Artikel 139 Für Postsendungen erhobene Gebühren (Artikel 70 Absatz 1 des Zollkodex) Die Gebühren für im Postverkehr beförderte Waren sind bis zum Bestimmungsort insgesamt in den Zollwert einzubeziehen; ausgenommen sind Postgebühren, die gegebenenfalls im Zollgebiet der Union zusätzlich erhoben werden.
10.8.2. Höhe der Gebühr und Pauschalbeträge Rz 535: Die Gebühr für Reisepässe ist eine Pauschalgebühr, neben dieser fallen keine weiteren Gebühren nach dem GebG für Eingaben und Beilagen, die regelmäßig im Zusammenhang mit der Ausstellung oder Änderung der Schrift anfallen und auch keine…
32. Exkurs: Gebühren im Meldewesen Rz 1850: Für alle schriftlichen Eingaben gilt: | Eingabengebühr | € 14,30 | Eingabengebühr bei Verwendung der Funktion E-ID | € 8,60 | Beilagengebühr | von jedem Bogen € 3,90 jedoch nicht mehr als € 21…
…wenn bestimmte, insbesondere nachstehend genannte Dienstleistungen erbracht werden: a)Anwesenheit von Zollbediensteten außerhalb der amtlichen Öffnungszeiten oder an einem anderen Ort als den Zolldienststellen auf Antrag, b)Warenanalysen oder -gutachten und Postgebühren für die Rücksendung von Waren an einen Antragsteller, insbesondere im Falle von Entscheidungen…
…| A | | | | | | HI | | | 14 13 000 000 | 4/19 | Postgebühren | | | | | | C | | | …
…nbsp; | | | | | | SI | | | 14 13 000 000 | 4/19 | Postgebühren | | | | | | | | A |  …
…Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der entsprechende ISO-Alpha-3-Währungscode (ISO4217). | 14 12 014 000 | Betrag Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der Betrag des Werts. | 14 13 000 000 | Postgebühren Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Position…
…Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der entsprechende ISO-Alpha-3-Währungscode (ISO 4217). 14 12 014 000 Betrag Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der Betrag des Werts. 14 13 000 000 Postgebühren Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Position…
…Nein | Währungscode gemäß einleitender Bemerkung 13 Nummer 2. | 14 12 014 000 | | Betrag | | n..16,2 | Nein | | 14 13 000 000 | Postgebühren | | | | Nein |  …
…10. Postverkehr nach Art. 139 UZK-IA Für im Postverkehr beförderte Waren sind die gesamten Postgebühren bis zum Bestimmungsort einzubeziehen. Dies trifft nunmehr auch für die Bewertung von Waren zu, deren Einfuhr keine kommerziellen Erwägungen zugrunde liegen. Werden die Waren vom Verkäufer versandkostenfrei geliefert, sind…
…zB Beförderungskosten wie Frachtkosten, Hafengebühren, Zolllagerkosten, Postgebühren, usw., die üblicherweise dem Unternehmer, der die Beförderung oder deren Besorgung erbringt, in Rechnung gestellt werden, Versicherungskosten, Verpackungskosten, Provisionen und Maklerlöhne Beförderungskosten wie Frachtkosten, Hafengebühren, Zolllagerkosten, Postgebühren, usw., die üblicherweise dem Unternehmer, der die Beförderung oder deren Besorgung…
3. Art der Gebühren und Entrichtung (§ 3 GebG) 3.1. Feste Gebühren 3.1.1. Begriff Rz 55: Feste Gebühren (auch als Stempelgebühren bezeichnet) sind die mit einem fixen Betrag für die in den Tarifposten des § 14 GebG taxativ aufgezählten Schriften und Amtshandlungen zu entrichtenden…
10.4.7. Höhe der Gebühr Rz 381: Die Gebühr ist eine feste Gebühr. Sie beträgt 3,90 Euro von jedem Bogen (siehe Rz 104 ff). Die Gebühr darf nicht mehr als 21,80 Euro je Beilage betragen. Zur Gebührenermäßigung bei Beilagen zu Anträgen auf…
3.1.2.3. Abfuhr (§ 3 Abs. 2 Z 2 GebG) Rz 66: Die in einem Kalendervierteljahr entrichteten Gebühren sind von der (einhebenden) Behörde (auch Unternehmen, denen durch Gesetz behördliche Aufgaben übertragen wurden, sind "funktionell" Behörden iSd GebG, siehe Rz 414) bis zum 15. Tag…
6.1.10. Umsätze von Blinden und dem Postwesen dienende Umsätze 6.1.10.1. Blinde 6.1.10.1.1. Allgemeines Rz 871: Befreit sind ausschließlich als Einzelunternehmer tätige natürliche Personen. Das Tatbestandsmerkmal "drei sehende Arbeitnehmer" ist dahingehend auszulegen, dass es nicht auf die…
8. Entstehen der Gebührenschuld für Schriften (§ 10 und § 11 GebG) 8.1. Schriften und Amtshandlungen nach § 10 GebG Rz 138: Nach dem GebG sind nur diejenigen Schriften und Amtshandlungen gebührenpflichtig, die in den Tarifposten des § 14 GebG (siehe Rz 250 ff) aufgezählt sind. Das sind…
10.18. Grenzüberschreitende Abfallverbringung (§ 14 TP 19 GebG) 10.18.1. Gegenstand der Gebühr Rz 750: In der Tarifpost 19 werden Erledigungsgebühren für verschiedene Verfahren der grenzüberschreitenden Abfallverbringung nach dem AWG 2002 festgelegt. Rz 751: Die Tarifpost 19 ist auf Ansuchen anzuwenden, die nach dem…
10.2.2. Mehrere Bewilligungen in einer Ausfertigung Rz 315: Werden in einer amtlichen Ausfertigung mehrere Bewilligungen (Berechtigungen, Bescheinigungen) erteilt, so ist für jede einzelne, in einer Schrift enthaltene Berechtigung, Befugnis oder Anerkennung die Gebühr zu entrichten (§ 12 Abs. 2 GebG). Rz 316: Die mehrfache…
10.12. Unterschriftsbeglaubigungen (§ 14 TP 13 GebG) 10.12.1. Gegenstand der Gebühr Rz 610: Dieser Tarifpost unterliegt die Beglaubigung der Echtheit von Unterschriften oder von Handzeichen durch Notare oder andere zur Beurkundung befugte Personen (Urkundspersonen) sowie durch vergleichbare ausländische Urkundspersonen. Neben Notaren sind insbesondere…
8.3. Entstehung der Gebührenschuld bei den nicht ausdrücklich in § 11 GebG angeführten Schriften Rz 177: § 11 GebG enthält nicht für alle in § 14 GebG genannten Schriften eine Bestimmung über das Entstehen der Gebührenschuld. Für mehrere der in § 14 GebG genannten Schriften ist das Entstehen…