…Diskriminierungsverboten). Rz 34: Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung kommen grundsätzlich zwei Methoden in Frage. Nach der Befreiungsmethode gewährt der Wohnsitzstaat - regelmäßig unter Progressionsvorbehalt (siehe Rz 7588 ff) - für jene Einkünfte, die nach dem Abkommen im anderen Staat ("Quellenstaat") besteuert werden, eine Steuerbefreiung. Wird die Anrechnungsmethode angewendet…
…besteuert der Ansässigkeitsstaat (Wohnsitzstaat) das gesamte Welteinkommen, rechnet aber die ausländischen Quellensteuern an (siehe dazu Rz 7583 ff). Rz 189: Bei der überwiegend verwendeten Befreiungsmethode werden ausländische Einkünfte (die dem Quellenstaat zugeteilt sind) im Ansässigkeitsstaat steuerfrei gestellt. Dennoch sind die ausländischen Einkünften auch im Ansässigkeitsstaat…
18.2.3.421.2.3.4 Finanzierungsaufwendungen im Zusammenhang mit steuerfreien DBA-Einkünften Rz 1283: In einigen Doppelbesteuerungsabkommen ist das Besteuerungsrecht hinsichtlich bestimmter Zinseinkünfte ausschließlich dem Quellenstaat zugewiesen. Die aus derartigen Kapitalinvestitionen in den DBA-Staaten resultierenden Zinsen (oft aus Staatsanleihen) sind in Österreich…
…Zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen kommen grundsätzlich zwei Methoden in Frage, die Befreiungs- und die Anrechnungsmethode. Erstere bedeutet eine Steuerbefreiung im Ansässigkeitsstaat für im Quellenstaat erzielte Einkünfte. Bei der Anrechnungsmethode wird das gesamte Einkommen im Ansässigkeitsstaat besteuert, die auf ausländische Einkünfte entfallende ausländische Steuer wird jedoch…
…ein, wenn das Besteuerungsrecht zwar dem Grunde nach aufrecht vorhanden ist, allerdings der Höhe nach (hinsichtlich des Steuersatzes) eingeschränkt wird (zB wenn gemäß DBA dem Quellenstaat ein der Höhe nach eingeschränktes Besteuerungsrecht an den Veräußerungsgewinnen zusteht). Umstände, die zur Einschränkung des Besteuerungsrechtes führen können, sind…
…2010/15/0021). Dies gilt auch dann, wenn das Abkommen zur Frage des Progressionsvorbehaltes für den Quellenstaat keine Bestimmungen enthält (VwGH 7.9.2022, Ra 2021/13/0067). Die Anwendung des Progressionsvorbehalts erfolgt bei unbeschränkt Steuerpflichtigen daher nicht nur, wenn Österreich der abkommensrechtliche Ansässigkeitsstaat ist…
…die im Betriebsstättenstaat ansässigen Steuerpflichtigen nach dem DBA mit dem Quellenstaat (DBA Österreich - C) dazu berechtigt wären. Der Betriebsstättenstaat ist jedoch nicht verpflichtet, eine höhere Quellensteuer anzurechnen als jene, die im Abkommen zwischen dem Ansässigkeitsstaat des Steuerpflichtigen und dem Quellenstaat vereinbart ist (DBA B - C)…
…die Kerntätigkeit im Quellenstaat ausgeübt werden, wobei der für das Berufsbild typische Tätigkeitsort maßgeblich ist (VwGH 4.9.2014, 2012/15/0226). Die Ausübung lediglich unterstützender Tätigkeiten bzw. Routinearbeiten in der Betriebsstätte bzw. festen Einrichtung vermag nicht die gesamten Unternehmensgewinne in den Quellenstaat zu verlagern…
…zu, als in der Fondsausschüttung (im ausschüttungsgleichen Ertrag) entlastungsfähige ausländische Erträge enthalten sind (siehe Rz 146 ff). Sind sie im Drittausland (weder Österreich noch Quellenstaat der Investmentfondserträge) ansässig, können sie sich nur auf die zwischen dem Quellenstaat der Fondserträge und ihrem Ansässigkeitsstaat abgeschlossenen DBA berufen.
