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LStR 2002 Rz 1109–111419.10 Besteuerung von Pensionsabfindungen (§ 67 Abs. 8 lit. e EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…gemäß § 33 EStG 1988 sind nicht zu berücksichtigen (vgl. VwGH 18.12.1990, 89/14/0283). Wird eine Pensionsabfindung mit dem halben Steuersatz versteuert, ist eine eventuell anfallende Sozialversicherung im Lohnzettel unter der Kennzahl 226 auszuweisen. Rz 1110: Die begünstigte Besteuerung gemäß § 67 Abs. 8…

LStR 2002 Rz 680–6819.4.2 Bezüge und Vorteile aus inländischen Pensionskassen
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

…Dies gilt unabhängig davon, ob und in welchem Umfang die Beiträge als Sonderausgaben berücksichtigt wurden. Siehe auch Beispiel Rz 10680. Rz 680a: Laufende Bezüge von Pensionskassen und von betrieblichen Kollektivversicherungen (nicht Pensionsabfindungen - dazu siehe Rz 680b), die auf Beträge entfallen, die aus Betrieblichen Vorsorgekassen an…

LStR 2002 Rz 1080–108219.4 Abfertigung der Witwer- oder Witwenpensionen (§ 67 Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.12.2018

19.4 Abfertigung der Witwer- oder Witwenpensionen (§ 67 Abs. 4 EStG 1988) Rz 1080: Die steuerliche Begünstigung für Abfertigungen der Witwer- oder Witwenpensionen setzt einen gesetzlichen Abfertigungsanspruch voraus. Hierher gehören die in den Sozialversicherungsgesetzen in der Pensionsversicherung vorgesehenen Abfertigungen von Pensions- bzw. Rentenansprüchen. Witwenpensionsansprüche gegenüber…

LStR 2002 Rz 11053–1111442.5.13 § 67 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…von Pensionsanspruchsberechtigten Abfindungen vorgesehen sind. Nach der Verwaltungspraxis - insbesondere auf Grund mündlicher und schriftlicher Auskünfte der Finanzämter, der Finanzlandesdirektionen und des Bundesministeriums für Finanzen - wurde als Pensionsabfindung nicht nur die Abfindung einer laufenden Pension, sondern hauptsächlich die Abfindung einer Pensionsanwartschaft beurteilt. Anlässlich der Änderung der…

LStR 2002 Rz 6489.1.2 Pensionszusagen (Pensionsvereinbarungen)
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

9.1.2 Pensionszusagen (Pensionsvereinbarungen) Rz 648a: Pensionszahlungen des (ehemaligen) Arbeitgebers auf Grund von direkten Leistungszusagen stellen im Zeitpunkt der Pensionsauszahlung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 dar. Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 25 Abs…

LStR 2002 Rz 137141.1.4 Gesetzliche Alterspension
geltende FassungRichtlinien17.12.2014

41.1.4 Gesetzliche Alterspension Rz 1371: Unter gesetzliche Alterspension ist eine Pension zu verstehen, deren Anspruch auf Grundaufgrund eigener Beitragsleistungen zu einer gesetzlichen Pensionsversicherung erworben wurde. Dazu zählen unter anderen Ruhegenüsse von öffentlich-rechtlichen Bediensteten, ausländische Pensionsansprüche bei Grenzgängern, Pensionsantritt auf Grundaufgrund langer Versicherungsdauer…

LStR 2002 Rz 134640.9.3 Ausgeschlossene Leistungen
geltende FassungRichtlinien20.07.2011

40.9.3 Ausgeschlossene Leistungen Rz 1346: Bei Pensionszusatzversicherungen sind Rückkauf und die Erbringung von Kapitalleistungen im Todesfall absolut ausgeschlossen. Auch die Kapitalabfindung ist ausgeschlossen, es sei denn, der Barwert übersteigt nicht den Betrag im Sinne des §§ 1 Abs. 2 Z 1 Pensionskassengesetz 1 Abs…

LStR 2002 Rz 1344–134540.9.2 Leistungen der Pensionszusatzversicherung
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

40.9.2 Leistungen der Pensionszusatzversicherung Rz 1344: In jedem Fall muss eine an den Versicherungsnehmer auf dessen Lebensdauer zu zahlende Rente im Sinne des § 108b Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 vereinbart sein. Versicherte Person kann daher nur der Versicherungsnehmer selbst sein…

LStR 2002 Rz 138541.5 Zahlungen nach Inanspruchnahme einer gesetzlichen Alterspension
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

41.5 Zahlungen nach Inanspruchnahme einer gesetzlichen Alterspension Rz 1385: Beiträge, die vom Steuerpflichtigen im Kalenderjahr, das dem Kalenderjahr folgt, in dem erstmalig eine gesetzliche Alterspension bezogen wird, geleistet werden, sind nicht prämienbegünstigt. Dies gilt auch dann, wenn der Vertrag vor Inanspruchnahme einer gesetzlichen Alterpension…

LStR 2002 Rz 109019.6.4 Überschreiten der Begünstigungsgrenzen
geltende FassungRichtlinien17.12.2014

19.6.4 Überschreiten der Begünstigungsgrenzen Rz 1090: Überschreiten Abfindungen bzw. freiwillige Abfertigungen die Grenzen des ersten§ 67 Abs. 6 Z 1 und 2 EStG 1988 und zweiten Satzes des § 67 Abs. 6 EStG 1988, sind sie wie ein laufender Bezug im Zeitpunkt des Zufließens…

LStR 2002 Rz 110419.8.3 Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume (§ 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

