…jenes Postamt, das die Auszahlung vorzunehmen hat. 2.1.4. Überweisung auf das Postscheckkonto (§ 211 Abs. 1 lit. d BAO) Rz 107: Bei Überweisungen auf das Postscheckkonto tritt die Tilgungswirkung stets am Tag der Gutschrift ein. Sonstige Konten bestehen derzeit nicht. 2.1.5. Einzahlung…
…sind in § 65 Abs. 1 ZollR-DG aufgezählt: Einzahlung mit Erlagschein, Gutschrift auf dem Postscheckkonto oder sonstigen Konto der empfangsberechtigten Kasse auf Grund einer Überweisung dorthin, Zahlung mit Scheck oder anderen unbaren Zahlungsmitteln oder fremden Währungen, soweit ihre Einlösung oder Umwechslung sichergestellt ist; inwieweit dies…
…im Sinn des Art. 109 UZK auch zukommt 1.der Einzahlung mit Erlagschein, 2.der Gutschrift am Postscheckkonto oder sonstigen Konto der empfangsberechtigten Kasse auf Grund einer Überweisung dorthin, 3.der Zahlung mit Scheck oder anderen unbaren Zahlungsmitteln oder fremden Währungen, soweit ihre Einlösung oder…
…| 3679 | + | *****,00 (6) Die Zollämter werden angewiesen, Barsicherstellungen gesondert für jeden Einzelfall mit Erlagschein unter Angabe der WE-Nr., des Namens des Wirtschaftsbeteiligten sowie der VO 2185/87 (Kreisverkehr) unverzüglich auf das Postscheckkonto des Zollamtes Salzburg, Zahlstelle für Ausfuhrerstattungen, PSK-Konto-Nr…
4.6.1.6 Interimskonto Rz 741: Forderungen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen, für die die Umsatzsteuerschuld am Bilanzstichtag noch nicht entstanden ist, sind einschließlich der auf sie entfallenden Umsatzsteuer zu bilanzieren und die betreffenden Umsatzsteuerbeträge überdies auf einem passiven Interimskonto (für noch nicht geschuldete…