…11 OECD-MA, welche uneingeschränkt im Ansässigkeitsstaat des Empfängers steuerpflichtig sind. Empfänger iSd DBA ist der Anteilinhaber. Zudem darf der Quellenstaat auf diese Einkünfte eine der Höhe nach begrenzte Quellensteuer erheben, welche vom Ansässigkeitsstaat gemäß Art. 23 OECD-MA, unabhängig von der grundsätzlich anwendbaren Methode…
… 3 Abs. 2 Z 2 GMSG). Bei der von einem Finanzinstitut zu meldenden Steueridentifikationsnummer handelt es sich um die Steueridentifikationsnummer, die dem Kontoinhaber in seinem Ansässigkeitsstaat (nicht im Quellenstaat) zugeteilt worden ist. Wird in Bezug auf eine meldepflichtige Person festgestellt, dass diese in mehreren Staaten…
…werden. EAS 1416 (8.2.1999): Wird ein von Österreich (Ansässigkeitsstaat) als verdeckte Ausschüttung qualifizierter Geschäftsführerbezug im Quellenstaat den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zugerechnet, ist die im Quellenstaat erhobene Einkommensteuer im Inland zur Anrechnung zuzulassen. EAS 1420 (1.3.1999): Vergütungen für Leistungen auf schweizerischem…
…kommt das Abzugsverbot nicht zur Anwendung. Es kann im Rahmen dieser Gesamtbetrachtung jedoch lediglich jener Steuersatz im Quellenstaat Berücksichtigung finden, der in diesem Staat nach Reduktion oder Refundierung der Quellensteuer (zB aufgrund eines DBA) final zur Anwendung kommt. Beispiel 1: Die österreichische F GmbH zahlt…
…0021), sondern auch, wenn Österreich der abkommensrechtliche Quellenstaat ist (VwGH 7.9.2022, Ra 2021/13/0067 und EStR 2000 Rz 7592). Ist im Rahmen einer Veranlagung bei der Berechnung der Steuer ein Durchschnittssteuersatz aufgrund eines Progressionsvorbehaltes aus der Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens anzuwenden, ist dieser…
…können sich Abweichungen vom Ergebnis im ausländischen Quellenstaat ergeben: Ergibt sich nach dem Steuerrecht des Quellenstaates ein höherer Verlust als nach österreichischem Recht, bleibt dieser in Österreich insoweit unberücksichtigt und kann zu keiner Nachversteuerung führen. Ergibt sich im Quellenstaat hingegen ein niedrigerer Verlust als nach…
…leisten. Ruhegehälter, die nicht im Zusammenhang mit einer Geschäftstätigkeit stehen, werden im Quellenstaat steuerlich erfasst, ausgenommen der Bezieher ist im Vertragsstaat ansässig und dessen Staatsangehöriger. 30.1.6.4 Unterbleiben der Erfassung Rz 7963: Eine Erfassung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit unterbleibt gemäß § 98 Abs…
…Ansässigkeitsstaat zu besteuern, der Quellenstaat behält jedoch vielfach das Recht auf einen bestimmten Prozentsatz vom Bruttobetrag der Dividenden und Zinsen (Quellensteuer). Das Besteuerungsrecht ist nicht beschränkt, wenn die Dividenden bzw. Zinsen im Rahmen einer im Quellenstaat gelegenen Betriebsstätte oder festen Einrichtung erzielt werden. Voraussetzung dafür…
…handelt. Rz 7982: Einkünfte aus der Vermietung von Sachinbegriffen sind bei dem OECD-Musterabkommen nachgebildeten DBA im Ansässigkeitsstaat zu besteuern, ausgenommen die Sachinbegriffe gehören zu einer Betriebsstätte oder festen Einrichtung im Quellenstaat (siehe Art. 21 OECD-Musterabkommen). Rz 7983: Lizenzgebühren werden bei diesbezüglich dem Art…
…3 lit. b) beruhen. Demnach wird - unabhängig vom Vorliegen einer örtlichen Einrichtung - die Ausübung einer Dienstleistung mit physischer Präsenz im Quellenstaat über einen gewissen Mindestzeitraum einer Betriebsstätte gleichgestellt. Wird Österreich durch eine solche DBA-Bestimmung ein Besteuerungsrecht eingeräumt, so kann es im Rahmen der beschränkten…
…339: Erzielt der Fonds ausländische Zinsen, fließen ihm diese nach Abzug allfälliger ausländischer Quellensteuern zu. Bei der steuerlichen Behandlung der Zinsen ist vom Anleger das entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Quellenstaat zu berücksichtigen. Dies ist insbesondere dann von Relevanz, wenn es zur Anrechnung von fiktiven Quellensteuern…