… 1 Z 3 lit. a und/oder lit. b NoVAG 1991: Im Falle einer Direkteinfuhr nach Österreich, etwa aus der Schweiz nach Vorarlberg oder Tirol, oder auch im Rahmen des zollrechtlichen Versandverfahrens zu anderen Orten im Inland können diese Zeitpunkte zusammenfallen. Beispiel: Ein Inländer meldet…
…Bescheide, die sonstige Eingangs- oder Ausgangsabgaben oder andere Geldleistungen (Nebenansprüche) betreffen. Dieser Anwendungsvorrang gilt sowohl gegenüber zeitlich früherem innerstaatlichem Recht als auch gegenüber zeitlich späterem. Es kommt dabei nicht zu einer Aufhebung (materiellen Derogation) des innerstaatlichen Rechts, dieses bleibt vielmehr als unanwendbares Recht bestehen, so…
…Wesen einer Ermessensentscheidung liegt es, dass sie von Bedingungen abhängig gemacht werden kann; diese müssen jedoch zulässig, also mit Sinn und Zweck des Gesetzes vereinbar sein. Rz 272: Die Bedingung ist eine Beschränkung, durch die der Eintritt oder die Aufhebung einer Rechtswirkung von einem ungewissen…
…Absätze 5 und 6 und des Artikels 160 kann jeder Mitgliedstaat auf der Grundlage seines einzelstaatlichen Rechts dem Bürgen gestatten, seine Verpflichtungserklärung in einer anderen als der in den Anhängen 32-01, 32-02 und 32-03 vorgegebenen Form abzugeben, sofern die Rechtswirkung dieselbe ist.
…absolute und voraussichtlich dauernde Uneinbringlichkeit der Abgabenschuld. Nur fällige Abgabenschuldigkeiten können gelöscht werden. Wenn auch bei bescheidmäßig festgesetzten Abgaben die Rechtskraft des Abgabenbescheides nicht Voraussetzung für eine Löschung ist, so erscheint es in der Regel dennoch nicht zweckmäßig, Abgabenschuldigkeiten vor Eintritt der Rechtskraft zu löschen…
…keine Rechtswirkungen (VwGH 29.11.2000, 94/13/0267; VwGH 18.7.2001, 95/13/0192; VwGH 20.9.2001, 98/15/0103). Rz 5905: Wenn auch OG und KG keine Rechtspersönlichkeit wie etwa juristische Personen haben, so sind sie dennoch (allgemein) rechtsfähig. Eine solche…
6. Sanktionen Erfüllt der Inhaber einer AEO-Bewilligung die Voraussetzungen und Kriterien für die Erteilung dieser Bewilligung gemäß Art. 39 UZK nicht mehr, kommen als Sanktionen je nach Lage des Falles die Aussetzung (Art. 23 Abs. 4 Buchstabe b UZK) oder der Widerruf der AEO…
…IA) 3.1. Begriff der Entscheidung Gemäß Art. 5 Z 39 UZK ist eine Entscheidung eine Handlung der Zollbehörden auf dem Gebiet des Zollrechts zur Regelung eines Einzelfalls mit Rechtswirkung für die betreffende Person oder die betreffenden Personen. Die Bezeichnung des Verwaltungsaktes (Entscheidung, Bescheid, Bewilligung…
…einzelnen demonstrativ aufgezählten Entrichtungsarten eine Abgabe als entrichtet gilt (VwGH 1.7.1992, 91/13/0046). Buchungen auf dem Abgabenkonto ohne entsprechenden Rechtsgrund haben für das Erlöschen der Abgabenschuld keine Rechtswirkung. Eine Abgabenschuld erlischt nicht durch Buchung auf dem Abgabenkonto, sondern durch einen gesetzlichen Tilgungstatbestand…
…von Unionsvorschriften über den internationalen Handel mit Waren festgelegte nichttarifäre Maßnahmen. Entscheidung - Artikel 5 Z 39 UZK ''Entscheidung'' ist eine Handlung der Zollbehörden auf dem Gebiet des Zollrechts zur Regelung eines Einzelfalls mit Rechtswirkung für die betreffende Person oder die betreffenden Personen. 1.4.2…
…der Union mit unionsweiter Rechtswirkung beruhen. 3.2.6. Mitteilungspflichten der zuständigen Zolldienststelle (1) Gemäß Artikel 14 PPV 2014 hat die zuständige Zolldienststelle, bei der ein nationaler Antrag oder ein Unionsantrag gestellt wurde, oder bei der eine Entscheidung eines anderen Mitgliedstaates über einen Unionsantrag einlangt,…
…2018 die Kleinunternehmergrenze überschritten und käme auch die Toleranzregelung nicht zum Tragen, ist eine Verzichtserklärung gemäß § 6 Abs. 3 UStG 1994 nicht erforderlich, seine Umsätze sind jedenfalls steuerpflichtig. Wird eine derartige Erklärung dennoch abgegeben, entfaltet sie keine Rechtswirkung, sodass die fünfjährige Bindungswirkung nicht ausgelöst wird.
…von der Meldestelle gemäß § 12 KMG nicht entgegenzunehmen und entfalten keinerlei Rechtswirkung. 5.8. Verfahren für die Vornahme regulärer Meldungen Rz 470: Z 3 der Anlage 3 der FMV 2015 sieht einen mehrstufigen Ablauf des Meldeprozesses vor. Langt eine Meldung ein, erhält sie zunächst den…
…die beziehungsweise der bei der Veredelung einer bestimmten Menge von in ein Veredelungsverfahren übergeführten Waren gewonnen wird. 39.''Entscheidung'' ist eine Handlung der Zollbehörden auf dem Gebiet des Zollrechts zur Regelung eines Einzelfalls mit Rechtswirkung für die betreffende Person oder die betreffenden Personen. 40.''Beförderer…
…Zahlungen stellen eine Nachzahlung dar und sind gemäß § 67 Abs. 8 lit. c EStG 1988 zu versteuern (Aufrollung, sofern im selben Kalenderjahr geleistet), § 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988 kommt nicht zur Anwendung. Ebenso ist bei Zahlungen gemäß § 61 ASGG (vorläufige Rechtswirkung des Urteils…
…rechtliche Rechtsposition erfüllt (VwGH 26.5.1998, 97/07/0168). Rz 117: Dingliche Rechtsverhältnisse, die sich derart auf eine bestimmte Sache beziehen, dass es lediglich auf die Eigenschaft der Sache und nicht auf die berechtigte Person ankommt, gehen regelmäßig im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den…
…Bewilligungen und Rechtsbehelfe) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen…
Die Arbeitsrichtlinie Preislich gestaffelte Arzneimittel (VB-0234) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen der Verordnung (EGEU) Nr. 9532016/2003793 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus…
…dem Pfründeninhaber zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes zukommen). Bei Priestern (Pfarrer und Pfarrmoderatoren), die auf Grund einer Investitur in den Besitz des Kirchenamtes und in den Genuss der Pfründe instituiert sind, sind die daraus resultierenden Einkünfte der jeweiligen Einkunftsart zuzurechnen (zB Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft…
7.5.3.4 Einmalprämie Rz 483: Besteht die Versicherungsprämie in einer zusammengeballten Leistung (wenngleich auch verbunden mit geringfügigen laufenden Folgeprämien) kann im Rahmen der Höchstbeträge entweder der gesamte Betrag auf einmal oder auf Antrag ein Zehntel der Einmalprämie durch zehn aufeinander folgende Jahre abgesetzt…