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LStR 2002 Rz 339–3405.9.8 Computer
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…0191) und - soweit die Anschaffungskosten 8001.000 Euro (bis 2022: 800 Euro; bis 2019: 400 Euro) nicht übersteigen - als geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 13 EStG 1988 sofort abgeschrieben werden können. Tablets stellen ein eigenständiges Wirtschaftsgut dar. Ihre Anschaffungskosten bzw. die Absetzung für Abnutzung können…

LStR 2002 Rz 2144.3.1a Notebook
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…214a: Verwendet ein Arbeitnehmer einen arbeitgebereigenen PC (Laptop, Notebook, Desktop etc.) regelmäßig für berufliche Zwecke, ist für eine allfällige Privatnutzung kein Sachbezugswert anzusetzen. Eine Schulung im Auftrag des Arbeitgebers (zB Lernprogramm im Selbststudium) ist eine berufliche Nutzung. Der Verkauf des PCs an den Arbeitnehmer zu…

LStR 2002 Rz 2775.5 Arbeitsmittel (§ 16 Abs. 1 Z 7 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…und erhält vom Arbeitgeber ein Homeoffice-PauschaleTelearbeitspauschale von 300 Euro. A hat von den Kosten des Laptops einen Privatanteil iHv 40% auszuscheiden. Von den verbleibenden 450 Euro (=60% von 750 Euro) hat A 300 Euro abzuziehen. Die verbleibenden 150 Euro kann A als Werbungskosten für…

LStR 2002 Rz 2775.5a Telearbeit (Homeoffice)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…im Zusammenhang mit Homeoffice werden ab der Veranlagung für das Jahr 2025, aufgrund einer Ausweitung des § 2h AVRAG, als Werbungskosten im Zusammenhang mit Telearbeit bezeichnet. Diese sind, wie bisher, im Rahmen des § 16 Abs. 1 Z 7a lit. a und b EStG 1988 zu berücksichtigen…

EStR 2000 Rz 1512–1518Computer
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

Computer Rz 1512: Die Aufwendungen für die Anschaffung einschließlich des Zubehörs (zB Disketten, Drucker, Modem, Scanner) sind Betriebsausgaben, wenn die betriebliche Nutzung eindeutig feststeht. Dies ist dann der Fall, wenn er am Betriebsort des Unternehmers ortsfest eingesetzt wird. In einem derartigen Fall besteht auch kein…

EStR 2000 Rz 4759–476014.2.2.3 Ausnahmen vom Aufteilungsverbot
geltende FassungRichtlinien14.12.2011

…der gesamte Betrag dann nicht abzugsfähig, wenn sich die Aufwendungen für die Lebensführung und die Aufwendungen beruflicher Natur nicht einwandfrei trennen lassen. Regelmäßig ist dies bei einer Doppelveranlassung bzw. einer überlappenden Veranlassung (der Aufwand ist zugleich betrieblich und privat veranlasst, zB bei Reisen mit "Mischprogramm…

EStR 2000 Rz 1525–1530Fachbücher, Fachliteratur, Fachzeitschriften
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Nr. 133/1955 idF BGBl. I Nr. 144/2024 und BGBl. I Nr. 26/2025) angesetzt werden. Kilometergeld darf höchstens für 3.000 km im Wirtschaftsjahr berücksichtigt werden (§ 5 Abs. 2 Kilometergeldverordnung - KmGV). Anstelle des Kilometergeldes können die tatsächlichen Betriebsausgaben nachgewiesen werden. Fahrtkosten Rz 1528…

LStR 2002 Rz 3675.9.16 Internet
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…16 Internet Rz 367: Kosten für eine beruflich veranlasste Verwendung eines Internetanschlusses sind als Werbungskosten absetzbar. Internetkosten unterliegen nicht dem Aufteilungsverbot. Sofern eine genaue Abgrenzung gegenüber dem privaten Teil nicht möglich ist, hat eine Aufteilung in beruflich und privat veranlasste Kosten im Schätzungswege zu erfolgen…

EStR 2000 Rz 4701–470914 Nichtabzugsfähige Ausgaben (§ 20 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.06.2008

…Nicht jeder Aufwand, der mit Einkünften in irgendeiner Form in Verbindung steht, kann abgezogen werden. Auch die für die Nahrung und Unterkunft nötigen Aufwendungen stellen eine Voraussetzung der beruflichen bzw. betrieblichen Tätigkeit dar, sind aber mangels Veranlassungszusammenhanges mit der Tätigkeit als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten nicht…

LStR 2002 Rz 334–3365.9.4.7 Abzugsfähige Aufwendungen
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…des Wohnungsverbandes Rz 335: Für ein außerhalb des Wohnungsverbandes gelegenes Arbeitszimmer gilt die Bestimmung des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988 nicht. Allerdings muss auch bei einem nicht in den Wohnverband eingegliederten Arbeitszimmer die berufliche Verwendung notwendig sein und ein Ausmaß erreichen…

