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7 117 Treffer307 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 9–211.1.1.7. Schadenersatz
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…sowie Pfändungs- und Exekutionsgebühren, die vom Gericht bestimmt werden. Nach § 393a Abs. 1 StPO hat der Bund im Strafprozess - insbesondere im Falle eines Freispruches des Angeklagten - auf dessen Antrag, einen Beitrag zu den Kosten der Verteidigung zu leisten. Der Beitrag umfasst die nötig gewesenen und…

GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…gibt eine Stellungnahme ab. Die Stellungnahme unterliegt als sonstige Eingabe einer Gebühr in Höhe von 30 Euro (zur Befreiung von Einwendungen und Stellungnahmen zur Wahrung der rechtlichen Interessen zu Vorhaben der Errichtung oder Inbetriebnahme von Bauwerken aller Art sowie im Verfahren zur Genehmigung solcher Vorhaben…

GebR 2025 Rz 298–30710.2.1.2. Ausfertigungen für bestimmte freie Berufe
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…ist die jeweilige Ausfertigung über die Ernennung zum Notar oder Handelsmakler, über die Zulassung als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer und auch über die Eintragung als Rechts- oder Patentanwalt. Selbständige Buchhalter fallen nicht unter diese Bestimmung. Rz 299: Höhe der Gebühr Amtliche Ausfertigungen § 14 TP 2 Abs…

GebR 2025 Rz 381–38910.4.7. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…einem Grundriss, einem Aufriss, einem Schnitt und einer Seitenansicht) Detailzeichnungen zu einem Bauplan statistische Berechnungen Baubeschreibung (inkl. AGWR II - Datenblatt) Grundbuchsauszug Energieausweis Anrainerverzeichnis Bestätigung der Kanaldichtheitsprüfung Zustimmungserklärung des Nachbarn (siehe Rz 446) Beispiel: Werden einem gebührenpflichtigen Ansuchen um Baubewilligung für ein Gebäude ein Lageplan, ein…

GebR 2025 Rz 439–44510.5.10. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… 14 TP 6 Abs. 2 und 3 GebG sehen in taxativ aufgezählten Fällen erhöhte Eingabegebühren vor. Die Eingabengebühr ist von der Anzahl der verwendeten Bogen unabhängig. Zur Gebührenermäßigung bei Anträgen auf elektronischem Weg unter Verwendung der Funktion E-ID siehe Rz 143. 10.5.10…

GebR 2025 Rz 1531–153527.8.2. Mehrere Eigentümer, mehrere Liegenschaften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…33 TP 18 GebG in Verbindung mit § 7 GebG nur im einfachen Betrag erhoben, wenn diese Verpfändung sich auf eine (Zahlwort) Verbindlichkeit bezieht und in einer (Zahlwort) Urkunde erfolgt. Rz 1532: Wird die gleiche Verbindlichkeit auf mehreren verschiedenen Liegenschaften, die mehreren verschiedenen Personen gehören, sichergestellt…

GebR 2025 Rz 1551–156027.9.3. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.9.3. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1551: Bemessungsgrundlage ist der Gesamtwert der im Vergleich ausbedungenen, positiv zu erbringenden Leistungen, zB auch Neben- oder Ersatzleistungen, Abfindungsbeträge, Unterhaltsverpflichtung für Kinder (VwGH 19.6.1989, 88/15/0167). Nicht dazu gehören Leistungen, worauf verzichtet wurde. Rz 1552…

GebR 2025 Rz 1781–178931. Exkurs: Bundesverwaltungsabgaben gemäß §§ 78 ff AVG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Dazu hat die Vollstreckungsbehörde gemäß § 3 Abs. 1 VVG "im Namen des Berechtigten als Gläubiger" einen Exekutionsantrag an das zuständige Bezirksgericht zu stellen. Wenn dies im Interesse der Raschheit und der Kostenersparnis gelegen ist (zB Vorliegen eines eigenen Vollzugsdienstes, Amtsexekutor), kann die Einbringung auch durch…

GebR 2025 Rz 1850–185732. Exkurs: Gebühren im Meldewesen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Privathaushaltsbestätigung gemäß § 14 TP 6 GebG, die Zeugnisgebühr gemäß § 14 TP 14 GebG und die Bundesverwaltungsabgabe iHv € 2,10 fallen nur einmalig an, unabhängig davon, wie viele der an einer Unterkunft angemeldeten Menschen einen schriftlichen Antrag auf Ausstellung einer Privathaushaltsbestätigung unterschreiben. Die Bundesverwaltungsabgabe iHv…

GebR 2025 Rz 1424–143527.4.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.4.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1424: Die Gebühr beträgt 1% vom Wert der verbürgten Verbindlichkeit. Rz 1425: Der Wert der verbürgten Verbindlichkeit ergibt sich vorbehaltlich von Sonderregelungen des GebG nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes 1955. Auf die Pro-fisco Klausel des § 22 GebG…

