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7 117 Treffer334 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 116621 LOHNSTEUERABZUG IN BESONDEREN FÄLLEN (§ 69 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…Arbeitnehmer anwendbar, da das Vorliegen eines (kurzfristigen) Dienstverhältnisses erforderlich ist. Eine unmittelbare Anwendung des § 69 Abs. 1 EStG 1988 ist nicht möglich, da diese Gesetzesstelle lediglich die Grundlage einer Rechtsverordnung ist (vgl. VwGH 15.5.1970, 1307/68). Siehe dazu Verordnung vom 27. Oktober 1988…

AH-11305. Verwaltungsstrafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien16.07.2014

5. Verwaltungsstrafbestimmungen 5.1. Rechtsgrundlagen § 87 AußWG 2011 Verwaltungsstrafbestimmungen; § 88 AußWG 2011 Verfall und Entsorgung von Chemikalien bei Verwaltungsübertretungen.; § 26 SKG 2013 Verwaltungsstrafbestimmungen. 5.2. Güter Siehe Abschnitt 3.2. 5.3. Zuständige Strafbehörden Zur Durchführung der Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz ist die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig…

UZK-IAArtikel 350
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 350 Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Mai 2016. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 24. November 2015 Für…

UZKArtikel 183 Befugnisübertragung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 183 Befugnisübertragung Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 284 zu erlassen, um die Bedingungen für die Erteilung der in Artikel 182 Absatz 1 genannten Bewilligung festzulegen.

UZKArtikel 209 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 209 Übertragung von Durchführungsbefugnissen Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten die Verfahrensregeln für die Erbringung des Nachweises gemäß Artikel 208 Absatz 2 fest. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 285 Absatz 4 erlassen.

UZKArtikel 41 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 41 Übertragung von Durchführungsbefugnissen Die Kommission erlässt im Wege von Durchführungsrechtsakten die Einzelheiten der Anwendung der Voraussetzungen gemäß Artikel 39. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 285 Absatz 4 erlassen.

UZKArtikel 187 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 187 Übertragung von Durchführungsbefugnissen Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten die Verfahrensregeln für die vom Bewilligungsinhaber gemäß Artikel 185 Absatz 1 durchzuführenden Zollformalitäten und Kontrollen fest. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 285 Absatz 4 erlassen.

UZKArtikel 207 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 207 Übertragung von Durchführungsbefugnissen Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten die Verfahrensregeln für die Bereitstellung von Informationen gemäß Artikel 203 Absatz 6 fest. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 285 Absatz 4 erlassen.

UZKArtikel 143 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 143 Übertragung von Durchführungsbefugnissen Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten die Verfahrensregeln für die Gestellung der Waren gemäß Artikel 139 fest. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 285 Absatz 4 erlassen.

UZKArtikel 180 Befugnisübertragung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 180 Befugnisübertragung Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 284 zu erlassen, um die Bedingungen für die Erteilung der Bewilligung nach Artikel 179 Absatz 1 Unterabsatz 1 festzulegen.

UZKArtikel 193 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 193 Übertragung von Durchführungsbefugnissen Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten Vorschriften in Bezug auf die Überprüfung der Zollanmeldung, die Beschau der Waren und die Entnahme von Mustern und Proben sowie die Überprüfungsergebnisse fest. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 285 Absatz…

UZKArtikel 176 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 176 Übertragung von Durchführungsbefugnissen Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten die Verfahrensregeln für Folgendes fest: a)die Abgabe einer Zollanmeldung gemäß Artikel 171, b)die Annahme einer Zollanmeldung gemäß Artikel 172, einschließlich der Anwendung dieser Regeln in den in Artikel 179 genannten Fällen…

UZKArtikel 217 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
geltende FassungRichtlinien30.09.2016

Artikel 217 Übertragung von Durchführungsbefugnissen Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten die Verfahrensregeln für die Erledigung eines besonderen Verfahrens nach Artikel 216215 fest. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 285 Absatz 4 erlassen.

AH-33101. Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien07.11.2017

1. Rechtsgrundlagen -Bundesgesetz, mit dem das Außenwirtschaftsgesetz 2011 - AußWG 2011 - erlassen wird, BGBl. I Nr. 26/2011; In-Kraft-Treten am 1. Oktober 2011. -Erste Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend zur Durchführung des Außenwirtschaftsgesetzes 2011 (Erste Außenwirtschaftsverordnung 2011 - 1. AußWV 2011), BGBl…

MO-85011. Grundsätzliches
geltende FassungRichtlinien11.03.2019

1. Grundsätzliches (1) Für Einfuhren von Erzeugnissen in die Union bzw. für Ausfuhren von Erzeugnissen aus der Union kann die Vorlage einer Einfuhr- bzw. Ausfuhrlizenz gefordert werden. Diese dienen a)zur Marktbeobachtung sowie b)zur Verwaltung mengenmäßiger Einfuhrbeschränkungen und Präferenzregelungen. (2) Die zu beachtenden Bestimmungen…

UZKArtikel 157 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 157 Übertragung von Durchführungsbefugnissen Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten die Verfahrensregeln für den für die Erbringung und die Überprüfung des Nachweises des zollrechtlichen Status von Unionswaren fest. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 285 Absatz 4 erlassen.

UZKArtikel 142 Befugnisübertragung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 142 Befugnisübertragung Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 284 zu erlassen, um die Bedingungen für die Bewilligung der Orte nach Artikel 139 Absatz 1 festzulegen.

VB-09000. Einführung
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

0. Einleitung 0.1. Rechtsgrundlagen (1) Nach § 1 Abs. 1 lit. b des Bundesgesetzes betreffend die Bekämpfung unzüchtiger Veröffentlichungen und den Schutz der Jugend gegen sittliche Gefährdung (Pornographiegesetz), BGBl. Nr. 97/1950, macht sich eines Verbrechens schuldig, wer in gewinnsüchtiger Absicht unzüchtige (siehe Abschnitt 1…

AL-1000§ 17 Altlastensanierungsgesetz - Zwangsrechte
geltende FassungRichtlinien13.04.2012

§ 17 Altlastensanierungsgesetz - Zwangsrechte § 17 Abs. 1 Altlastensanierungsgesetz Die Verfahrenskonzentration beim Landeshauptmann tritt zu dem Zeitpunkt ein, zu dem die Verdachtsfläche vom Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie nach Vornahme der Gefährdungsabschätzung und der Bewertung des Gefährdungspotentials als Altlast im öffentlich zugänglichen Altlastenatlas ausgewiesen wird. Um…

UZKArtikel 213 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 213 Übertragung von Durchführungsbefugnissen Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten die Verfahrensregeln für die Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen gemäß Artikel 211 Absatz 6 fest. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 285 Absatz 4 erlassen.