LStR 20025.9.3 Arbeitsmittel
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

5.9.3 Arbeitsmittel Siehe Rz 277.

EStR 2000 Rz 1467–1488Aktenkoffer, Aktentasche, Aktenmappe
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…Aufwand für Autobahnvignetten durch das Kilometergeld abgegolten (siehe auch LStR 2002 Rz 372). Autofahrerklub Rz 1485: Siehe "Beiträge" (Rz 1491). Autogenes Training Rz 1486: Siehe Rz 4712, Stichwort "Autogenes Training". Autoradio Rz 1487: Siehe Rz 4713, Stichwort "Autoradio". Autotelefon Rz 1488: Anschaffungs-, Einbau- und Betriebskosten…

LStR 2002 Rz 10376–1039142.5.4.6 Rz 10376 bis Rz 10391
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

…ist kein Anteil für den (Ehe)Partner hinzuzurechnen bzw. im Falle der Geltendmachung als Werbungskosten auszuscheiden. Die im Rahmen von Einladungen im Zusammenhang mit einer betrieblichen oder beruflichen (politischen) Tätigkeit Arbeitnehmern durch ein anderes Unternehmen bzw. durch Dritte zukommenden üblichen Annehmlichkeiten und Aufmerksamkeiten (zB Bewirtung…

LStR 2002 Rz 3835.9.21.7 Nachweis und Geltendmachung von Werbungskosten
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…die in diesem Kalenderjahr auch Werbungskosten darstellen Werden von Mitgliedern des Nationalrates oder des Bundesrates bei der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten ausschließlich Partei- und Klubbeiträge, beruflich veranlasste Bewirtungsspesen (beide Kategorien von Werbungskosten werden nicht durch Kostenersätze gemäß § 10 Bundesbezügegesetz abgedeckt) oder Abschreibungsbeiträge für angeschaffte Arbeitsmittel gemäß …

EStR 2000 Rz 500Dienstnehmerwohnung
geltende FassungRichtlinien01.02.2007

…wenn für die Einräumung der Nutzungsmöglichkeit ausschließlich oder zumindest überwiegend betriebliche Erwägungen maßgebend sind (VwGH 17.9.1990, 89/15/0019). Der Umstand, dass Eltern häufig bestrebt sind, ihren Kindern eine vom ursprünglich gemeinsamen Haushalt getrennte Wohnmöglichkeit zu beschaffen, und dass dafür idR Beweggründe maßgebend…

LStR 2002 Rz 3915.9.28 Telefon
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

5.9.28 Telefon Rz 391: Kosten für beruflich veranlasste Telefonate sind im tatsächlichen Umfang als Werbungskosten absetzbar. Telefongebühren unterliegen nicht dem Aufteilungsverbot (auch nicht die Grundgebühr). Verwendet der Dienstnehmer das eigene Telefon, so sind die Telefongebühren hinsichtlich des beruflich veranlassten Teils absetzbar. Es widerspricht…

EStR 2000 Rz 4710–475814.2.2.2 ABC der nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…auch auf entsprechendes Zubehör uÄ (VwGH 3.11.1981, 0022/81; und VwGH 28.4.1987, 86/14/0174, betr. Dia-Magazine sowie VwGH 15.2.1983, 82/14/0135, betr. Projektionslampe - jeweils zu einem Lehrer ergangen). Führerschein Rz 4721: Aufwendungen für den Erwerb des…

LStR 2002 Rz 2144.3 Sachbezüge - Einzelfälle außerhalb der Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002 (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 468/2008
geltende FassungRichtlinien14.12.2009

4.3 Sachbezüge - Einzelfälle außerhalb der Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002 (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. xxx468/2008 4.3.1 (Mobil)Telefon Rz 214: Analog der Verwaltungspraxis bei fallweiser Privatnutzung eines firmeneigenen Festnetztelefones durch den Arbeitnehmer…

EStR 2000 Rz 4801–480714.3.6 Auswirkungen bei unangemessenen Aufwendungen
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…1 Z 2 lit. b EStG 1988 angeführten Wirtschaftsgütern umfassen die mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten verbundenen Aufwendungen (zB die Absetzung für Abnutzung, Teilwertabschreibung, Investitionsbegünstigungen), Leasingkosten, Finanzierungskosten, Betriebskosten, Reparaturen und sonstige in Verbindung mit dem Wirtschaftsgut anfallende Aufwendungen, wie zB Versicherungskosten. 14.3.6.1…

LStR 2002 Rz 85012.5.2.5 Hilfsmittel
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

…der Verordnung des BMF über außergewöhnliche Belastungen, BGBl. Nr. 303/1996 idgF, sind nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Gegenstände oder Vorrichtungen, die geeignet sind, die Funktion fehlender oder unzulänglicher Körperteile zu übernehmen oder die mit einer Behinderung verbundenen Beeinträchtigungen zu beseitigen (zB Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel)…