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19 Treffer1564 msnur geltende Fassungen
RAE Rz 1400–141915. Rückstandsausweis (§ 229 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…Art. 11 des Vertrages durch die Behörde des ersuchten Staates entzogen, weil diese Behörde an die in der Rückstandsanzeige enthaltene Entscheidung über die bestehende Vollstreckbarkeit und Unanfechtbarkeit im Verein mit der beigefügten Erklärung der zuständigen Behörde des ersuchenden Staates, in der die Unanfechtbarkeit bestätigt wird…

RAE Rz 1330–133713. Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…4 Abs. 3 EG-Vollstreckungsamtshilfegesetz ist dies das Finanzamt (Zollamt). Rz 1337: Die ersuchte Behörde (Finanzamt) ist an die in der (ausländischen) Rückstandsanzeige enthaltene Entscheidung über die bestehende Vollstreckbarkeit und Unanfechtbarkeit im Verein mit der beigefügten Erklärung der zuständigen Behörde des ersuchenden Staates, in der…

ZT-25005. Rückmeldung durch die Kontingentstelle
geltende FassungRichtlinien15.02.2007

5. Rückmeldung durch die Kontingentstelle Eine Rückmeldung durch die Kontingentstelle erfolgt nur, wenn die Kontingentstelle Nacherhebungen Erstattungen betreffend derartiger Nacherhebungen nachträgliche Vorschreibungen von Sicherheitsleistungen oder Freigabe von Sicherheiten durchgeführt hat.

ZK-06127.2. Bildschirmmasken
geltende FassungRichtlinien04.08.2016

7.2. Bildschirmmasken Imentfällt (ersetzt durch ARL ZK-1580) Transaktionsmonitor werden die nachträglichen übermittelten Nachrichten in der Rubrik Fallback-Anmeldungen angezeigt. Die nachträglich übermittelten Anmeldungen sind unter dem Menüpunkt "Nachträgliche Kontrolle -> Nachträgliche Anmeldungen -> Fallback" in einer eigenen Bildschirmmaske aufgelistet und müssen manuell abgearbeitet…

RAE Rz 1420–142315a. Rückstandsbescheinigung (§ 229a BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

15a. Rückstandsbescheinigung (§ 229a BAO) Rz 1420: Die Ausstellung von Rückstandsbescheinigungen liegt nicht im Ermessen des Finanzamtes. Sie hat nur auf Antrag des Abgabepflichtigen (§ 77 BAO) zu erfolgen. Über einen solchen Antrag ist lediglich dann mit Bescheid (zB Zurückweisung des Antrages) abzusprechen, wenn dem Antrag nicht…

ZK-20313. Abfertigung
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

3. Abfertigung Zu den allgemeinen Bestimmungen über die Zollanmeldung wird auf die Arbeitsrichtlinien "Zollanmeldung Standardverfahren" (ZK-1580), "Zollanmeldung im Informatikverfahren" (ZK-0612) sowie "Verbringung aus dem Zollgebiet" (ZK-2630) verwiesen. Der Abschnitt 3.1. und der Abschnitt 3.2. ergänzen diese Bestimmungen in Bezug auf…

VB-0310Anlage 6
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

Anlage 6 Antrag auf Durchführung einer Kontrolle [Grafik]  

ZK-0612Datengruppe Kontrollergebnis der Waren (CtrlRslt, 1x, A)
geltende FassungRichtlinien17.07.2006

Datengruppe Kontrollergebnis der Waren (CtrlRslt, 1x, A) | Beschreibung: | Diese Datengruppe ist zwingend zu verwenden, wenn der Code im Datenfeld "Indikation vereinf. Verfahren" der Datengruppe "Kopfdaten" auf '1' (Vereinfachtes Verfahren) lautet.   | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld…

VB-0800Muster 4 - Anzeige der Ausstufung gemäß § 5 der Abfallverzeichnisverordnung 2020
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

Muster 4 - Anzeige der Ausstufung gemäß § 5 der Abfallverzeichnisverordnung 2020 [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]  