GebR 2025 Rz 535–53710.8.2. Höhe der Gebühr und Pauschalbeträge
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…2. Höhe der Gebühr und Pauschalbeträge Rz 535: Die Gebühr für Reisepässe ist eine Pauschalgebühr, neben dieser fallen keine weiteren Gebühren nach dem GebG für Eingaben und Beilagen, die regelmäßig im Zusammenhang mit der Ausstellung oder Änderung der Schrift anfallen und auch keine Bundesverwaltungsabgaben an…

GebR 2025 Rz 283–29710.2.1.1. Erteilung einer Befugnis, Anerkennung einer Befähigung oder sonstigen gesetzlichen Voraussetzung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder die Anerkennung einer Befähigung oder sonstigen gesetzlichen Voraussetzung richtet oder ob der Zweck einer Befugniserteilung in erster Linie ein anderer ist und die Erwerbstätigkeit eine bloß damit verbundene Nebenwirkung. Beispiel 1: Die Bestellung eines Gerichtsdolmetschers durch das Oberlandesgericht hat den Zweck…

NeuFöR Rz 152–1536.1.2. Gerichtsgebühr für die Eintragung ins Firmenbuch (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien19.12.2008

6.1.2. Gerichtsgebühr für die Eintragung ins Firmenbuch (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG) Rz 152: Die Ausführungen unter Rz 27 f gelten sinngemäß. Rz 153: Die Gerichtgebühren für die Eintragungen in das Firmenbuch (TP 10 Z 1 des GGG), die unmittelbar im Zusammenhang…

NeuFöR Rz 29–331.1.4. Gerichtsgebühren für Eintragungen in das Grundbuch (§ 1 Z 4 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…das Grundbuch (§ 1 Z 4 NeuFöG) Rz 29: Für die Befreiung von den Gerichtsgebühren bezüglich Eingaben und Eintragungen ins Grundbuch gelten die Ausführungen zu den Stempelgebühren nach dem Gebührengesetz bzw. zur Grunderwerbsteuer sinngemäß (vgl. Rz 5 ff und Rz 21 ff). Diese Befreiung gilt nicht…

GebR 2025 Rz 650–65510.13.5. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…ist daher für die Berechnung der Gebühren unbeachtlich. Beispiel: Die Baubehörde stellt dem Käufer eines Einfamilienhauses eine Bestätigung über das Vorliegen der Baubewilligung aus und übermittelt diese per Mail (Ausmaß: 2 Bogen). Das elektronische Zeugnis ist mit 14,30 Euro zu vergebühren. Rz 652: Unter…

GebR 2025 Rz 550–55410.9. Schriften in Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Musterangelegenheiten (§ 14 TP 10 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… 14 TP 4 Abs. 1 Z 2 GebG und Abschriften von der Gebührenpflicht des § 14 TP 1 GebG befreit. 10.9.3. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 553: Die Gebührenschuld entsteht hinsichtlich der Z 1 bis 9 in dem Zeitpunkt, in dem die das Verfahren in…

GebR 2025 Rz 692–69810.14.2. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…für die Gebühr. Das Versicherungsunternehmen hat gesondert für jede von ihm eingerichtete Zulassungsstelle die Gebühr für die in einem Kalendermonat erteilten Zulassungen und bewilligten Überstellungsfahrten bis zum 15. des nächstfolgenden Monats an das Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten zu entrichten. Randzahlen 699 bis 709: derzeit frei

GebR 2025 Rz 60–653.1.2.1. Entrichtungsvermerk
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

3.1.2.1. Entrichtungsvermerk Rz 60: Bei den gebührenpflichtigen Schriften und Amtshandlungen ist die Gebühr an die jeweilige Behörde, bei der diese gebührenpflichtige Schrift anfällt oder die die gebührenpflichtigen Amtshandlungen vornimmt, zu entrichten. Um die Gebührenentrichtung nachvollziehbar zu machen, ist von der Behörde auf…

GebR 2025 Rz 315–32010.2.2. Mehrere Bewilligungen in einer Ausfertigung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…mit ihrer Verbringung in das Inland nicht gebührenpflichtig. Eine solche Regelung ist gemäß § 11 GebG nur für Zeugnisse (siehe Rz 654 ff) und die wie Zeugnisse zu behandelnden Schriften (Abschriften siehe Rz 252 ff; Auszüge siehe Rz 340 ff), nicht aber für amtliche Ausfertigungen (siehe…

GebR 2025 Rz 714–72110.15.2. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…im Verfahren vorzulegende Bestätigungen gemäß § 14 TP 14 GebG (siehe Rz 630 ff) sind jedoch nicht von der Gebührenpflicht ausgenommen. 10.15.2.2. Höhe der Gebühr und Pauschalbeträge Rz 716: Die Pauschalgebühr beträgt nach § 14 TP 16 Abs. 1 GebG für die Ausstellung des…