…werden diese nach § 94 Z 10 EStG 1988 als KESt-befreite Zinsen vereinnahmt. Die Besteuerung der Zinsen bei der Privatstiftung erfolgt auf Basis der Mitteilung der Meldestelle gemäß § 12 KMG entsprechend der Ausschüttung im Wege der Zwischenbesteuerung, soweit die Zinsen die Voraussetzungen für den begünstigten…
25 Privatstiftungen Abschnitte 25.1 und 25.2: entfallen Siehe StiftRStiftR 2009 2001. Randzahlen 7101 bis 7138: entfallen Randzahlen 71397101 bis 7200: derzeit frei
2.11 Privatstiftungen (§ 5 Z 11 und § 13 KStG 1988) Rz 278: Zur Teilsteuerbefreiung von eigen- oder gemischtnützigen Privatstiftungen siehe StiftR 2009 Rz 43 bis Rz 47.
10.4 Zuwendungen an und von Privatstiftungen (§ 15 Abs. 3 EStG 1988) Siehe StiftRStiftR 2009 2001. Randzahlen 4044 bis 4099: derzeit frei
20.2.1.12 Zuwendungen von Privatstiftungen Rz 6141: Zur Besteuerung von Zuwendungen siehe StiftR 2009 Abschnitt 8. bis Abschnitt 10. 20.2.1.13 Übergangsbestimmungen Rz 6142: Die Regelungen über Einkünfte aus der Überlassung von Kapital (§ 27 Abs. 2 und 5 EStG 1988 sowie…
29.6.12 Befreiung von Kapitaleinkünften bei Privatstiftungen (§ 94 Z 12 EStG 1988) Rz 7776: In sachlicher Hinsicht umfasst die Befreiung inländische und ausländische Beteiligungserträge iSd § 27 Abs. 2 Z 1 lit. a bis c EStG 1988 Zinsen und Erträge aus Kapitalforderungen gemäß § 27 Abs…
…oder anderen Nutzungsrechtes an dem "neuen" Wirtschaftsgut den Wert des Fruchtgenussrechtes, Wohnrechtes oder anderen Nutzungsrechtes an dem "alten" Wirtschaftsgut übersteigt. Gibt der Stifter später das Nutzungsrecht zu Gunsten der Privatstiftung, vergleichbaren ausländischen Stiftung oder vergleichbaren ausländischen Vermögensmasse unentgeltlich auf, liegt eine Zuwendung an diese vor…
…KStG 1988 sieht allerdings unter bestimmten Voraussetzungen vor, dass § 7 Abs. 3 KStG 1988 nicht anzuwenden ist. Grundlage der Einkommensermittlung solcher Privatstiftungen ist daher gemäß § 7 Abs. 2 KStG 1988 der Gesamtbetrag der Einkünfte aus den in § 2 Abs. 3 EStG 1988 aufgezählten Einkunftsarten (ausgenommen…
…Stiftungen des Privatrechts in Österreich: Rz 19: | | Privatstiftungen (PSG) | Landesstiftungen | BStFG | Rechtspersönlichkeit der Stiftung | Ja | Ja | Ja | Stiftungszweck | Jeder vom Stifter bestimmte Zweck, sofern gesetzlich erlaubt | Primär Erfüllung gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke iSd…
2.15 Gemäß § 718 Abs. 9 ASVG errichtete Privatstiftungen (§ 5 Z 15 KStG 1988) Rz 335: Aus Anlass der Organisationsreform des österreichischen Sozialversicherungssystems im Rahmen der 89. ASVG-Novelle (BGBl. I Nr. 100/2018) und der damit einhergehenden Auflösung von Betriebskrankenkassen bestimmter Betriebsunternehmen (Wiener Verkehrsbetriebe…
…dem Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk, BGBl. Nr. 379/1984 idF BGBl. Nr. 83/2001 Codex Iuris Canonici. Als Stiftungen des Privatrechts können im Bundesgebiet errichtet werden Stiftungen nach dem Privatstiftungsgesetz (PSG), BGBl. Nr. 694/1993 dem Sparkassengesetz (SpG) in Verbindung mit PSG, BGBl. Nr…
