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5 Treffer1533 msnur geltende Fassungen
RAE Rz 1–231. Fälligkeit und Zahlungsfristen (§ 210 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…13: Die Fälligkeit einer Abgabe kann somit von der Bekanntgabe eines Bescheides abhängig oder unabhängig sein. Rz 14: In Fällen einer von der Bekanntgabe des Bescheides abgeleiteten Fälligkeit gilt Folgendes: Rz 15: Wird unter Bedachtnahme auf einen angenommenen Postlauf ein Fälligkeitstag bereits im Bescheid ausgewiesen…

GebR 2025 Rz 1199–120325. Anzeigepflicht (§ 31 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…der Vertragsunterfertigung, im Detail siehe Rz 1046 ff) zweitfolgenden Monats beim Finanzamt anzuzeigen. Die Gebührenanzeige ist beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten vorzunehmen. Rz 1202: Bei Erfüllung der Anzeigeverpflichtung im schriftlichen Weg wird die Zeit des Postlaufes nicht in die Anzeigefrist eingerechnet (§ 108 Abs. 4 BAO…

RAE Rz 1430–145016. Hemmung der Einbringung (§ 230 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…nicht zeitgerecht, für die bereits auf Grund eines früheren nicht zeitgerecht eingebrachten Ansuchens eine Zahlungserleichterung bewilligt wurde. Rz 1442: Gemäß § 108 Abs. 4 BAO werden die Tage des Postlaufes in die Frist nicht eingerechnet. Dies gilt auch für die Beurteilung, ob ein Zahlungserleichterungsansuchen gemäß § 230…

RAE Rz 519–5364.13. Einbeziehung getilgter Beträge in die Aussetzung der Einhebung (§ 212a Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…ist für die Beurteilung, inwieweit eine Abgabe als entrichtet zu betrachten und somit die Aussetzung diesbezüglich nicht mehr zulässig ist, die Sachlage im Zeitpunkt der Antragstellung - gegebenenfalls am Tag der Postaufgabe - maßgeblich. Demnach sind Abgabenbeträge, die zwischen Antragstellung auf Aussetzung und Erledigung des Antrages entrichtet…

RAE Rz 930–9729.4. Erster Säumniszuschlag (§ 217 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…unterbrechbaren Dreimonatsfrist ab dem Zeitpunkt der Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) maßgeblich. Beispiele: 1. Einreichung der eine Zahllast ausweisenden USt-Voranmeldung für Mai 2014 am 15. Juli 2014 (Postaufgabe), Einlangen der USt-Voranmeldung beim Finanzamt am 18. Juli 2014. An diesem Tag tritt die Vollstreckbarkeit der USt…