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14 Treffer1522 msnur geltende Fassungen
AH-11303. Gerichtlich strafbare Handlungen
geltende FassungRichtlinien08.08.2014

…ist für das Strafverfahren wegen der in den §§ 79 bis 82 AußWG 2011 genannten mit Strafe bedrohten Handlungen das Landesgericht zuständig. Die Anzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft erfolgt durch die befassten Strafsachenstellen der Zollstellen. Gemäß § 83 Abs. 4 und 5 AußWG 2011 müssen Gerichte und…

UP-30005.2. Prüfung von in Partnerländern ausgestellten Präferenznachweisen (zwischenstaatliche Verifizierungsverfahren)
geltende FassungRichtlinien27.10.2023

…Unrichtigkeit sich im Zuge eines Verifizierungsverfahrens oder einer Spontanmitteilung herausgestellt hat, ist daher grundsätzlich samt den zugehörigen Unterlagen dem Amtsfachbereich/Strafsachen desder zuständigen ZollamtesZollstelle zur finanzstrafrechtlichen Würdigung zu übermitteln. Zuständig ist im Falle von negativen Verifizierungsergebnissen, die sich aus eigenen Ermittlungen (sogenannte Fallfahndungen) der ZVU…

UP-30004.5. Prüfung des Antragsformulars (Rückseite) der Warenverkehrsbescheinigung
geltende FassungRichtlinien18.05.2026

…oder auf sonstige Weise die sachliche Unrichtigkeit eines Präferenznachweise, der in Österreich ausgestellt wurde, ergeben hat, besteht der Verdacht eines Straftatbestandes gemäß § 48a des Finanzstrafgesetzes. Jeder derartige Präferenznachweis ist daher samt den zugehörigen Unterlagen dem Amtsfachbereich/Strafsachen des zuständigen Zollamtes zur finanzstrafrechtlichen Würdigung zu übermitteln.

VB-02201.1.5. Zweifelsfragen
geltende FassungRichtlinien13.07.2026

1.1.5. Zweifelsfragen In Verdachts- oder Zweifelsfällen haben die Zollstellen auf Grund von Sachverständigengutachten (Technische Untersuchungsanstalt der Bundesfinanzverwaltung, Bezirkssanitätsbehörden, Apotheken) feststellen zu lassen, ob ein Suchtmittel vorliegt. Wenn es zweckmäßig erscheint, kann auch direkt mit der Suchtmittelüberwachungsstelle des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege…

VB-09003. Verfahren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

3. Verfahren 3.1. Verdachtsfälle (1) Ergibt sich bei der zollamtlichen Abfertigung (Prüfung der Begleitpapiere, Beschau) der Verdacht, dass Waren dem Verbot unterliegen könnten, so muss die Anmeldung zwar angenommen werden, über den Abfertigungsantrag ist aber vorläufig nicht abzusprechen. Bis zur Überprüfung durch die Sicherheitsbehörde…

AH-11305. Verwaltungsstrafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien16.07.2014

5. Verwaltungsstrafbestimmungen 5.1. Rechtsgrundlagen § 87 AußWG 2011 Verwaltungsstrafbestimmungen; § 88 AußWG 2011 Verfall und Entsorgung von Chemikalien bei Verwaltungsübertretungen.; § 26 SKG 2013 Verwaltungsstrafbestimmungen. 5.2. Güter Siehe Abschnitt 3.2. 5.3. Zuständige Strafbehörden Zur Durchführung der Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz ist die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig…

LStR 2002 Rz 1234–123932 LOHNSTEUERPRÜFUNG (§ 86 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

32 LOHNSTEUERPRÜFUNG (§ 86 EStG 1988) Rz 1234: Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Richtigkeit des Lohnsteuerabzugs jederzeit anhand geeigneter Unterlagen (insbesondere Lohnkonten, Geschäftsbücher) nachprüfbar ist (VwGH 3.7.1970, 0975/69), die tatsächliche Nachprüfung unter Beachtung der Verpflichtungen gemäß § 87 EStG 1988…

VB-05004. Strafbestimmungen und Verwertung
geltende FassungRichtlinien02.07.2025

4. Strafbestimmungen und Verwertung 4.1. Strafbestimmungen (1) Die vorsätzliche Ausfuhr von Kulturgut entgegen den in dieser Findok wiedergegebenen Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 116/2009 oder des Denkmalschutzgesetzes ist gemäß § 37 Abs. 2 Z 12 DMSG als Verwaltungsübertretung strafbar. Der Versuch solcher Zuwiderhandlungen ist…

VB-02305. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien15.07.2025

5. Strafbestimmungen 5.1. Gerichtlich strafbare Handlungen 5.1.1. Große Mengen an Tierarzneimitteln, die bei Anwendung an Tieren beim Menschen nachhaltige oder schwere gesundheitliche Schäden zur Folge haben können (1) Gemäß § 1185 Abs. 1 Z 1 TAKGTAMG ist es strafbar, Tierarzneimittel oder Arzneimittel, die…

VB-02207. Strafbestimmungen und Hinweise
geltende FassungRichtlinien28.01.2023

7. Strafbestimmungen und Hinweise 7.1. Strafbestimmungen 7.1.1. Gerichtliche Strafen (1) Die Einfuhr oder die Ausfuhr der in der Anlage 1 genannten Suchtgifte bzw. der in der Anlage 2 genannten psychotropen Stoffe entgegen den in dieser Findok behandelten Bestimmungen des Suchtmittelgesetzes ist nach…

VB-04005. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien16.07.2026

5. Strafbestimmungen (1) Die Einfuhr (Durchfuhr) von verbotenen Waffen - mit Ausnahme von Magazinen für halbautomatische Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können, und mit Ausnahme von Magazinen für andere halbautomatische Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, die mehr als zehn Patronen aufnehmen können - oder verbotener…

VB-02215. Kontrollbefugnisse
geltende FassungRichtlinien14.08.2025

5. Kontrollbefugnisse 5.1. Allgemeine Kontrollbefugnisse der Zollbehörde (1) Abgesehen von den durch das ZollR-DG eingeräumten Befugnissen sind die Zollbehörden für die Überwachung des Verkehrs und der Gebarung mit Drogenausgangsstoffen gemäß § 19 Suchtmittelgesetz befugt. 1.in Räumlichkeiten und Einrichtungen, insbesondere auch Beförderungsmitteln, in oder…

AH-11304. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen
geltende FassungRichtlinien08.06.2016

4. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen 4.1. Rechtsgrundlage § 85 AußWG 2011 für Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen; § 86 AußWG 2011 für vereinfachte Strafverfügung gemäß § 146 FinStrG. 4.2. Güter Textilwaren (siehe AH-4110 und AH-4120); StahlwarenEisen- und nichtpräferenzielle Ursprungsnachweise für StahlwarenStahlerzeugnisse (siehe AH-4200 und…

AH-33105. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien20.06.2014

5. Strafbestimmungen Werden VerstößeZuwiderhandlungen gegen die Ausfuhr- und DurchfuhrbewilligungspflichtBestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes 2011 festgestelltstellen gerichtlich strafbare Handlungen dar, müssen die Strafbestimmungen derund es finden die §§ 3779, 81, 83 und 38 AußHG 200584 AußWG 2011 angewendet werden und Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erstattet werdenAnwendung. Siehe dazu…