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VB-02202.4. Entnahme von Proben
geltende FassungRichtlinien13.07.2026

2.4. Entnahme von Proben (1) Erweist sich die Entnahme von Untersuchungsmustern als notwendig, ist die entnommene Menge unbedingt auf Blatt 3 der Einfuhrbewilligung von der Zollstelle in der Spalte "Zollabfertigung" zu vermerken und unter Anführung des Zwecks der Entnahme amtlich zu bestätigen. (2) Nach…

VB-0330Anlage 9
geltende FassungRichtlinien20.05.2023

Anlage 9 Biologische Proben und ihr Verwendungszweck | Probentyp | Typische Größe der Probe | Verwendung der Probe | Blut und Blutbestandteile | Höchstens 5 ml bei flüssigen Proben oder trockener Blutprobe auf einem Mikroskop- Objektträger, Filterpapier oder Tupfer | biomedizinische Forschung; Identifizierung der Arten…

AH-2616Anlage 6
geltende FassungRichtlinien02.04.2026

…Inspektionsgeräte Prüf- und Inspektionsgeräte 1.Ausrüstung, besonders konstruiert zur Probenentnahme, Prüfung und Analyse der Eigenschaften von Bohrschlämmen, Bohrlochzementen und anderen speziell zur Verwendung in Erdöl- und Erdgasbohrlöchern ausgelegten und/oder formulierten Materialien. 2.Ausrüstung, besonders konstruiert zur Probeentnahme, Prüfung und Analyse der Eigenschaften von Gesteinsproben…

UZK-IAArtikel 240 Entnahme von Mustern und Proben
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 240 Entnahme von Mustern und Proben (Artikel 189 und 190 des Zollkodex) (1) Beschließt die Zollstelle, Muster oder Proben zu entnehmen, so benachrichtigt sie den Anmelder. (2) Weigert sich der Anmelder, bei der Warenbeschau anwesend zu sein oder die von den Zollbehörden geforderte Unterstützung…

ZK-25002. Überführung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

2. Überführung 2.1. Allgemeines 2.1.1. Handelspolitische Maßnahmen Art. 250 UZK Handelspolitische Maßnahmen gelten bei der Überführung in das Verfahren nur dann, wenn sie für die Verbringung von Waren in das Zollgebiet der Union (zB Embargomaßnahmen) vorgesehen sind. Verkehrsbeschränkungen, insbesondere jene, die dem…

UZK-IAArtikel 241 Prüfung der Muster und Proben
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 241 Prüfung der Muster und Proben (Artikel 189 und 190 des Zollkodex) (1) Führt die Prüfung von Mustern oder Proben der gleichen Waren zu unterschiedlichen Ergebnissen, die eine unterschiedliche zollrechtliche Behandlung erfordern, so sind, sofern möglich, weitere Muster oder Proben zu entnehmen. (2) Bestätigen…

VB-03304.4.1. Vereinfachte Verfahren für bestimmte biologische Proben
geltende FassungRichtlinien01.08.2020

4.4.1. Vereinfachte Verfahren für bestimmte biologische Proben (1) Für die in Anlage 9 nach Typ und Größe festgelegten biologischen Proben können Genehmigungen und Bescheinigungen im vereinfachten Verfahren ausgestellt werden. Dafür gelten folgende Bedingungen: a)die durch das vereinfachte Verfahren begünstigten Personen und Einrichtungen…

UZKArtikel 190 Teilbeschau der Waren und Entnahme von Mustern und Proben
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 190 Teilbeschau der Waren und Entnahme von Mustern und Proben (1) Wird nur ein Teil der mit einer Zollanmeldung angemeldeten Waren beschaut oder werden Muster und Proben entnommen, so gelten die Ergebnisse dieser Teilbeschau beziehungsweise der Analyse oder Prüfung der Muster und Proben für…

ZK-20309.5. Prüfungs-, Analyse- oder Versuchsmaterial (C33)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

9.5. Prüfungs-, Analyse- oder Versuchsmaterial (C33) 9.5.1. Warenkreis Abgabenfrei sind Waren, die zur Bestimmung ihrer Zusammensetzung, Beschaffenheit oder anderer technischer Merkmale für Informationszwecke, industrielle oder kommerzielle Forschungszwecke geprüft, analysiert oder erprobt werden sollen (Art. 95 ZBefrVO). Die Befreiung wird nur unter folgenden…

UZKArtikel 189 Beschau der Waren und Entnahme von Mustern und Proben
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 189 Beschau der Waren und Entnahme von Mustern und Proben (1) Die Beförderung der Waren zum Ort der Beschau und zum Ort der Entnahme von Mustern und Proben sowie alle für die Beschau oder Entnahme erforderlichen Tätigkeiten werden vom Anmelder oder unter seiner Verantwortung…

UZK-IAArtikel 242 Rückgabe oder Verwertung entnommener Muster und Proben
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 242 Rückgabe oder Verwertung entnommener Muster und Proben (Artikel 189 und 190 des Zollkodex) (1) Entnommene Muster und Proben sind dem Anmelder auf Antrag zurückgegeben, es sei denn, a)die Muster oder Proben wurden durch die Analyse oder Prüfung zerstört; b)die Muster oder…

VB-0220Anlage 4
geltende FassungRichtlinien02.02.2021

Anlage 4 Muster einer Einfuhrbewilligung Blatt 3 [Grafik]  

ZK-20309. Wirtschaftsfördernde Befreiungen
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

9. Wirtschaftsfördernde Befreiungen 9.1. Geringwertige Warenmuster oder -proben (C30) 9.1.1. Warenkreis Abgabenfrei sind Waren geringen Wertes, die als Muster oder Proben dazu bestimmt sind, Aufträge für Waren entsprechender Art im Hinblick auf deren Einfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft zu akquirieren (Art…

VB-0310Anlage 6
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

Anlage 6 Antrag auf Durchführung einer Kontrolle [Grafik]  

ZK-20305.5. Tiere für Laborzwecke und biologische und chemische Stoffe für Forschungszwecke (C15) (s auch DVO 2012/80 u. 2013/197)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

5.5. Tiere für Laborzwecke und biologische und chemische Stoffe für Forschungszwecke (C15) (s auch DVO 2012/80 u. 2013/197) 5.5.1. Warenkreis 5.5.1.1. Tiere Abgabenfrei sind zur Verwendung in Laboratorien besonders behandelte Tiere (Art. 53 Abs. 1 Buchstabe a…

VB-02003. Maßnahmen der Aufsichtsorgane
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…zollamtlicher Überwachung verbleiben. 3.3. Bestimmungen für Probenentnahmen (1) Im Falle von Waren, die der zollamtlichen Überwachung unterliegen, ist eine Probenentnahme durch die Lebensmittelaufsichtsorgane (Abschnitt 3.1.) und die Futtermittelaufsichtsorgane (Abschnitt 3.2.) nur zulässig bei einer Zollstelle, zB in Verbindung mit Amtshandlungen im Versand…