des Fälligkeitsmonats geltende, im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe…

UZK-IAArtikel 347 Übergangsbestimmung zum Transaktionswert
geltende FassungRichtlinien13.04.2017

Artikel 347 Übergangsbestimmung zum Transaktionswert (1) Der Transaktionswert der Waren kann auf Basis eines Verkaufs bestimmt werden, der vor dem in Artikel 128 Absatz 1 genannten Verkauf stattfindet, wenn die Person, infür deren NamenRechnung die Anmeldung abgegeben wird, durch einen vor dem 18. Januar 2016…

MO-83007.10. MO10 Zucker
geltende FassungRichtlinien21.02.2018

7.10. MO10 Zucker 7.10.1. VO 951/2006 - Zusätzlicher Einfuhrzoll Verordnung (EG) Nr. 951/2006 der Kommission vom 30. Juni 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 318/2006 des Rates für den Zuckerhandel mit Drittländern Gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 75/2013werden die…

KfzBStR 2021 Rz 1532–1540C.5.5. Im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

C.5.5. Im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge Rz 1532: Für ein in einem ausländischen Zulassungsverfahren zugelassenes Kraftfahrzeug, das vorübergehend im Inland benützt wird, wird die Steuer pro in Österreich verbrachtem Tag für dieses Kraftfahrzeug, je nachdem ob es sich um ein Kraftrad, einen Personen- und…

ZK-0690Anlage 8
geltende FassungRichtlinien28.02.2020

Anlage 8 Bewilligung zur Vereinfachung nach entfälltArt. 71 UZK-DA (Standardset)

UZK-IAAbschnitt 4 Sonstige Vereinfachungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 4 Sonstige Vereinfachungen Unterabschnitt 1 Waren, die unter verschiedene Unterpositionen des Zolltarifs fallen Artikel 228 Unter verschiedene Unterpositionen des Zolltarifs fallende Waren, die unter einer einzigen Unterposition angemeldet werden (Artikel 177 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Sind die Waren einer Sendung in zolltarifliche Unterpositionen…

MO-83003.6.3. Höchstzoll
geltende FassungRichtlinien01.01.2008

3.6.3. Höchstzoll Der Wertzoll und der Agrarteilbetrag (TB) darf einen allenfalls im TARIC festgesetzten Höchstzollsatz nicht überschreiten. Die Höchstzollsätze bestehen zumeist aus einem Wertzollsatz und einem Zusatzzoll (ZZ oder ZM).

UZK-IAAbschnitt 3 Vorschriften für den Unionsversand und das Verfahren gemäss dem TIR- und dem ATA-Übereinkommen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 3 Vorschriften für den Unionsversand und das Verfahren gemäss dem TIR- und dem ATA-Übereinkommen Unterabschnitt 1 Unionsversand Artikel 159 Berechnung für den Zweck des gemeinsamen Versandverfahrens (Artikel 89 Absatz 2 des Zollkodex) Für die Zwecke der Berechnungen gemäß Artikel 148 und Artikel 155…

UStR 2000 Rz 688–6965. Bemessungsgrundlage für die Einfuhr (§ 5 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2020

5. Bemessungsgrundlage für die Einfuhr (§ 5 UStG 1994) 5.1. Zollwert als Bemessungsgrundlage Rz 688: Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer bei der Einfuhr (siehe Rz 101 ff) ist der Zollwert, soweit nicht ein Veredelungsentgelt heranzuziehen ist (siehe Rz 689). Die Ermittlung des Zollwertes ist unter Beachtung…

UZKArtikel 85 Allgemeine Vorschriften für die Bemessung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 85 Allgemeine Vorschriften für die Bemessung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags (1) Der Betrag der Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben wird anhand der Bemessungsgrundlagen festgesetzt, die zum Zeitpunkt des Entstehens der Zollschuld für die betreffenden Waren gelten. (2) Kann der Zeitpunkt des Entstehens der Zollschuld nicht genau…