9.1.3.22 Prämien für Personenversicherungen Rz 663: Vom Arbeitgeber bezahlte Prämien zu freiwilligen Personenversicherungen sind grundsätzlich nur dann Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wenn der Arbeitnehmer über die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verfügen kann. Es müssen ihm also die Ansprüche aus dem Versicherungsverhältnis zustehen…
…In einem derartigen Fall stellen jedoch geleistete Versicherungsvergütungen Betriebseinnahmen dar (VwGH 26.3.1996, 92/14/0085). Prämien zu Personenversicherungen stellen Betriebsausgaben dar, wenn das Moment der Freiwilligkeit in den Hintergrund tritt und die Beiträge zu dieser Versicherung anlässlich der Erzielung von Einkünften mit einer…
…Diese Beiträge und Versicherungsprämien sind nur insoweit als Sonderausgaben abzugsfähig, als sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen. Ein Abzug freiwilliger Personenversicherungen als Betriebsausgabe ist nur in Ausnahmefällen möglich (zB bei Abschluss einer kurzen Ablebensversicherung zwecks Sicherung betrieblicher Kredite; VwGH 3.12.1986, 86/13/0098)…
…iVm § 4c EStG 1988) Zu den übermittlungspflichtigen Organisationen siehe Rz 12007. Rz 12003: Nicht betroffen sind: Betriebliche Zuwendungen im Sinne des § 4a EStG 1988 (Spenden), die als Betriebsausgabe zu berücksichtigen sind (siehe dazu Rz 12004). Folgende weitere Sonderausgaben: auslaufend bis 2020: Personenversicherungen, Pensionskassenbeiträge (§ 18 Abs…
…Rz 970: Siehe das Stichwort "verbundene Unternehmen", Rz 959 bis 964. Versicherungen Rz 971: Siehe das Stichwort "Lebensversicherungen", Rz 844 und 845. Andere Personenversicherungen, die als Direktversicherung für den Anteilsinhaber abgeschlossen werden, gehören zur Gesamtausstattung des Anteilsinhabers, so etwa auch die Sozialversicherungsbeiträge (siehe das Stichwort…
40.14 Tod des Versicherungsnehmers 40.14.1 Pensionszusatzversicherung, Pensionskasse, betriebliche Kollektivversicherung im Sinne des § 93 Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und freiwillige Höherversicherung im Todesfall Rz 1360: Verstirbt der Versicherungsnehmer, treten die im Versicherungsvertrag vorgesehenen Konsequenzen ein (allenfalls Witwen-, Waisenversorgung, Versorgung für Personen, mit denen der Erblasser…
7.5.3 Lebensversicherungen 7.5.3.1 Allgemeines zu Lebensversicherungen Rz 464: Eine Kapitalversicherung liegt vor, wenn im Versicherungsvertrag bei Eintritt des Versicherungsfalles eine einmalige Kapitalleistung vereinbart ist. Eine Rentenversicherung liegt vor, wenn als primäre Versicherungsleistung eine lebenslange Rente vereinbart ist (wobei eine Option…
40.9.2 Leistungen der Pensionszusatzversicherung Rz 1344: In jedem Fall muss eine an den Versicherungsnehmer auf dessen Lebensdauer zu zahlende Rente im Sinne des § 108b Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 vereinbart sein. Versicherte Person kann daher nur der Versicherungsnehmer selbst sein…
5.5.1.5.4 Betriebsunterbrechungsversicherung Rz 1271: Als Betriebsausgaben absetzbar sind auch Prämien zu einer Betriebsunterbrechungsversicherung, welche den Schaden ersetzt, der durch eine gänzliche oder teilweise Unterbrechung des Betriebes infolge eines Schadenereignisses, wie zB Krankheit der den Betrieb leitenden Personen, Brand, Explosion, eintritt (VwGH…
24.2.4 Versicherungsrenten 24.2.4.1 Allgemeine Versicherungsrenten Rz 7018: Bei Renten, die auf Grund eines Rentenversicherungsvertrages oder anlässlich der Umwandlung der Auszahlung eines Versicherungsanspruches in eine Rente geleistet werden, kann grundsätzlich eine Kaufpreisrente unterstellt werden (VwGH 19.3.2013, 2010/15/0141…
5.5 Einzelne Betriebsausgaben 5.5.1 Beiträge zu betrieblichen Versicherungen 5.5.1.1 Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherungen; Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung 5.5.1.1.1 Pflichtversicherungsbeiträge iSd § 4 Abs. 4 Z 1 lit. a EStG 1988 im engeren Sinn…
5.9.31 Vermögensschadenversicherung Rz 393a: Haftpflichtversicherungen zur Abdeckung eines Vermögensschadens infolge Fehlhandelns von Führungskräften (Vermögensschadenversicherungen) sind steuerlich wie folgt zu beurteilen: Versicherungsnehmer und Begünstigter aus dem Vertrag ist das Unternehmen (Arbeitgeber): Die Prämienzahlungen sind beim Arbeitgeber Betriebsausgaben, beim Arbeitnehmer liegt kein Vorteil aus dem…
7.5.2 Begünstigte Versicherungsunternehmen Rz 462: Versicherungsprämien sind nur dann abzugsfähig, wenn das Versicherungsunternehmen Sitz oder Geschäftsbetrieb im Inland hat oder ihm die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb im Inland erteilt wurde. Rz 463: Versicherungsunternehmen, die ihren Sitz in einem Staat haben, der Vertragspartei des Abkommens…
40.9.3 Ausgeschlossene Leistungen Rz 1346: Bei Pensionszusatzversicherungen sind Rückkauf und die Erbringung von Kapitalleistungen im Todesfall absolut ausgeschlossen. Auch die Kapitalabfindung ist ausgeschlossen, es sei denn, der Barwert übersteigt nicht den Betrag im Sinne des §§ 1 Abs. 2 Z 1 Pensionskassengesetz 1 Abs…
41.1.5 Personen, die keine gesetzliche Alterspension beziehen (zB Hausfrauen, Hausmänner, Privatiers) Rz 1372: Leistet eine steuerpflichtige Person, die keine gesetzliche Alterspension bezieht oder beziehen wird (zB Hausfrauen oder Hausmänner, auch wenn sie eine Witwen- oder Witwerpension beziehen, Privatiers) Beiträge zu einer Zukunftsvorsorgeeinrichtung, so…
41.1 Voraussetzungen 41.1.1 Persönliche Voraussetzungen (§ 108g Abs. 1 EStG 1988) Rz 1366: Personen, die in Österreich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und keine gesetzliche Alterspension beziehen, können eine prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge in Anspruch nehmen. Erfolgt innerhalb eines Kalenderjahres ein Wechsel von der unbeschränkten Steuerpflicht in…
7.5.3.2 Kapitalversicherungen 7.5.3.2.1 Bindungsfrist Rz 467: Für Versicherungsverträge auf den Er- und Ablebensfall, die nach dem 31. Dezember 1988 abgeschlossen worden sind, besteht eine Mindestbindungsfrist von 20 Jahren. Sie bemisst sich vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bis zum Zeitpunkt…
4.3.5 Lebensversicherung Rz 222a: Nimmt der Arbeitgeber eine Lohnreduktion vor und zahlt die Differenz in einen Lebensversicherungsvertrag, wobei er sowohl Versicherungsnehmer als auch Begünstigter ist, und wird die Versicherungssumme nach Ablauf der Versicherungszeit an den Arbeitgeber ausbezahlt und von diesem an den Arbeitnehmer…