…2 Zinsen und sonstige Einkünfte aus Finanzanlagevermögen Rz 1248af: Gemäß § 10a Abs. 2 Z 1 KStG 1988 zählen Zinsen und sonstige Einkünfte aus Finanzanlagevermögen zu den Passiveinkünften. Dieser Zinsbegriff orientiert sich an Art. 11 OECD-MA und umfasst sämtliche Entgelte für die Überlassung von Fremdkapital…
16.2.3.1.2 Passiveinkünfte Rz 1235: Eine Vermögensverwaltungsgesellschaft im Sinne des § 10 Abs. 4 KStG 1988 liegt vor, wenn der Unternehmensschwerpunkt (unmittelbar oder mittelbar) alternativ oder kumulativ auf einem der drei nachfolgend angeführten Gebiete liegt: Einkünfte aus Zinsen (zB aus Bankguthaben, Darlehen, Wertpapieren…
17.2.5 Einkünfte aus Finanzierungsleasing Rz 1248ao: Gemäß § 10a Abs. 2 Z 4 KStG 1988 gelten Einkünfte aus Finanzierungsleasing als Passiveinkünfte. Einkünfte aus Finanzierungsleasing im Sinne dieser Regelung sind solche, mit denen ein Wechsel des wirtschaftlichen Eigentums einhergeht. Dabei wird von einem international gängigen…
…Wirtschaftsjahr der beherrschenden Körperschaft endet per 31.3.2019 und das Wirtschaftsjahr der beherrschten Körperschaft endet per 31.12.2019. Die Passiveinkünfte des Wirtschaftsjahres 2019 der beherrschten Körperschaft sind der beherrschenden Körperschaft im abweichenden Wirtschaftsjahr 2019/2020 hinzuzurechnen und damit im Rahmen der Veranlagung 2020…
…dieser Tätigkeiten noch keine wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit begründen (§ 4 Z 3 VO-Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften): das bloße Halten von Beteiligungen und ihre Veräußerung (Teilstrich 1) das Durchleiten von Vermögenswerten (Teilstrich 2) das Bündeln von unkörperlichen Wirtschaftsgütern, für deren Herstellung die ausländische Körperschaft nicht im Wesentlichen…
…die Vermutung des § 4 Z 4 VO-Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften setzt eine entsprechende Berechnung der Drittelgrenze durch die beherrschende Körperschaft voraus. Rz 1248dk: Erfasst eine beherrschende Körperschaft Passiveinkünfte einer niedrigbesteuerten ausländischen beherrschten Körperschaft unter Berufung auf die Substanzausnahme nicht in ihrer Steuererklärung, ist eine Übermittlung…
… 1 Abs. 3 Z 1 erster Satz VO-Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften hat die beteiligte Körperschaft für Zwecke der Ermittlung der Niedrigbesteuerung die auf das Wirtschaftsjahr der beherrschten Körperschaft entfallenden Steuern glaubhaft zu machen. Die Glaubhaftmachung ist in einer geeigneten Form, etwa durch einen Körperschaftsteuerbescheid oder…
…gelten gemäß § 1 Abs. 3 Z 4 VO-Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften für Zwecke der Ermittlung der Steuerbelastung im Ausmaß der Erstattung nicht als auf dem Einkommen lastende Steuern (zB Malta). Rz 1248bq: In Anlehnung an die vergleichbare Regelung des § 12 Abs. 1 Z 10 lit…
…heranzuziehen. Lediglich die Ausnahmeregelung des § 6 Z 3 lit. a VO-Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften, die bei Ausschüttungen in bestimmten Fällen einen Beurteilungszeitraum von drei Wirtschaftsjahren für die Ermittlung des Unternehmensschwerpunktes der ausländischen Körperschaft vorsieht (siehe Rz 1248fq), hat für die Beurteilung der Niedrigbesteuerung keine Gültigkeit…
…Anteilen zu berücksichtigen. Die Ausführungen zur Ermittlung der Passiveinkünfte im Zusammenhang mit der Hinzurechnungsbesteuerung gelten sinngemäß (siehe Rz 1248ae ff). Rz 1248fq: Die Beurteilung des Unternehmensschwerpunktes hat bei Ausschüttungen von internationalen Schachtelbeteiligungen und qualifizierten Portfoliobeteiligungen nach Maßgabe der Verhältnisse jenes Wirtschaftsjahres zu erfolgen, in dem…
…Hinzurechnungsbesteuerung 17.1 Allgemeines Rz 1248aa: § 10a Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 4 und 5 KStG 1988 sieht eine Hinzurechnungsbesteuerung für Passiveinkünfte niedrigbesteuerter ausländischer Körperschaften vor. Mit dieser Regelung wurde die in Art. 7 und Art. 8 der Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates…
…keiner Hinzurechnung. Rz 1248ca: In den verlängerten Beurteilungszeitraum sind auch Wirtschaftsjahre einzubeziehen, die vor dem 1.1.2019 begonnen haben. Bei neu gegründeten ausländischen Körperschaften verkürzt sich der Beurteilungszeitraum auf bereits abgeschlossene Wirtschaftsjahre (§ 8 VO-Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften). Rumpfwirtschaftsjahre sind wie volle Wirtschaftsjahre zu behandeln.
