…im Rahmen einer betrieblichen (politischen) Veranstaltung für einen größeren Personenkreis (zB Firmenjubiläum, Ausstellungseröffnung, Eröffnungsfeier) seitens des Arbeitgebers eine Bewirtung erfolgt, ist für (Ehe)Partner kein "Privatanteil" herauszurechnen. Bei "Ehrenkarten", die zum Eintritt für zwei Personen berechtigen, ist kein Anteil für den (Ehe)Partner hinzuzurechnen bzw…
…kauft im Jahr 20212025 einen Laptop um 750 Euro und erhält vom Arbeitgeber ein Homeoffice-PauschaleTelearbeitspauschale von 300 Euro. A hat von den Kosten des Laptops einen Privatanteil iHv 40% auszuscheiden. Von den verbleibenden 450 Euro (=60% von 750 Euro) hat A 300 Euro abzuziehen…
…II Nr. xxx468/2008 4.3.1 (Mobil)Telefon Rz 214: Analog der Verwaltungspraxis bei fallweiser Privatnutzung eines firmeneigenen Festnetztelefones durch den Arbeitnehmer ist kein Sachbezugswert zuzurechnen. Allein auf Grund der Zurverfügungstellung eines arbeitgebereigenen Mobiltelefons ist die Zurechnung eines pauschalen Sachbezugswertes daher nicht gerechtfertigt. Bei…
5.9.28 Telefon Rz 391: Kosten für beruflich veranlasste Telefonate sind im tatsächlichen Umfang als Werbungskosten absetzbar. Telefongebühren unterliegen nicht dem Aufteilungsverbot (auch nicht die Grundgebühr). Verwendet der Dienstnehmer das eigene Telefon, so sind die Telefongebühren hinsichtlich des beruflich veranlassten Teils absetzbar. Es widerspricht…
14.3.5 Angemessenheitskriterien bei den im Gesetz genannten Aufwendungen und Ausgaben 14.3.5.1 Personen- und Kombinationskraftwagen Rz 4769a: Die Begriffe "Personenkraftwagen" und "Kombinationskraftwagen" sind entsprechend der Verordnung BGBl. II Nr. 193/2002 auszulegen. Die Verordnung ist in Bezug auf die Einkommensteuer auf…
14.2.2.3 Ausnahmen vom Aufteilungsverbot Rz 4759: Auf Grund des Aufteilungsverbotes ist der gesamte Betrag dann nicht abzugsfähig, wenn sich die Aufwendungen für die Lebensführung und die Aufwendungen beruflicher Natur nicht einwandfrei trennen lassen. Regelmäßig ist dies bei einer Doppelveranlassung bzw. einer überlappenden…
4.3.1a Notebook Rz 214a: Verwendet ein Arbeitnehmer einen arbeitgebereigenen PC (Laptop, Notebook, Desktop etc.) regelmäßig für berufliche Zwecke, ist für eine allfällige Privatnutzung kein Sachbezugswert anzusetzen. Eine Schulung im Auftrag des Arbeitgebers (zB Lernprogramm im Selbststudium) ist eine berufliche Nutzung. Der Verkauf des…