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7 Treffer1547 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 997–100215.4.5.25 Ordensangehörige, Geistliche
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

…nichtselbständiger Arbeit dar. Daneben kann ein Weltgeistlicher in Zusammenhang mit seiner Pfarrtätigkeit noch andere Einkünfte erzielen, die nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören (zB Erträge von Pfründen, die dem Pfründeninhaber zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes zukommen). Bei Priestern (Pfarrer und Pfarrmoderatoren), die auf Grund…

UStR 2000 Rz 1901–191212.2. Leistungen für Zwecke des Unternehmens
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…06, Securenta). Soweit eine Körperschaft eine Leistung teilweise für nicht unternehmerische, aber nicht unternehmensfremde Zwecke (zB satzungsmäßige Zwecke eines Vereines oder seelsorgerischer Bereich einer Pfarre) und teilweise für unternehmerische Zwecke bezieht, ist der Vorsteuerabzug aufzuteilen und steht daher nur für den unternehmerischen Teil zu. Ein…

GebR 2025 Rz 35–472.3.3. Öffentlich-rechtliche Körperschaften und bestimmte Vereinigungen hinsichtlich des Schriftverkehrs (§ 2 Z 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…40: Zu den Personalkörperschaften gehören insbesondere die gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften, nicht jedoch die religiösen Bekenntnisgemeinschaften (zB Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Österreich); die nach innerkirchlichem Recht mit Wirksamkeit für den staatlichen Bereich errichteten und mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Einrichtungen (Pfarrpfründe, Pfarren, Orden, Kongregationen)…

KStR 2013 Rz 42–451.2.1.2.2 Aufzählung von Körperschaften öffentlichen Rechts
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…die Österreichische Bischofskonferenz, derdie Österreichische Ordenskonferenz, die Kirchenprovinz, derdie Diözese, dem der Bischöflichen Stuhl, demdas Kapitel, derdie Pfarrei, die Pfarrkirche (Kirchenfabrik), demdas Pfründen- oder Benefizialvermögen, dendie Orden und Kongregationen, der die Religiösen Gesellschaft, dem das Weltlichen Institut, der die Kirchlichen Vereinigung, der die Selbständigen Stiftung…

KStR 2013 Rz 279–2862.12 Geselligkeitsbetriebe gewerblicher Art (§ 5 Z 12 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…§ 34 ff BAO ist nicht auf bestimmte Körperschaften öffentlichen Rechts eingeschränkt. Betroffen sind zB die Feuerwehrfeste (Zeltfeste), Pfarrfeste oder entsprechende Veranstaltungen einer politischen Partei (hinsichtlich Unterorganisationen siehe Rz 57 und Rz 279a). Der Anwendungsbereich des § 5 Z 12 lit. b KStG 1988 ist abweichend dazu…

EStR 2000 Rz 4710–475814.2.2.2 ABC der nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Steuerpflichtigen zu tun. Betreffend außergewöhnliche Belastung siehe LStR 2002 Rz 901. Kirchenbeitrag Rz 4730: Nichtabzugsfähiger Aufwand der Lebensführung (VwGH 23.11.1994, 94/13/0182; weiters betreffend einen Pfarrer und Religionslehrer VwGH 7.12.1994, 94/13/0154; VwGH 25.10.1995, 94/15/0199…

GebR 2025 Rz 44610.5.12. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…leben_in_oesterreich/kirchenein___austritt_und_religionen/3/Seite.820015.html abgerufen werden. Zu den nach innerkirchlichem Recht mit Wirksamkeit für den staatlichen Bereich errichteten und mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Einrichtungen werden insbesondere Pfarrpfründen, Pfarren, Orden und Kongregationen gezählt (siehe Rz 40). | Freiwilliges Engagement liegt…