…sich bei den verbundenen Unternehmen um Mutter-, Tochter- oder Schwestergesellschaften des Steuerpflichtigen handelt (§ 3 VO-Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften). Mittelbare Beteiligungsquoten über nicht verbundene Unternehmen sind dabei außer Acht zu lassen. Die Beherrschungsquote bestimmt sich nach den Beteiligungsquoten, die die beherrschende Körperschaft und sämtliche verbundene Unternehmen…
…Die A-GmbH erfüllt selbst den Beherrschungstatbestand hinsichtlich der X-GmbH nicht, weil sie eine unmittelbare Beteiligung von 40% an der X-GmbH hält. Es erfolgt bei der A-GmbH somit keine Zurechnung der Passiveinkünfte der X-GmbH ("CFC"), weil keine Beherrschung iSd § 10 Abs…
…gesamthafter Betrachtung der ausländischen beherrschten Körperschaft einschließlich ausländischer Betriebsstätten insgesamt eine Niedrigbesteuerung einer ausländischen beherrschten Körperschaft vorliegen sollte. Beispiel 1: Die österreichische M GmbH beherrscht eine ausländische Körperschaft T Co (beherrschte Körperschaft), die in ihrem Ansässigkeitsstaat Passiveinkünfte iHv 100 erzielt, deren Steuerbelastung dort 15 beträgt…
…verfügt, das in einem angemessenen Verhältnis zu den behaupteten wirtschaftlichen Tätigkeiten steht (§ 4 Z 2 VO-Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften). Die vorhandene Substanz der ausländischen Körperschaft muss daher in quantitativer und qualitativer Hinsicht in einer wirtschaftlich angemessenen Relation zu den gesamten wirtschaftlichen Tätigkeiten dieser Körperschaft stehen…
…nicht mehr als ein Drittel der Passiveinkünfte iSd § 10a Abs. 2 KStG 1988 des Unternehmens aus Transaktionen mit der inländischen beherrschenden Körperschaft oder deren verbundenen Unternehmen stammen. Rz 1248eq: Für Zwecke der Berechnung dieser Drittelgrenze ist daher der Anteil der Passiveinkünfte aus Transaktionen mit der …
… 1 Abs. 2 Z 1 VO-Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften unter Anwendung der allgemeinen ertragsteuerlichen Vorschriften - und damit grundsätzlich auch unter Berücksichtigung des UmgrStG - darzustellen. Dabei ist jedoch Folgendes zu beachten: Handelt es sich bei der Umgründung der ausländischen beherrschten Körperschaft im Ausland um einen Vorgang…
…wurde gemäß § 10 Abs. 3 KStG 1988 zur Steuerwirksamkeit optiert. In 01 erzielt die X-GmbH Passiveinkünfte in Höhe von 1.000, die im Wege der Hinzurechnungsbesteuerung bei der A-GmbH in 01 erfasst werden. Im Folgejahr findet keine Ausschüttung von Gewinnen statt. Im Rahmen…
17.2.4 Dividenden und Einkünfte aus der Veräußerung von Anteilen Rz 1248aj: Gemäß § 10a Abs. 2 Z 3 KStG 1988 zählen zu den Passiveinkünften dem Grunde nach Dividenden und Einkünfte aus der Veräußerung von Anteilen. Unter diesen Dividendenbegriff fallen sämtliche in § 10 Abs. 1…