ZK-2031Einleitung
geltende FassungRichtlinien15.12.2022

Die Arbeitsrichtlinie Rückwaren (ZK-2031) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zolldienststellenvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden…

ZK-20313.2.3. Fehlende Rückwarennachweise
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

3.2.3. Fehlende Rückwarennachweise Fehlende Rückwarennachweise sind - von finanzstrafrechtlich relevanten Fällen abgesehen - weder ein Überlassungshindernis noch ein zulässiger Grund für die Ungültigkeitserklärung einer Zollanmeldung. Wird im Zuge einer Kontrolle festgestellt, dass Rückwarennachweise vom Anmelder nicht vorgelegt werden können oder diese unzulänglich sind, ist nach…

ZK-20312. Vorzugsbehandlung für Rückwaren
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

2. Vorzugsbehandlung für Rückwaren 2.1. Überblick Zu Art. 203 Abs. 1 UZK; § 2 Abs. 1 ZollR-DG (1) Unionswaren, die aus dem Zollgebiet der Europäischen Union (EU) ausgeführt worden sind und innerhalb von drei Jahren wieder im gleichen Zustand in dieses Zollgebiet eingeführt und…

VB-0310Anlage 5
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

Anlage 5 Beanstandungsprotokoll (zur Feststellung von Mängeln) [Grafik]  

ZK-20312.6. Landwirtschaftliche Erzeugnisse
geltende FassungRichtlinien01.09.2023

2.6. Landwirtschaftliche Erzeugnisse Zu den Art. 159 UZK-DA und 254 UZK-IA; Art. 3 Delegierte Verordnung (EU 2016/1237) der Kommission (Ein- und Ausfuhrlizenzregelungen), ABl. Nr. L 206 vom 30.7.2016 S. 1 (1) Die Fälle und Voraussetzungen, unter denen eine Rückwarenbefreiung…

ZK-20312.5.6. Rückwarennachweise
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

2.5.6. Rückwarennachweise Zu Art. 253 Abs. 1 UZK-IA; § 5 ZollR-DG (1) Wer die Rückwarenbegünstigung in Anspruch nehmen will, hat der Zollbehörde das Vorliegen der hiefür maßgeblichen Voraussetzungen nachzuweisen. Wenn der Nachweis nach den Umständen nicht zumutbar ist, genügt die Glaubhaftmachung. Die…

FlugAbgR Rz 5712. Anhang
geltende FassungRichtlinien14.01.2013

12. Anhang 12.1. Ablaufdiagramm Registrierung bis Jahreserklärung Rz 57: [Grafik] .  

ZK-25602.6. Überlassungsfiktion
geltende FassungRichtlinien07.11.2022

2.6. Überlassungsfiktion | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | - | Art. 170 | Art. 325 | - Die Überlassungsfiktion ist ein Sonderfall der Erledigung der aV durch Überlassung der in das Verfahren übergeführten Waren zum zollrechtlich freien Verkehr. Im Rahmen…

ZK-22606.8. WinEvi Versandverfahren FALLBACK-Eingabe im Betriebskontinuitätsverfahren
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

6.8. WinEvi Versandverfahren FALLBACK-Eingabe im Betriebskontinuitätsverfahren Siehe hiezu Abschnitt 7. (Eingaben im Betriebskontinuitätsverfahren). 6.9. Nachprüfungsverfahren Versandscheine Zur Verhütung und Aufdeckung von Zuwiderhandlungen prüfen die Abgangszollstellen, Durchgangszollstellen und Bestimmungszollstellen die Vermerke auf den Versandscheinen nach, wenn anscheinend ein Fehler gemacht wurde oder Zweifel…

ZK-06127. Nachträgliche Übermittlung
geltende FassungRichtlinien04.08.2016

7. Nachträgliche Übermittlung Die Daten der Fallbackanmeldungen für die Ein- und Ausfuhr sowie die Versand-Bestimmung (wenn im NCTS eröffnet) sind vom Wirtschaftsbeteiligten nachträglich im e-zoll System zu übermitteln! Ausgenommen davon sind Anmeldungen in der Einfuhr, für die normalerweise eine schriftliche Anmeldung vorgelegt wird…