…der OG bringen diesen Gewerbetrieb in eine neu gegründete GmbH ein, an welcher sie ebenfalls zu gleichen Teilen beteiligt sind. Es liegt eine bloße Änderung der Rechtsform vor, für welche keine Begünstigung nach dem NeuFöG zusteht, weil kein Wechsel in der Person des Betriebsinhabers stattfindet.…
…nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. Rz 64). Ob die Änderung der Rechtsform unter Anwendung der Bestimmungen des Umgründungssteuergesetzes erfolgt, ist dabei irrelevant. Rz 83: Erfolgt gleichzeitig mit der Änderung der Rechtsform ein Wechsel in der Person des Betriebsinhabers, kann eine begünstigte Betriebsübertragung vorliegen (vgl…
…f). Die Gruppenmitgliedschaft ist auf die in § 9 Abs. 2 KStG 1988 taxativ aufgezählten Körperschaften beschränkt. 15.2.2 Rechtsform Rz 1007: Gruppenmitglieder als Beteiligungskörperschaft (untergeordnetes Gruppenmitglied) oder als beteiligte inländische Körperschaft (übergeordnetes Gruppenmitglied) können nach § 9 Abs. 2 erster Teilstrich KStG 1988 nur unbeschränkt…
1.1.1.11.5. Umwandlungen 1.1.1.11.5.1. Formwechselnde Umwandlung Rz 49: Bei der formwechselnden Umwandlung kommt es lediglich zu einer Änderung der Rechtsform. Die Identität der Gesellschaft und ihres Unternehmens bleibt erhalten. Es kommt zu keiner Vermögensübertragung. Ein Leistungsaustausch findet…
…Gewährung von Anteilen an der übernehmenden Körperschaft zu verstehen, sodass das wirtschaftliche Engagement des Einbringenden in Form eines Beteiligungsengagements aufrecht erhalten bleibt ("Rechtsformwechsel"). Rz 641: Für die Einbringung bestehen keine besonderen unternehmens- und gesellschaftsrechtlichen Grundlagen. Der Tatbestand der Einbringung wird somit ausschließlich durch das Steuerrecht…
…auch das SpaltG fällt, ist die grundsätzliche Maßgeblichkeit der Spaltungsformen für Art. VI UmgrStG verbunden. Die Eintragung der Spaltung im Firmenbuch ist bindend. Siehe dazu weiters Rz 1654a bis Rz 1654c. Rechtsformübergreifende Spaltungen sind möglich, dh. Vermögen im Sinne des § 12 Abs. 2 UmgrStG kann…
…Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Pensionskassen (§ 6 Pensionskassengesetz) und Beteiligungsfondsgesellschaften (§ 6 Beteiligungsfondsgesetz) sind zwingend in der Rechtsform der AG zu führen. Rz 11: Die Societas Europaea (SE) ist eine auf Grundlage des Gesetzes über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SEG, BGBl. I Nr. 67…
27.2.2.329.2.2.3 Höhe der Mindestkörperschaftsteuer Rz 1562: Die Höhe der Mindestkörperschaftsteuer ist abhängig von der Rechtsform der Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH), von der Zugehörigkeit zu bestimmten Branchen (Banken und Versicherungen) und davon, ob eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung neu gegründet…
1 Allgemeiner Teil Vereine Rz 1: Die Ausführungen der Vereinsrichtlinien sind formal auf Körperschaften in der Rechtsform des Vereines nach dem Vereinsgesetz beschränkt. Sie sind aber vor allem hinsichtlich der allgemeinen Ausführungen über die Begünstigungsvorschriften der Bundesabgabenordnung (BAO) grundsätzlich auf alle Körperschaften anwendbar. Dies hat…
…Grafik] Erläuterungen 1.Antragsteller: Vollständiger Name des antragstellenden Wirtschaftsbeteiligten, wie im EORI-System erfasst. 2.Rechtsform des Antragstellers: Wie in der Gründungsurkunde angegeben. 3.Gründungsdatum: Tag, Monat und Jahr der Gründung (in Ziffern). 4.Anschrift des Unternehmens: Vollständige Anschrift des Ortes, an dem das…
