RIS AI
21 Treffer1570 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 1006–101611.1.2. Gültigkeit von Rechtsgeschäften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

11.1.2. Gültigkeit von Rechtsgeschäften Rz 1006: Voraussetzung für die Gebührenpflicht des Rechtsgeschäfts ist, dass es gültig zustande gekommen ist. Dies ist nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes zu beurteilen. Rz 1007: Entgegen dem für das Gebührenrecht maßgeblichen Urkundenprinzip nach § 17 Abs. 1 GebG…

AH-11306. Nichtigkeit von Rechtsgeschäften
geltende FassungRichtlinien16.07.2014

6. Nichtigkeit von Rechtsgeschäften (1) Gemäß § 89 Abs. 1 AußWG 2011 sind Rechtsgeschäfte über Vorgänge, die einem Verbot aufgrund dieses Bundesgesetzes oder aufgrund von unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Union nach § 1 Abs. 1 Z 24 AußWG 2011 unterliegen, nichtig. Gemäß § 14 Abs. 1 SKG…

ZustRL Rz 15–201.3. Zuständigkeit für die Erledigung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

1.3. Zuständigkeit für die Erledigung 1.3.1. Allgemeines Rz 15: Die Zuständigkeit für die Erledigung einer Sache ergibt sich aus den jeweils einschlägigen Bestimmungen. Allerdings bedarf es allgemeiner Regelungen für folgende Fälle: Die Zuständigkeit ist nicht eindeutig geregelt und es kommt aufgrund unterschiedlicher…

GebR 2025 Rz 1065–107112.2.2. Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäfts
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…ist. In einem beurkundeten Nachtrag wird neben der Anhebung des Mietzinses und Verlängerung der Bestanddauer vereinbart, dass der Bestandzins im Inland zu entrichten ist. Infolge Verlegung des Erfüllungsortes ins Inland entsteht die Gebührenschuld nicht nur für den Nachtrag, sondern auch für das ursprüngliche Rechtsgeschäft (Auslandsurkunde).

ZustRL Rz 11–141.2. Zuständigkeit für die Entgegennahme von Anbringen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…BAO). Daher hat dieses die vorgelegte Beschwerde gemäß § 53 zweiter Satz BAO an die Abgabenbehörde ohne unnötigen Aufschub zurückzuschicken, wenn es seine Unzuständigkeit erkennt, weil rechtswidriger Weise keine Beschwerdevorentscheidung erlassen oder kein Vorlageantrag eingebracht worden ist (VwGH 20.9.2023, Ro 2023/13/0015, Rz…

ZK-02201. Einführung und Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

1. Einführung und Anwendungsbereich Die Arbeitsrichtlinie zollrechtliche Entscheidungen, Bewilligungen und Rechtsbehelfe befasst sich mit den diesbezüglichen Bereichen auf Grundlage des mit 1. Mai 2016 anwendbaren Zollkodex der Union (UZK) und seiner ergänzenden delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte, die sich auf den Vertrag über die Arbeitsweise der…

RAE Rz 1636–168219.7. Unbilligkeit
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen einer Steuerbefreiung begründet grundsätzlich keine Unbilligkeit (VwGH 19.10.1992, 91/15/0054). Rz 1644: Aus der materiellen Rechtswidrigkeit eines rechtskräftigen Bescheides ergibt sich noch keine Unbilligkeit der Einhebung (VwGH 14.7.1994, 91/17/0170). Rz 1645: In einem Nachsichtsverfahren ist…

ZK-02203.4.5. Zuständige Behörde für die Bewilligungserteilung (Art. 22 Abs. 1 UZK, Art. 162 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

…vollständigen Informationen bzw. Angaben als rechtswidrig erweisen. Für die Beurteilung der Rechtswidrigkeit ist der Zeitpunkt maßgeblich, in dem die begünstigende Entscheidung durch eine innerdienstliche Maßnahme nicht mehr geändert werden konnte (wenn sie also zB bereits zur Post gegeben war). Eine Rücknahme setzt voraus, dass dem…

RAE Rz 900–9299. Säumniszuschläge (§ 217 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…2002/13/0165). Gleiches gilt, wenn ein solches Guthaben infolge der kontokorrentmäßigen Verrechnung ohne Mitwirkung des Abgabepflichtigen zur Tilgung von bescheidmäßig festgesetzten Abgabenschuldigkeiten verwendet wurde; hat hingegen der Abgabepflichtige dennoch Beträge in Höhe dieser Schuldigkeiten zeitgerecht entrichtet, so ist von einem Weiterbestand des ursprünglichen Guthabens…

LRL 2012 Rz 204–20710.5. Verfahrensrechtliche Folgen der Prüfung auf Gemeinschaftsebene bzw. der Sphäre der Gesellschafter
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