19.8.3 Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume (§ 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988) Randzahl 1104: derzeit frei 19.8.3.1 Kündigungsentschädigungen Rz 1104a: In Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis durch Verschulden des Arbeitgebers wegen Nichteinhaltung…

LStR 2002 Rz 135940.13.3 Steuerliche Behandlung von Pensionsleistungen, die auf Beiträgen an einen Pensionsinvestmentfonds beruhen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

40.13.3 Steuerliche Behandlung von Pensionsleistungen, die auf Beiträgen an einen Pensionsinvestmentfonds beruhen Rz 1359: Das angesparte Kapital wird dem Auszahlungsplan entsprechend steuerneutral als Einmalerlag in eine Pensionszusatzversicherung übertragen. Die daraus resultierenden Rentenzahlungen (einschließlich Hinterbliebenenrente) sind insoweit steuerbefreit, als sie auf prämienbegünstigten Erwerben beruhen…

LStR 2002 Rz 111519.12 Stellung der sonstigen Bezüge bei der Veranlagung (§ 67 Abs. 9 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…vervielfachte Tariflohnsteuer des § 67 Abs. 3 und 4 EStG 1988 sowie die Tariflohnsteuer des § 67 Abs. 8 lit. e EStG 1988 (Pensionsabfindungen) und § 67 Abs. 8 lit. f EStG 1988 (Sozialplanzahlungen). Die mit festen Steuersätzen zu versteuernden Bezüge bleiben bei der Veranlagung außer Betracht. Gemäß …

LStR 2002 Rz 759–76310.8.2.2 Gehaltsumwandlung
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

…wird sie nur mit 25% erfasst. Wird die Pension abgefunden, ist sinngemäß vorzugehen. Für den steuerlich zu erfassenden Teil der Pensionsabfindung ist § 67 Abs. 8 lit. e EStG 1988 zu beachten. 10.8.2.3 Ersatz von Pflichtbeiträgen durch Arbeitgeberbeiträge Rz 763: Wird ein Vorsorgemodell…

LStR 2002 Rz 765–76610.8.4 Übertragung von Anwartschaften an eine inländische Pensionskasse oder eine ausländische Einrichtung im Sinne des § 5 Z 4 PKG
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…abgetreten, liegt nur dann eine begünstigte Übertragung vor, wenn die zukünftigen Leistungen zu den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit (§ 25 EStG 1988) zählen (betriebliche Kollektivversicherung). Andernfalls sind die Überweisungsbeträge als Pensionsabfindung gemäß § 67 Abs. 8 lit. e EStG 1988 von der übertragenden Stelle zu versteuern. Vor…

LStR 2002 Rz 91213.2 Antragsveranlagung und antragslose Arbeitnehmerveranlagung (§ 41 Abs. 2 und 2a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…die vom Arbeitslohn einbehalten wurde, der nicht in die Veranlagung einzubeziehen ist (zB nach § 67 Abs. 8 EStG 1988 besteuerte Pensionsabfindung), kann nur im Wege eines Rückzahlungsantrages gemäß § 240 BAO herbeigeführt werden; zuständig dafür ist das Finanzamt für Großbetriebe. Rz 912d: EU/EWR-Bürger können…

LStR 2002 Rz 774–77611.4.2 Grenzbetragsermittlung für den Alleinverdienerabsetzbetrag
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…des Grenzbetrages heranzuziehen. Dies gilt auch für Abfertigungen, für die bei Anwendung der Vergleichsrechnung gemäß § 67 Abs. 3 EStG 1988 im Einzelfall keine Steuer anfällt, sowie für Pensionsabfindungen, für die auf Grund der Tarifvorschriften ab 1. Jänner 2005 gemäß § 67 Abs. 8 lit. e EStG…

LStR 2002 Rz 1050–105119 SONSTIGE BEZÜGE (§ 67 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…bis 8 EStG 1988 sind feste Steuersätze, und zwar auch die vervielfachte Tariflohnsteuer des § 67 Abs. 3 und 4 EStG 1988 sowie die Tariflohnsteuer des § 67 Abs. 8 lit. e und f EStG 1988 (Hälftesteuersatz bei Pensionsabfindungen und Hälftesteuersatz bei Bezügen im Rahmen von Sozialplänen).

LStR 2002 Rz 1084–108719.6 Freiwillige Abfertigung und Abfindung (§ 67 Abs. 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

…Abs. 6 EStG 1988 für eine ausgezahlte freiwillige Abfertigung kann in diesem Fall nicht angewendet werden. Siehe auch Beispiel Rz 11084. Rz 1085: Das Gesetz nennt als Beispiele die freiwillige Abfertigung und Abfindung. Hinsichtlich Sterbegelder und Todfallsbeiträge siehe Rz 1085a. Tantiemen, Pensionsabfindungen, Umsatzbeteiligungen, Gewinnbeteiligungen, Bilanzremunerationen…

LStR 2002 Rz 1100–110219.8 Besteuerung von Vergleichssummen, Kündigungsentschädigungen und Nachzahlungen
geltende FassungRichtlinien17.12.2014

… 67 Abs. 3 oder 6 EStG 1988. Pensionsabfindungen und Zahlungen auf Grund eines Sozialplanes können nicht Gegenstand einer Vergleichszahlung, oder Nachzahlung sein. Sie sind entsprechend den Rz 1109 bis 1114e zu versteuern. Rz 1102a: Im Folgenden wird die Lohnsteuerberechnung schematisch anhand eines von Beispielesn dargestellt…