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5 Treffer1512 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 2594–259818.11. Aufzeichnungs- und Mitwirkungspflichten für Plattformen und andere elektronische Schnittstellen (im Folgenden: Plattformen)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

18.11. Aufzeichnungs- und Mitwirkungspflichten für Plattformen und andere elektronische Schnittstellen (im Folgenden: Plattformen) 18.11.1. Plattformen, die Steuerschuldner sind Rz 2594: Ab 1.7.2021 gelten die allgemeinen Aufzeichnungspflichten (siehe Rz 2521 bis 2593) auch für Plattformen, die nach Maßgabe des § 3 Abs…

ZustRL Rz 167–1763.34. Zuständigkeitsbegründende Normen im Familienlastenausgleichsgesetz
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…Für die Registrierung von Plattformbetreibern (§ 7 Abs. 4 DPMG), die Mahnung von meldenden Plattformbetreibern (§ 10 Abs. 1 DPMG), den Widerruf der Registrierung von beharrlich die Meldepflicht verletzenden Plattformbetreibern (§ 10 Abs. 2 DPMG), die Beantragung der Löschung von in Österreich registrierten meldenden Plattformbetreibern aus dem zentralen…

ZustRL Rz 47–542.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…betreffend meldende Plattformbetreiber im Bereich der Besteuerung: Registrierung von Plattformbetreibern (§ 7 Abs. 4 DPMG) Mahnung von meldenden Plattformbetreibern (§ 10 Abs. 1 DPMG) Widerruf der Registrierung von beharrlich die Meldepflicht verletzenden Plattformbetreibern (§ 10 Abs. 2 DPMG) Beantragung der Löschung von in Österreich registrierten meldenden Plattformbetreibern aus…

UStR 2000 Rz 3461–346327. Besondere Aufsichtsmaßnahmen zur Sicherung des Steueranspruches (§ 27 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

27. Besondere Aufsichtsmaßnahmen zur Sicherung des Steueranspruches (§ 27 UStG 1994) 27.1. Haftung bei Sorgfaltsverletzung 27.1.1. Plattformen und andere elektronische Schnittstellen Rz 3461: Ab 1.1.2020 haften Plattformen und andere elektronische Schnittstellen (im Folgenden: Plattformen), für die Umsatzsteuer auf bestimmte Lieferungen oder…

UStR 2000 Rz 382–3863.3a. Handel über Plattformen und andere elektronische Schnittstellen
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

3.3a. Handel über Plattformen und andere elektronische Schnittstellen Rz 382: Ab 1.1.20211.7.2021 werden Plattformen und andere elektronische Schnittstellen (in weiterer Folge: "Plattformen"), die Umsätze gemäß § 3 Abs. 3a UStG 1994 unterstützen, für umsatzsteuerliche Zwecke selbst zum Steuerschuldner. Dh. die Plattform…