RIS AI
7 117 Treffer407 msnur geltende Fassungen
UZK-DAUnterabschnitt 1 Anspruch auf rechtliches Gehör
geltende FassungRichtlinien31.07.2018

…der Antragsteller zu einer Entscheidung, die sich nachteilig auf ihn auswirken würde, Stellung nehmen kann, beträgt 30 Tage. (2) Ungeachtet des Absatzes 1 können die Zollbehörden die betreffende Person auffordern, innerhalb von 24 Stunden Stellung zu nehmen, wenn sich die Entscheidung auf das Ergebnis der…

EStR 2000 Rz 2325–23426.7.2 Forderungen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…im bilanzrechtlichen Sinn nur bzw. erst dann als Forderung angesetzt werden, wenn es sich dabei um ein Wirtschaftsgut handelt. Dafür sind in erster Linie die Regeln der Betriebswirtschaftslehre maßgeblich, nicht sosehr die Vorschriften des Zivilrechts (VwGH 12.1.1962, 0155/60). Voraussetzung für eine Aktivierbarkeit…

ZT-25109.3. Verfahren mit Bezug auf frühere Zollkontingente
geltende FassungRichtlinien22.11.2017

…dem Zeitpunkt des Entstehens der Zollschuld nicht mehr erfolgen. Eine Annullierung oder Anpassung eines Zollkontingentvorteils nach unten kann innerhalb dieses Zeitraums erfolgen. Dies könnte sich zum Beispiel aus einer Kontrolle oder Buchprüfung von Zollämtern oder Unternehmensaufzeichnungen ergeben. Gemäß Artikel 52 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU…

UStR 2000 Rz 1501–150411. Ausstellung von Rechnungen (§ 11 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…71/2003, sind auch ausländische Vertretungsbehörden und deren im diplomatischen oder berufskonsularischen Rang stehende Mitglieder, denen unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Vergütung der Umsatzsteuer für die an sie erbrachten Lieferungen oder sonstige Leistungen zusteht, berechtigt, vom leistenden Unternehmer eine Rechnung mit gesondertem Steuerausweis zu…

StiftR 2009 Rz 24–323. Die Besteuerung der eigennützigen Privatstiftungen (§§ 7 und 13 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…in den Status einer eigennützigen Privatstiftung im Sinne des § 13 KStG 1988 in Verbindung mit der Einkommensermittlung gemäß § 7 Abs.2 KStG 1988 zurück und verwirklicht in diesem Jahr den Entnahmetatbestand. Rz 32: Sollte die Frage der Rechtzeitigkeit der Vorlage strittig sein, bestehen keine Bedenken…

ZK-07705. Erhebung und Entrichtung des Zollschuldbetrages (Art. 101 bis 115 UZK, Art. 87 bis 91 UZK-DA, Art. 165 bis 171 UZK-IA, §§ 59 bis 70 ZollR-DG)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…das Zollamt örtlich zuständig, das auf Antrag mit der Sache befasst wird oder von Amts wegen als erstes einschreitet. (2) Sind für die Einhebung mehrerer Zollschuldigkeiten eines Zollschuldners verschiedene Zollstellen zuständig, so kann die buchmäßige Erfassung und Einhebung von Abgabenbeträgen auf Antrag des Zollschuldners gesamthaft…

UmgrStR 2002 Rz 761–7753.2. Einbringungsstichtag (§ 13 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Rechtzeitigkeit der Anmeldung wie folgt zu differenzieren: Sollte eine innerhalb der nach § 108 BAO berechneten Neunmonatsfrist erstattete aber nach Firmenbuchrecht verspätete Anmeldung einer Einbringung vom Firmenbuchgericht zurückgewiesen werden, ist eine Einbringung im Sinne des Art. III UmgrStG auch abgabenrechtlich nicht zustandegekommen. Sollte eine innerhalb der…

UmgrStR 2002 Rz 776–8093.2.3. Zuständige Behörde
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…gemäß § 61 BAO das FA für Großbetriebe zuständig. Da die Meldung an die unzuständige Behörde adressiert ist, ist die Rechtzeitigkeit des Einlangens davon abhängig, dass die Meldung tatsächlich innerhalb der Neun-Monats-Frist beim FA für Großbetriebe einlangt. Das diesbezügliche Risiko tragen Einbringende und Übernehmende…

UZKArtikel 103 Verjährung der Zollschuld
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 103 Verjährung der Zollschuld (1) Eine Zollschuld darf dem Zollschuldner nach Ablauf einer Frist von drei Jahren nach dem Tag des Entstehens der Zollschuld nicht mehr mitgeteilt werden. (2) Ist die Zollschuld aufgrund einer zum Zeitpunkt ihrer Begehung strafbaren Handlung entstanden, so verlängert sich…

GebR 2025 Rz 13–161.6. Verjährung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Anwendbare Rechtslage Rz 15: Der Inhalt der Abgabenschuld (Höhe, Bemessungsgrundlage, Befreiungen) ergibt sich nach der im Entstehungszeitpunkt der Schuld bestehenden Rechtslage. 1.8. Nachträgliche Beseitigung der Gebührenschuld Rz 16: Eine einmal entstandene Gebührenschuld kann grundsätzlich nachträglich nicht mehr beseitigt werden. Zur ex tunc-Auflösung siehe…

