RIS AI
5 Treffer1521 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 2574–25876.18 Zuschreibungen (§ 6 Z 13 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…13 EStG 1988 idF vor dem RÄG 2014 erfolgte darüber hinaus in Wirtschaftsjahren vor 2016 auch eine Zuschreibung bei einer unternehmensrechtlich vorgenommenen gänzlichen oder teilweisen Rückgängigmachung übertragener stiller Reserven (unternehmensrechtliche Zuschreibung der Bewertungsreserve). Beispiel 1: Ein Gebäude wurde im ersten Halbjahr 2002 um 1,2…

EStR 2000 Rz 2124–21366.2 Bewertungsgrundsätze
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…unversteuerte RücklagenÜbertragung stiller Reserven) , Rückgängigmachen steuerlicher Begünstigungen (zB durch Zuschreibungen), Wechsel von Inventurmethoden, Wechsel von Bewertungsvereinfachungsverfahren, Wechsel von Verbrauchsabfolgeverfahren. 6.2.2.2 Grundsatz der Periodisierung Rz 2129: Der Grundsatz der periodengerechten Gewinnermittlung als Grundlage der Abschnittsbesteuerung ist auch bei der Bewertung zu beachten (siehe…

KStR 2013 Rz 666–67513.8 Korrektur verdeckter Ausschüttungen
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…ein Rückwirkungsverbot (VwGH 8.11.1983, 83/14/0101), ein nachträgliches Rückgängigmachen des Geschäftes kann den Tatbestand nicht ungeschehen machen. Allfällige Rückzahlungen des Begünstigten sind in diesem Fall gesellschaftsrechtliche Einlagen. Rz 670: Steuerklauseln sind in ein Rechtsgeschäft aufgenommene Regelungen, wonach dieses als aufgelöst oder nicht…

KStR 2013 Rz 891–900Reisekostenaufwand
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…Geschäftsführervergütung", Rz 776 bis 778. Rückforderung von verdeckten Ausschüttungen Rz 896: Siehe Rz 670 unter dem Stichwort "Steuerklauseln und Satzungsklauseln". Ist vertraglich das Rückgängigmachen der verdeckten Ausschüttungen und eine Verzinsung dieser Rückforderungen vorgesehen, können bei der Körperschaft diese Zinsen erst dann aktiviert werden, wenn zum…

KStR 2013 Rz 935–942Tantiemen
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…oder hält eine Körperschaft ein Wirtschaftsgut treuhändig für einen Anteilsinhaber, müssen der Körperschaft angemessene Treuhandgebühren bezahlt werden. Die Übertragung des Treuhandeigentums und dessen Rückgängigmachen stellen für sich alleine keine verdeckte Ausschüttung dar. Werden zwischen Gesellschaften, welche zwar unterschiedliche Anteilsinhaber haben, die jedoch treuhändig tätig werden…