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EStR 2000 Rz 6223–622420.3 Besonderer Steuersatz
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

20.3 Besonderer Steuersatz 20.3.1 Allgemeines Rz 6223: Mit dem BBG 2011 wurde die Anwendung des besonderen Steuersatzes von 25% auf Kapitaleinkünfte, unabhängig davon, ob im Abzugsweg oder im Zuge der Veranlagung erhoben, vorgesehen. Dies machte die bis dahin geltenden entsprechenden Regelungen des…

EStR 2000 Rz 622520.3.3 Ausnahmen von den besonderen Steuersätzen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…und nicht verbrieften sonstigen Forderungen, denen kein Bankgeschäft zu Grunde liegt (Z 1): Darunter fallen insbesondere Privatdarlehen und sonstige nicht verbriefte private Forderungen, wie zB nicht verbriefte obligationenähnliche Genussrechte; Einkünfte aus Darlehen von Privatdarlehensvermittlern (zB Onlineplattformen für Privatkredite) sind ebenso erfasst. Unter den Begriff Bankgeschäft…

EStR 2000 Rz 6226–622920.3.4 Regelbesteuerungsoption
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

20.3.4 Regelbesteuerungsoption 20.3.4.1 Verhältnis von Regelbesteuerungsoption und Verlustausgleichsoption Rz 6226: § 27a Abs. 5 EStG 1988 enthält die bis zum BBG 2011 in § 97 Abs. 4 EStG 1988 verankerte Möglichkeit des Steuerpflichtigen, seine KESt-pflichtigen bzw. den besonderen Steuersätzen unterliegenden Einkünfte…

EStR 2000 Rz 623020.3.5 Übergangsfragen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

20.3.5 Übergangsfragen 20.3.5.1 Budgetbegleitgesetz 2011 Rz 6230: Die Neuordnung der Besteuerung von Kapitalvermögen tritt grundsätzlich mit 1. April 2012 in Kraft; auf Kapitalvermögen, das § 27 EStG 1988 idF BBG 2012 unterliegt, ist auch § 27a EStG 1988 anwendbar. Hinsichtlich der Besteuerung…

EStR 2000 Rz 6237–623820.5 Veranlagungspflicht und Antrag auf Veranlagung
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…ist. Keine Veranlagungspflicht besteht, wenn die Einkünfte aus Kapitalvermögen insgesamt nicht mehr als 22 Euro betragen (§ 39 Abs. 1 EStG 1988). Beispiele: Einkünfte aus Privatdarlehen, nicht öffentlich begebenen Forderungswertpapieren, stiller Gesellschaft, nicht verbrieften Derivaten. Beim Bezug von einem besonderen Steuersatz unterliegenden Einkünften aus Kapitalvermögen, für…

GebR 2025 Rz 1250–125527. Tarif der gebührenpflichtigen Rechtsgeschäfte (§ 33 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…1 lit. d BewG 1955). Zum sonstigen Vermögen gehören jedenfalls in- und ausländische Kryptowährungen sowie Forderungen aus Privatdarlehen oder Kaufverträgen. Ein PKW ist mit dem gemeinen Wert (Fahrzeugbewertungslisten-Mittelwert) anzusetzen. Für die Bewertung von Grundvermögen (zB Eigentumswohnung) kommt der Einheitswert zur Anwendung (§ 1 Abs. 2…

LRL 2012 Rz 93–1014.6. Änderung der Bewirtschaftung (§ 2 Abs. 4 LVO)
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

…oder umgekehrt stellt grundsätzlich keine grundlegende Änderung des wirtschaftlichen Engagements dar. Ein solcher bedeutender Eingriff in die wirtschaftliche Gestaltung wäre hingegen denkbar, wenn ein bestehender Kredit durch eine eigenkapitalähnliche Finanzierung (zB ein zinsloses Privatdarlehen) ersetzt würde (vgl. auch VwGH 24.6.2010, 2006/15/0343…

EStR 2000 Rz 7965–797130.1.7 Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 98 Abs. 1 Z 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…idF des EU-AbgÄG 2016, BGBl. I Nr. 77/2016), Erträge aus Privatdarlehen (einschließlich partiarischer Darlehen), weil diese keinem KESt-Abzug unterliegen, Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen, weil diese keinem KESt-Abzug unterliegen, Unterschiedsbeträge zwischen der eingezahlten Versicherungsprämie und der Versicherungsleistung, weil diese keinem KESt…

KStR 2013 Rz 720–727Darlehen
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

Darlehen Rz 720: Die Darlehenshingabe kann als solche verdeckte Ausschüttung sein. Dies ist bspw. der Fall, wenn die Darlehensrückzahlung nur vorgetäuscht wird bzw. von vorneherein nicht gewollt ist (VwGH 5.10.1993, 93/14/0115) oder bereits bei Zuzählung (zB wegen mangelnder Bonität des Gesellschafters…

LStR 2002 Rz 89512.8.12 Darlehen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

