RIS AI
5 Treffer1525 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 111–1202.3.2 Fruchtgenuss
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…kann (insbesondere durch Beendigung des Fruchtgenussrechtes). Ein Fruchtgenussvertrag, der vom Fruchtgenussbesteller - wenn auch unter Einhaltung einer Frist - jederzeit gekündigt werden kann, vermittelt daher keine rechtlich abgesicherte Position. Dies gilt ebenso, wenn die Kündigung zwar nicht jederzeit möglich ist, sondern nur bei Eintritt bestimmter Ereignisse (bzw…

KStR 2013 Rz 1171–117916.2.1.4 Zurechnung
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…originäre Einkünfte zuzurechnen, wenn der Zuwendungsfruchtgenuss für eine gewisse Dauer bei rechtlich abgesicherter Position bestellt wird und dem Fruchtgenussberechtigten die Disposition über die Einkünfteerzielung überlassen wird (vor allem Stimmrecht bei Hauptversammlungsbeschlüssen). Bei Zurechnung der Ausschüttung an den Fruchtgenussberechtigten ist die Beteiligungsertragsbefreiung anzuwenden, jedoch darf das…

EStR 2000 Rz 2124–21366.2 Bewertungsgrundsätze
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…ist für diese geschlossenen Positionen eine gemeinsame Bewertung geboten. Als Beispiele dafür gelten: zinsenabhängige Forderungen und Verbindlichkeiten (insbesondere bei Banken), (gleichartige) Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten, die der Kurssicherung dienen, durch Devisentermingeschäfte abgesicherte Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten, versicherte Forderungen, Verbindlichkeiten (zB aus Haftungsverhältnissen) mit vollwertigen Regressansprüchen und risikoausgleichende…

UmgrStR 2002 Rz 687–7133.1.6.3. Betrieb
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…III UmgrStG unschädlich, wenn es dadurch zivilrechtlich nicht zu einer Schwächung des rechtlich abgesicherten Nutzungsrechtes der übernehmenden Körperschaft (siehe Rz 688) kommt. Da der Abschluss eines Baurechtsvertrages nur auf die gesamte Liegenschaft bezogen werden kann, muss über einen übergehenden außerbetrieblichen Teil des Gebäudes eine Nutzungsvereinbarung…

RAE Rz 1550–156518. Sicherstellungsauftrag (§§ 232 und 233 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

18. Sicherstellungsauftrag (§§ 232 und 233 BAO) 18.1. Allgemeines Rz 1550: Im Zeitraum zwischen der Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4 BAO) und dem Eintritt der Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) kann die Abgabenbehörde, um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung der Abgabe zu begegnen, einen Sicherstellungsauftrag erlassen…