… 190 Abs. 1 Satz 2) BAO ergibt sich die Bindungswirkung des Feststellungsbescheides. Beschwerden gegen den abgeleiteten Bescheid, die lediglich die Rechtswidrigkeit der im Grundlagenbescheid getroffenen Entscheidungen geltend machen, sind daher als unbegründet abzuweisen (zB VwGH 7.7.2004, 2004/13/0069). Die Anpassung abgeleiteter Bescheide…

NeuFöR Rz 95–1084.1. Vorlage des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs. 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

4.1. Vorlage des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs. 1 NeuFöG) Rz 95: Die begünstigenden Wirkungen des NeuFöG treten nur bei Erfüllung bestimmter formeller Voraussetzungen ein (VwGH 04.12.2003, 2003/16/0472). Die Vorlage der Erklärung auf einem amtlichen Vordruck sowie die "begleitende Beratung" sind…

GK-09005.3. Widerrechtliche Verwendung
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

5.3. Widerrechtliche Verwendung (1) Bei Kraftfahrzeugen, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland widerrechtlich verwendet werden, ist für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer gemäß §§ 6 Abs. 3 KfzStG 1992 7 Abs. 2 KfzStG 1992 das Finanzamt örtlich zuständig, das als erstes davon Kenntnis erlangt…

GebR 2025 Rz 416–42110.5.5. Öffentlich-rechtlicher Wirkungskreis
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.5.5. Öffentlich-rechtlicher Wirkungskreis Rz 416: Der öffentlich-rechtliche Wirkungskreis ist jener Aufgabenbereich, der einer Gebietskörperschaft durch Gesetz verpflichtend auferlegt ist. Es sind darunter jene Angelegenheiten, Tätigkeiten und Aufgaben zu verstehen, denen sich die Gebietskörperschaft auf Grund öffentlich-rechtlicher Norm nicht entziehen kann…

ZustRL Rz 47–542.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

2.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO Rz 47: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für die Erhebung folgender Abgaben: Feuerschutzsteuer (§ 6 Feuerschutzsteuergesetz 1952) Flugabgabe (§ 7 FlugAbgG) Gebühren (§ 3 GebG, § 9 Abs. 2 GebG, § 31 Abs. 1 GebG…

VereinsR 2001 Rz 793–8328 Haftungsfragen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…799: Die Vertreterhaftung nach § 9 BAO besteht für die den vertretenen Abgabepflichtigen treffenden Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können. Diese Pflicht trifft auch Vertreter von Vereinen. Sie trifft jene Personen, die nach den Statuten…

EStR 2000...ABC der Vereinbarungen:
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

...ABC der Vereinbarungen: | Nachbuchung an Stelle Erfassung als laufender Kassaausgang erfüllt nicht das Merkmal der Publizität | VwGH 22.9.1999, 97/15/0005 | Notariatszwanggesetz (siehe Rz 1134) Verstösse führen nicht zur Unbeachtlichkeit des Rechtsgeschäfts | VwGH 25.10.1994, 94/14/0067…

ZustRL Rz 1–101. Allgemeine Bestimmungen zur Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…der "Zuständigkeit" Rz 1: Seit 1. Jänner 2021 gibt es zwei bundesweit zuständige Finanzämter: das Finanzamt Österreich (FAÖ) und das Finanzamt für Großbetriebe (FAG). Dass das Finanzamt Österreich infolge seines bundesweiten Aufgabenbereichs in mehrere Dienststellen untergliedert ist, ist eine Angelegenheit der inneren Organisation dieses Finanzamts…

VB-080010.2. Verwaltungsübertretungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

10.2. Verwaltungsübertretungen (1) Abgesehen von den unter Abschnitt 10.1. behandelten gerichtlichen Strafen und den unter Abschnitt 2.1.2. und Abschnitt 2.3. behandelten Verwaltungsübertretungen ist die Einfuhr, die Ausfuhr, die Durchfuhr oder die Verbringung innerhalb der Union von Abfällen entgegen den in…

RAE Rz 1927–193722.13. Beschränkung des Rückzahlungsbetrages (§ 239 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

22.13. Beschränkung des Rückzahlungsbetrages (§ 239 Abs. 2 BAO) Rz 1927: Durch § 239 Abs. 2 BAO soll vermieden werden, dass sich Zahlungen des Abgabepflichtigen mit Rückzahlungen kreuzen bzw. dass Rückzahlungen beim Abgabepflichtigen knapp vor neuen Fälligkeitsterminen einlangen. Rz 1928: Die Frist des § 239 Abs. 2…

AH-11303. Gerichtlich strafbare Handlungen
geltende FassungRichtlinien08.08.2014

3. Gerichtlich strafbare Handlungen 3.1. Rechtsgrundlagen (1) §§ 79 bis 83 AußWG 2011 Gerichtlich strafbare Handlungen und § 84 AußWG 2011 Vorläufige Sicherstellung mit nachfolgender Beschlagnahmemöglichkeit. (2) § 177a StGB, § 177b StGB und § 177c StGB gerichtlich strafbare Handlungen und § 25 SKG 2013 Vorläufige Sicherstellung mit nachfolgender Beschlagnahmemöglichkeit…