12.8.12 Darlehen Rz 895: Die Schuldaufnahme zur Bestreitung von Aufwendungen, die an sich eine außergewöhnliche Belastung darstellen, stellt noch keinen Aufwand dar. Erst die Schuldtilgung kann - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - zu einer Belastung führen (VwGH 19.2.1986, 84/13/0011; VwGH…

EStR 2000 Rz 5871–587319.2.1.4.2 Vergütungen für die Hingabe von Darlehen
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

19.2.1.4.2 Vergütungen für die Hingabe von Darlehen Rz 5871: Gewährt der Gesellschafter (auch bei nur mittelbarer Beteiligung (VwGH 17.6.1992, 87/13/0157) der Mitunternehmerschaft ein Darlehen (ein solches ist auch die Anleihezeichnung durch einen Mitunternehmer der emittierenden Gesellschaft), so…

EStR 2000 Rz 1421–14285.5.13 Zinsen als Betriebsausgaben
geltende FassungRichtlinien02.01.2006

5.5.13 Zinsen als Betriebsausgaben 5.5.13.1 Allgemeines Rz 1421: Dem Steuerpflichtigen steht es frei, seinen Betrieb mit Eigen- oder Fremdkapital auszustatten (Grundsatz der Finanzierungsfreiheit). Ob ein Finanzierungsaufwand zu Betriebsausgaben führt, entscheidet sich - ungeachtet der betriebswirtschaftlichen Betrachtung - für Zwecke der Einkommensbesteuerung nach…

EStR 2000 Rz 1214–12205.4.9.2 Darlehensverträge
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

5.4.9.2 Darlehensverträge Rz 1214: Auch bei diesen Verträgen sind zB Schriftlichkeit und zivilrechtliche Wirksamkeit keine unabdingbaren Voraussetzungen für deren steuerliche Anerkennung, ein bloßer bilanzmäßiger Ausweis als Schuldpost ist jedoch nicht ausreichend (VwGH 14.9.1977, 0027/77). Bei Fehlen des Fixierens schriftlicher…

EStR 2000 Rz 1435–14395.5.13.5 Zinsen als vorweggenommene und nachträgliche Betriebsausgaben
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

5.5.13.5 Zinsen als vorweggenommene und nachträgliche Betriebsausgaben Rz 1435: Zinsen für Verbindlichkeiten, die vor der Betriebseröffnung aufgenommen wurden, sind Ausgaben, wenn damit betrieblich veranlasste Leistungen oder betrieblich genutzte Wirtschaftsgüter finanziert werden. Rz 1436: Werden im Zuge der Betriebsaufgabe Wirtschaftsgüter in das Privatvermögen…

LStR 2002 Rz 437–4417.3 Fremdfinanzierung von Sonderausgaben bei Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

7.3 Fremdfinanzierung von Sonderausgaben bei Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung Rz 437: Werden Aufwendungen für die Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung nicht mit Eigenmitteln, sondern mit Fremdmitteln bezahlt, dann steht der Sonderausgabenabzug erst im Zeitpunkt der Darlehensrückzahlungen zu; dabei stellen auch die Zinsen Sonderausgaben dar. Die Ansparung der…

KStR 2013 Rz 750–758Entnahmen
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

Entnahmen Rz 750: Der Begriff Entnahmen steht hier nicht für jene im Sinne des § 6 Z 4 EStG 1988, sondern für das wörtliche Entnehmen von Geld oder Wirtschaftsgütern aus dem Vermögen der Körperschaft außerhalb eines Rechtsgeschäftes. Dem Grunde nach ist jede Entnahme zunächst als rückzahlungspflichtiger…

EStR 2000 Rz 7037–704124.7.2 Kaufpreisrente aus Anlass der Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

24.7.2 Kaufpreisrente aus Anlass der Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern 24.7.2.1 Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern in der privaten Sphäre Rz 7037: Beträgt der Rentenbarwert zusammen mit einem allfälligen Einmalbetrag nicht weniger als 50%, jedoch höchstens 125% des Wertes des übertragenen Einzelwirtschaftsgutes, liegt insgesamt…

EStR 2000 Rz 1429–14325.5.13.2 Betrieblich genutzte Liegenschaften und Fremdmittelzuordnung
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

5.5.13.2 Betrieblich genutzte Liegenschaften und Fremdmittelzuordnung Rz 1429: Verbindlichkeiten für Liegenschaften belasten diese gleichmäßig. Daher sind die Zinsen in dem Ausmaß abzugsfähig, mit dem die Liegenschaft dem Betriebsvermögen zuzurechnen ist (VwGH 21.5.1985, 85/14/0004). Rz 1430: Bei einem hergestellten…

KStR 2013 Rz 759–767Forderungsverzicht
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

Forderungsverzicht Rz 759: Ein Forderungsverzicht der Körperschaft gegenüber dem Anteilsinhaber ohne betrieblichen Anlass begründet eine verdeckte Ausschüttung (siehe auch das Stichwort "Verzicht", Rz 977). Der Verzicht auf eine objektiv nicht vorhandene, aber angenommene Forderung, reicht für eine verdeckte Ausschüttung aus. Ein Ertragsverzicht gegenüber einer Schwestergesellschaft…