… 7 Abs. 3 KStG 1988 fallenden Körperschaften 3.3.1 Körperschaften, die nach UGB rechnungslegungspflichtig sind Rz 399: Bei Körperschaften, die auf Grund ihrer Rechtsform nach unternehmensrechtlichen Vorschriften zur Rechnungslegung verpflichtet sind (siehe EStR 2000 Rz 403), sind gemäß § 7 Abs. 3 KStG 1988 alle…
3.3.9 Auslandsbezug Rz 409: § 7 Abs. 3 KStG 1988 umfasst auch die auf Grund der Rechtsform nach unternehmensrechtlichen Vorschriften zur Rechnungslegung verpflichteten Steuerpflichtigen vergleichbaren, unbeschränkt steuerpflichtigen ausländischen Körperschaften (Ort der Geschäftsleitung im Inland); alle Einkünfte dieser Körperschaften sind den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzurechnen…
18.1.721.1.7 Aufsichtsratsvergütungen (§ 12 Abs. 1 Z 7 KStG 1988) Rz 1265: Vom teilweisen Abzugsverbot sind alle Körperschaften ungeachtet ihrer Rechtsform betroffen, ohne Rücksicht, ob sie gesetzlich verpflichtet sind, einen Aufsichtsrat einzurichten, oder ob sie diesen freiwillig errichten. Es gilt daher ua…
…im Sinne des § 5 Z 4 PKG liegt bei Vorliegen folgender Voraussetzungen vor: Es handelt sich um eine Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung. Die Einrichtung arbeitet ungeachtet der jeweiligen Rechtsform nach dem Kapitaldeckungsverfahren. Sie ist rechtlich unabhängig vom Arbeitgeber zu dem Zweck eingerichtet, unter Einhaltung der…
…der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Die Ausführungen der VereinsR 2001 sind formal auf Körperschaften in der Rechtsform des Vereines nach dem Vereinsgesetz beschränkt. Sie sind aber vor allem hinsichtlich der allgemeinen Ausführungen über die Begünstigungsvorschriften der Bundesabgabenordnung grundsätzlich auf alle Körperschaften anwendbar…
2.10 Gemeinnützige Bauvereinigungen (§ 5 Z 10 und § 6a KStG 1988) 2.10.1 Begriff Rz 210: Gemeinnützige Bauvereinigungen sind Gesellschaften in den Rechtsformen einer Genossenschaft, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Aktiengesellschaft, die ihre Tätigkeit unmittelbar auf die Erfüllung dem Gemeinwohl dienender Aufgaben…
…der einzelne Betrieb, oder Teilbetrieb iSd § 24 EStG 1988 (vgl. EStR 2000 Rz 5507 ff bzw. Rz 5578 ff) oder Nebenbetrieb, unabhängig von der Rechtspersönlichkeit oder der Rechtsform (VwGH 23.5.1996, 93/15/0215, 0216; VwGH 25.2.2004, 2000/13/0092). Kleinere Einheiten…
…allgemeinen Regeln keine Einkunftsquelle vor, ist der daraus resultierende Verlust mit positiven Ergebnissen anderer Betriebe oder dem Gewinn aus dem Versorgungsbetriebeverbund nicht ausgleichsfähig. Rz 154: Werden in der Rechtsform einer juristischen Person des privaten Rechts Versorgungsbetriebe und andere Betriebe gemeinsam geführt, sind für den Versorgungsbetriebeverbund…
…unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften iSd § 1 Abs. 2 KStG 1988, wobei die Rechtsform der beteiligten Körperschaft keine Rolle spielt. Die Beteiligungsertragsbefreiung umfasst daher neben juristischen Personen des privaten Rechts auch Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts sowie nicht rechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen…
…und Mittelbetriebe), Gemeinden, sonstige Körperschaften öffentlichen Rechts | alle natürlichen und juristischen Personen dürfen teilnehmen (nur natürliche Personen, Gemeinden und kleine Unternehmen dürfen die Kontrolle ausüben) | Eigene Rechtsform erforderlich? | Nein | Ja | Welche Rechtsform ist geeignet? | Vertrag gemäß § 16a Abs. 4 …