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LStR 2002 Rz 2224.3.7 Überlassen von Jahreskarten bzw. Jahresnetzkarten für Privatfahrten
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

4.3.7 Überlassen von Jahreskarten bzw. Jahresnetzkarten für Privatfahrten Rz 222c: Die Übergabe einer Jahresnetzkarte (zB Klimaticket, ÖsterreichCard der ÖBB), die auch für Privatfahrten verwendet werden kann, stellt, insofern kein Jobticketist grundsätzlich ein Öffi-Ticket im Sinne des § 26 Z 5 lit. b EStG…

LStR 2002 Rz 6318.1.2 Nachzahlungen von bescheidmäßig zugestandenen Pensionen gemäß § 19 Abs. 1 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

8.1.2 Nachzahlungen von bescheidmäßig zugestandenen Pensionen gemäß § 19 Abs. 1 EStG 1988 Rz 631a: Nachzahlungen von Pensionen gelten in den Kalendermonaten als zugeflossen, für die der Anspruch besteht. Diese Vorschrift ist auch bei der Veranlagung von Nachzahlungen entsprechender ausländischer Pensionen, für die Österreich…

LStR 2002 Rz 705–71410.5.1.2 Reisevergütungen - Fahrtkosten
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…b EStG 1988 vorliegen. Zur Überlassung von Jahresnetzkarten bzw. Jahreskarten für Privatfahrten siehe Rz 222c bzw. Rz 750a ff. Der Ersatz der Kosten der ÖBB-Vorteilscard zur Verwendung für Dienstreisen ist nicht steuerbar, wenn durch die Verwendung der Vorteilscard insgesamt geringere Fahrtkosten für Dienstreisen anfallen…

GK-04001.2.2. Rundfahrten mit geschlossenen Türen
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.2. Rundfahrten mit geschlossenen Türen Rundfahrten mit geschlossenen Türen sind Verkehrsdienste, die mit dem selben Fahrzeug ausgeführt werden, das auf der gesamten Fahrtstrecke dieselbe Reisegruppe befördert und sie an den Ausgangsort zurückbringt.

GK-04101.2.2. Rundfahrten mit geschlossenen Türen
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.2. Rundfahrten mit geschlossenen Türen Rundfahrten mit geschlossenen Türen sind Verkehrsdienste, die mit dem selben Fahrzeug ausgeführt werden, das auf der gesamten Fahrtstrecke dieselbe Reisegruppe befördert und sie an den Ausgangsort zurückbringt.

GK-04101.2.3. Absetzfahrten
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.3. Absetzfahrten Absetzfahrten sind Verkehrsdienste, bei denen zur Hinfahrt am Ausgangsort des Verkehrsdienstes Fahrgäste aufgenommen wurden und bei denen die Rückfahrt eine Leerfahrt ist.

GK-04001.2.3. Absetzfahrten
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.3. Absetzfahrten Absetzfahrten sind Verkehrsdienste, bei denen zur Hinfahrt am Ausgangsort des Verkehrsdienstes Fahrgäste aufgenommen wurden und bei denen die Rückfahrt eine Leerfahrt ist.

KfzBStR 2021 Rz 445–455B.1.4. Änderung der Verhältnisse (§ 1 Z 4 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Befreiung im Wege der Vergütung aus. Eine bloße Nutzungsentnahme (Kraftfahrzeug bleibt Betriebsvermögen) löst als solche keine Steuerpflicht aus. Beispiel: Geringfügige Privatfahrten mit einem Taxifahrzeug Rz 447: Die Wertminderung durch einen betrieblich veranlassten Unfall selbst führt zu keiner Änderung der Verhältnisse. Demgegenüber ist in weiterer Folge…

KStR 2013 Rz 834–841Kraftfahrzeug, Überlassung von
geltende FassungRichtlinien24.07.2013

… 12 Abs. 1 Z 2 KStG 1988 auszuscheiden. b) Überlassung (auch) für Privatfahrten Rz 835: Der mit dieser Überlassung verbundene Vorteil eines Anteilsinhabers gehört zur Gesamtausstattung des mit der gewährenden Gesellschaft abgeschlossenen Vertragsverhältnisses. Ein allfälliges Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung ist daher unter Heranziehung der erhaltenen…

UStR 2000 Rz 482–4863a.1a.4. Eigenverbrauch durch sonstige Leistungen
geltende FassungRichtlinien14.11.2014

…nichtunternehmerische Zwecke, wenn damit gleichzeitig ein Dienstleistungsanteil verknüpft ist, dem nicht bloß untergeordnete Bedeutung zukommt. Beispiel: Überlassung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW samt Fahrer an einen leitenden Angestellten für seine Privatfahrten. Unabhängig davon, ob für das Fahrzeug ein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen werden konnte, liegt…

