…der betreffenden Richtlinie geltende, KN-Fassung ab. Es gilt das Versteinerungsprinzip. Zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten und praktischen Problemen ermöglichen die VSt-Ges dem Bundesminister für Finanzen im Falle von KN-Änderungen, die keine Auswirkungen auf den Steuergegenstand haben (zB Einführung zusätzlicher Untergliederungen), die dadurch bewirkten…
10.1.3. Liebhaberei gemäß § 1 Abs. 2 LVO Rz 191: Die Ungewissheit, ob die Prognose im Sinne des § 2 Abs. 4 LVO nicht vorgetäuscht ist, rechtfertigt nicht, die betreffenden Bescheide vorläufig zu erlassen. Kommt nachträglich die Tatsache neu hervor, dass der genannte Plan (der…
27.3.2.2.3. Unbestimmte Dauer 27.3.2.2.3.1. Allgemeines Rz 1332: Bestandverträge sind dann auf unbestimmte Dauer abgeschlossen, wenn die Vereinbarung auf unbestimmte Zeit lautet oder eine Vereinbarung über die Dauer fehlt und auch sonst im Vertrag kein Anhaltspunkt enthalten…
10. Verfahrensrecht 10.1. Vorläufigkeit (§ 200 BAO) 10.1.1. Allgemeines Rz 185: Die Abgabenbehörde kann die Abgabe vorläufig festsetzen, wenn nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens die Abgabepflicht zwar noch ungewiss, aber wahrscheinlich oder wenn der Umfang der Abgabepflicht noch ungewiss ist (§ 200 Abs. 1…