UZKArtikel 121 Verfahren für die Erstattung und den Erlass
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…werden verlängert, wenn der Antragsteller nachweist, dass er den Antrag infolge eines unvorhersehbaren Ereignisses oder höherer Gewalt nicht fristgerecht stellen konnte. (2) Sind die Zollbehörden nicht in der Lage, anhand der angeführten Gründe die Erstattung und den Erlass eines Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags zu gewähren, so…

ZK-07706.4. von der Kommission zu treffende Entscheidungen (Art. 116 Abs. 3 UZK, Art. 98 - 102 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…Abschlusses dieser Ermittlungen. (4) Beabsichtigt die Kommission, gemäß Art. 99 Abs. 1 UZK-DA eine Entscheidung zuungunsten der betreffenden Person zu fällen, verlängert sich die in Absatz 1 festgesetzte Frist um 30 Tage. 6.4.5. Entscheidungsmitteilung (Art. 101 UZK-DA) (1) Die Kommission unterrichtet…

EStR 2000 Rz 3436–34468.7.3 Übergangsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…Umstände anzugeben hat, auf die der Antrag gestützt wird, sowie jene Angaben zu machen hat, die für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit notwendig sind; andernfalls ist die Abgabenbehörde verpflichtet, die Behebung der Mängel unter Setzung einer angemessenen Frist aufzutragen. Gründete sich ein Wiederaufnahmeantrag auf § 124b Z…

UZKArtikel 105 Zeitpunkt der buchmäßigen Erfassung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Zollverfahren als der vorübergehenden Verwendung unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben oder durch eine andere Handlung mit gleicher rechtlicher Wirkung wie diese Annahme, so nehmen die Zollbehörden die buchmäßige Erfassung des zu entrichtenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags innerhalb von 14 Tagen nach Überlassung der Waren vor…

RAE Rz 1846–186721.6. Unterbrechung der Verjährung (§ 238 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Eintragung des Pfandrechtes im Fall der Geltendmachung der pfandgesicherten Forderung nicht eingewendet werden (§ 238 Abs. 4 zweiter Satz BAO). Rz 1861: In den Fällen des § 238 Abs. 4 BAO hat der Abgabepflichtige ungeachtet des Eintritts der Verjährung noch die Möglichkeit der Abgabenentrichtung und dabei in…

GebR 2025 Rz 1199–120325. Anzeigepflicht (§ 31 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…ff Rechtsgeschäften, für die eine Selbstberechnung der Gebühr zwingend vorgesehen ist (zB bei Bestandverträgen nach § 33 TP 5 Abs. 5 Z 1 GebG, siehe Rz 1371 ff und bei Wechseln, siehe Rz 1644 ff); Rechtsgeschäften, für die von der gesetzmäßig eingeräumten Selbstberechnung Gebrauch gemacht wird (§…

RAE Rz 1430–145016. Hemmung der Einbringung (§ 230 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

… 230 Abs. 3 BAO zeitgereicht eingebracht worden ist. Rz 1443: Eine aufschiebende Wirkung iSd § 230 Abs. 4 BAO ist in der Regel nur dann nicht zuzuerkennen, wenn bei einem iSd § 230 Abs. 3 BAO zeitgerecht eingebrachten Zahlungserleichterungsansuchen die Voraussetzungen für einen Vollstreckungsbescheid (vor Erledigung dieses…

KStR 2013 Rz 1588–158930.1.2.3.3 Zuständigkeit und Antragsfrist
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Bescheide haben gleichzeitig zu ergehen. Wird Berufung gegen den Feststellungsbescheid, nicht aber gegen den Abweisungsbescheid bzw. Berufung gegen den Abweisungsbescheid nicht aber gegen den Feststellungsbescheid erhoben, und wird dieser Berufung stattgegeben, ist der Erstfeststellungsbescheid und der Abweisungsbescheid aufzuheben und ein neuer Gruppenfeststellungsbescheid hat zu ergehen.

ZK-22608.3.1. Suchverfahren im C-TIR
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

…Warentransport mit Carnets | Spätestens 12 Monate nach Eröffnung des Carnet TIR | Frist für die buchmäßige Erfassung | 14 Tage nach dem Tag, an dem die Zollbehörde im konkreten Einzelfall in der Lage ist, den betreffenden Abgabenbetrag zu berechnen und den Zollschuldner zu bestimmen.

RAE Rz 519–5364.13. Einbeziehung getilgter Beträge in die Aussetzung der Einhebung (§ 212a Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

4.13. Einbeziehung getilgter Beträge in die Aussetzung der Einhebung (§ 212a Abs. 6 BAO) Rz 519: Aus dem Wesen eines Zahlungsaufschubes ergibt sich, dass ein solcher für bereits entrichtete Abgaben grundsätzlich nicht in Betracht kommen kann. Rz 520: Ausnahmen von diesem Grundsatz sieht insbesondere § 212a…