UStR 2000 Rz 487–4893a.1a.5. Ort des Eigenverbrauches
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

…bei Entgeltlichkeit anzuwenden wären. Beispiel: Die deutsche Unternehmerin überlässt ihrer Arbeitnehmerin als Prämie für besondere Arbeitsleistungen Konzertkarten für ein Konzert in Wien. Der deutsche Unternehmer stellt seiner Arbeitnehmerin ein zum Unternehmensbereich gehöriges KFZ fallweise für Privatfahrten sowohl im Inland als auch im Ausland zur Verfügung…

UStR 2000 Rz 1931–198312.2.5. Kraftfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…stellt daher keinen Eigenverbrauch dar und eine Veräußerung ist nicht steuerbar. Die Überlassung eines derartigen Fahrzeuges an einen Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder für Privatfahrten unterliegt ebenfalls nicht der Umsatzsteuer. 12.2.5.2. Kreis der betroffenen Fahrzeuge Rz 1932: Das Vorliegen…

EStR 2000 Rz 1629–1638Sachbezüge
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…nicht als Betriebsausgaben bei der selbständigen Tätigkeit abziehbar (VwGH 17.9.1990, 89/14/0130). Schadensfälle - Wirtschaftsgut im Betriebsvermögen Rz 1634: Resultiert die Schädigung aus einer nichtbetrieblichen Betätigung (zB Privatfahrt mit dem Betriebs-Pkw), sind die Kosten auf Grund eines Unfalles oder eines sonstigen Schadensgrundes …

GK-04101.2.4. Abholfahrten
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.4. Abholfahrten Abholfahrten sind Verkehrsdienste, bei denen die Hinfahrt eine Leerfahrt und die Rückfahrt eine besetzte Fahrt ist.

KfzBStR 2021 Rz 53–57A.2.3.6. Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…für dienstliche Zweckezur Anwendung, sondern auchda § 26 Abs. 1 BAO für Privatfahrten uneingeschränkt zur Verfügunglediglich den Wohnsitz, ist er als Verwender anzusehen; der dauernde Standort des Kraftfahrzeuges wird daher amnicht aber den Hauptwohnsitz des Geschäftsführers vermutet (VwGH 24.11.2011einer Person regelt und § 26 Abs…

LStR 2002 Rz 287–2905.6.6 Fahrtkosten
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…das 2. Dienstverhältnis veranlassten Fahrten von 7.000 km, aber keine Privatfahrten. In diesem Fall steht der gesamte Sachbezugswert in Höhe von 7.200 Euro jährlich als Werbungskosten beim 2. Dienstverhältnis zu. Beispiel 3: Eine Arbeitnehmerin erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit aus zwei Dienstverhältnissen. Der…

LStR 2002 Rz 369–3745.9.18 KFZ
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Kilometergeld für 30.000 Kilometer oder die tatsächlich nachgewiesenen Kosten für die gesamten beruflichen Fahrten geltend gemacht werden. Die auf Privatfahrten entfallenden Kosten (einschließlich der Kosten für Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte) sind auszuscheiden. Betreffend Nachweisführung siehe Rz 290. Hinsichtlich der Höhe der Kilometergelder siehe Rz 1404. …

LStR 2002 Rz 632–6398.1.4 Regelung des Zuflusses in besonderen Fällen
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

…darüber frei zu verfügen. Bei der Überlassung einer Dienstwohnung bzw. eines firmeneigenen Kraftfahrzeuges zur Benutzung für Privatfahrten erfolgt der Zufluss in jenem Zeitpunkt, zu dem die Verfügungsmacht übertragen wird und nicht etwa in dem Zeitpunkt, in dem das Wirtschaftsgut benutzt wird. Rz 639a: Auch bei…

LStR 2002 Rz 742–75010.6 Werkverkehr und Öffi-Ticket (§ 26 Z 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…ist Werkverkehr auch dann anzunehmen, wenn das verwendete Fahrzeug nach Dienstverrichtung mit nach Hause genommen wird, aber für Privatfahrten nicht verwendet werden darf. Rz 746: Werkverkehr nach Art eines Linienverkehrs ist anzunehmen, wenn der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer mit arbeitgebereigenen Fahrzeugen (auch PKW, Kombi) oder durch…

LStR 2002 Rz 168–1874.2.4 Privatnutzung des arbeitgebereigenen Kfz (§ 4 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 314/2019)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…zwischen Arbeitsstätte und Wohnung jenes des Arbeitgebers an der Garagierung weitaus überwiegt und daher ein Sachbezugswert für die Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte anzusetzen ist. Rz 177: Wird das firmeneigene KFZ nachweislich im Jahresdurchschnitt für Privatfahrten (einschließlich Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte) nicht mehr als 500 Kilometer monatlich benützt…