…unterscheiden zwischen Stiftungen nach dem BundesBundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015-Stiftungs- und Fondsgesetz, landesgesetzlichen Stiftungen und Stiftungen nach dem Privatstiftungsgesetz sowie Stiftungen auf Grund von Sondergesetzen. Rz 25: Stiftungen nach dem Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 Das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 (BStFG 2015), BGBl…
…§ 30 und 31 EStG 1988 steuerverfangenes Wirtschaftsgut handelt (zB unterpreisiger Verkauf einer Liegenschaft oder einer Beteiligung). Beispiel 1: Die Privatstiftung erwirbt im Jahr 0 eine Liegenschaft in ihr Privatvermögen zum Preis von 1.000. Im Jahr 5 hat diese Liegenschaft einen Verkehrswert von 4.000…
3.2 Einkünfte und Einkunftsermittlung 3.2.1 Allgemeines Rz 33: Eigennützige und gemischtnützige Privatstiftungen, die der Offenlegungsverpflichtung entsprochen haben, können nach § 7 Abs. 2 KStG 1988 sowohl betriebliche als auch außerbetriebliche Einkunftsarten haben. Die Einkünfte können steuerpflichtig (siehe Rz 35 bis Rz 38 bzw…
…Unterstützungskassenstiftung (siehe Rz 172). Rz 143: Die Belegschaftsbeteiligungsstiftung gemäß § 4 Abs. 11 Z 1 lit. c EStG 1988 (siehe Rz 173 bis Rz 182). Rz 144: Diese Privatstiftungen fallen unter § 7 Abs. 3 KStG 1988, es sind daher alle Einkünfte den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzurechnen…
…23.125.1 Privatstiftungen Rz 1330: Auf eigen- und gemischtnützige Stiftungen nach dem Privatstiftungsgesetz (PSG), BGBl. Nr. 694/1993, die nicht unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallen, sind die Sondernormen des § 13 KStG 1988 anzuwenden. Zum Begriff und zur Besteuerung der Privatstiftungen siehe die…
…der Stiftungserklärung, die formell und materiell den Mindesterfordernissen des PSG entsprechen muss, und dem erstmaligen nach außen in Erscheinung Treten durch den Stiftungsvorstand im Namen der Privatstiftung (zB Bankkontoeröffnung und Übernahme des gewidmeten Mindestvermögens in seine Verfügungsgewalt) beginnt die subjektive Steuerpflicht gemäß § 4 Abs. 1…
…11 Z 1 lit. a bis c EStG 1988 dar, nach der Zuwendungen an Privatstiftungen nur unter den dort genannten Voraussetzungen als Betriebsausgaben anzuerkennen sind. Ein Betriebsausgabenabzug kommt daher nur bei Zuwendungen an eine Unternehmenszweckförderungsstiftung (siehe Rz 152 ff), eine Arbeitnehmerförderungsstiftung (siehe Rz 163 ff…
3.5 Sparkassen- und Versicherungsvereinsstiftungen 3.5.1 Allgemeines Rz 129: Sparkassen- und Versicherungsvereinsstiftungen sind eigennützige Privatstiftungen, auf die daher die vorstehenden Ausführungen anzuwenden sind. 3.5.2 Folgen der Umwandlung einer anteilsverwaltenden Sparkasse bzw. eines anteilsverwaltenden Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit § 13 Abs. 5 KStG 1988…
…3 Abschlusszahlungen Rz 1569: Ist die Körperschaftsteuerschuld im Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr) größer als die einbehaltenen und anzurechnenden sowie vorausbezahlten Beträge, ergibt der Unterschiedsbetrag die Abschlusszahlung (siehe dazu EStR 2000 Rz 7582). 29.4 Zwischenbesteuerung bei Privatstiftungen Rz 1570: Bei der Zwischenbesteuerung im Sinne des § 13 Abs…