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AL-1000§ 17 Altlastensanierungsgesetz - Zwangsrechte
geltende FassungRichtlinien13.04.2012

…beim Landeshauptmann ist bewusst auf die aufgezählten Bestimmungen des Wasserrechtsgesetzes, der Gewerbeordnung und des Abfallwirtschaftsgesetzes beschränkt. Die Parteistellung ist in den Materiengesetzen geregelt. Darüber hinaus ist in den Verfahren nach § 17 Abs. 5 Altlastensanierungsgesetz eine Änderung der Parteistellung vorgesehen. Einerseits kommt es zu einer Erweiterung…

KStR 2013 Rz 1596–160230.4 Steuererklärung und Veranlagung (§ 24a Abs. 1 bis 3 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…2002 Rz 44a), ist dieser Antrag vom betreffenden Gruppenmitglied bzw. Gruppenträger in dessen Körperschaftsteuererklärung zu stellen. Ein ausländisches Gruppenmitglied hat als solches weder eine Körperschaftsteuererklärung abzugeben noch Parteistellung hinsichtlich der der Unternehmensgruppe zugerechneten Verluste (VwGH 26.11.2015, 2012/15/0097). Die zuzurechnenden Verluste bzw…

LRL 2012 Rz 198–20110.3. Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

…sieben Jahre hinaus noch so lange aufzubewahren, als sie für die Abgabenerhebung betreffende anhängige Verfahren von Bedeutung sind, in denen diejenigen Parteistellung haben, für die auf Grund von Abgabenvorschriften die Bücher und Aufzeichnungen zu führen waren oder für die ohne gesetzliche Verpflichtung Bücher geführt wurden.

GebR 2025 Rz 112–1195. Rechtsgemeinschaft und gemeinschaftlicher Rechtsgrund (§ 7 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…11 Abs. 1 Z 1 GebG; siehe Rz 157) aus der Schrift hervorgehen. Beispiele: Käufer und Verkäufer haben bei einem gemeinsamen Antrag auf grundverkehrsbehördliche Genehmigung des Kaufvertrages unterschiedliche Parteistellung, weil die Pflicht des einen zugleich das Recht des anderen ist (VwGH 16.5.1974, 1814…

KStR 2013 Rz 177–1832.6 Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Rechtsträger (§ 5 Z 6 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Anders als bei der Bestimmung der § 5 Z 10 KStG 1988 betreffend gemeinnützige Bauvereinigungen kommt der Abgabenbehörde im Verfahren zur Feststellung der Gemeinnützigkeit nach dem jeweiligen Krankenanstaltengesetz aber keine Parteistellung zu. Siehe auch VereinsR 2001 Rz 172. 2.6.2 Steuerpflichtiger Bereich von gemäß der…

KStR 2013 Rz 244–2492.10.3 Steuerpflichtige Geschäfte
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…örtlichen Wirkungsbereich jenen Landes, in dem sie ihren Sitz habenGroßbetriebe) gemäß § 33 Abs. 2 WGG Parteistellung und ist sie von der Landesregierung um Stellungnahme zum Antrag der gemeinnützigen Bauvereinigung zu ersuchen. Es ist daher zweckmäßig, vor Entscheidung über einen Ausnahmeantrag im Sinne des § 6a Abs…

KStR 2013 Rz 1588–158930.1.2.3.3 Zuständigkeit und Antragsfrist
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…allen zur Unterfertigung des Gruppenantrags verpflichteten Körperschaften das Bestehen der Unternehmensgruppe bescheidmäßig festzustellen (Feststellungsbescheid gemäß § 9 Abs. 8 KStG 1988 iVm § 92 BAO); alle inländischen Körperschaften haben Parteistellung. Der Bescheid gemäß § 9 Abs. 8 KStG 1988 stellt den Grundlagenbescheid für die folgenden Körperschaftsteuerverfahren dar. Gemäß …

AL-10001. Allgemeine Weisungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…hat der Verwaltungsgerichtshof nämlich die Parteistellung des (damals noch zuständigen) Hauptzollamtes in einem Feststellungsverfahren bejaht. Der Verwaltungsgerichtshof hat aus dem in § 10 Altlastensanierungsgesetz auch dem (damals noch zuständigen) Hauptzollamt eingeräumten Antragsrecht gefolgert, dass der Gesetzgeber hiedurch dem Bund auch Parteistellung in einem durch einen derartigen…

VereinsR 2001 Rz 151–1721.2.2 Unentbehrlicher Hilfsbetrieb (§ 45 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…iSd §§ 45 Abs. 2 BAO 45 Abs. 2 BAO. Die Feststellung der Gemeinnützigkeit iSd KrankenanstaltengesetzesKrankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes für den Betrieb der Krankenanstalt obliegt der zuständigen Landesbehörde und hat Bindungswirkung für das Abgabenverfahren, obwohl im Feststellungsverfahren keine Parteistellung von Abgabenbehörden vorgesehen ist. Vgl. auch Rz 179.

KStR 2013 Rz 56–631.2.1.2.2.8 Den öffentlich-rechtlichen Körperschaften abgabenrechtlich gleichgestellte Körperschaften
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

1.2.1.2.2.8 Den öffentlich-rechtlichen Körperschaften abgabenrechtlich gleichgestellte Körperschaften Rz 56: Nach § 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988 sind politische Parteien wie Körperschaften des öffentlichen Rechts zu behandeln, wenn ihnen gemäß § 1 Abs. 4 des Parteiengesetzes 2012, BGBl. I Nr…

LRL 2012 Rz 204–20710.5. Verfahrensrechtliche Folgen der Prüfung auf Gemeinschaftsebene bzw. der Sphäre der Gesellschafter
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

10.5. Verfahrensrechtliche Folgen der Prüfung auf Gemeinschaftsebene bzw. der Sphäre der Gesellschafter 10.5.1. Einkunftsquelle bei Gesellschaft, nicht jedoch bei allen Gesellschaftern Rz 204: Ein Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine Feststellung von Einkünften unterbleibt, ist ein Grundlagenbescheid im Sinne des § 188…

GebR 2025 Rz 1142–114517.2. Parteienidentität und Parteiwechsel
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

17.2. Parteienidentität und Parteiwechsel 17.2.1. Parteienidentität Rz 1142: Von einem Zusatz oder Nachtrag zu einer bereits voll ausgefertigten Urkunde iSd § 21 GebG kann nur dann gesprochen werden, wenn die Parteien, die den Zusatz oder Nachtrag vereinbart haben, dieselben sind wie die, die…

KStR 2013 Rz 279–2862.12 Geselligkeitsbetriebe gewerblicher Art (§ 5 Z 12 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

2.12 Geselligkeitsbetriebe gewerblicher Art (§ 5 Z 12 KStG 1988) 2.12.1 Betroffene Körperschaften Rz 279: § 5 Z 12 KStG 1988 normiert eine Steuerbefreiung für entgeltliche Geselligkeitsveranstaltungen von Körperschaften öffentlichen Rechts, welche sonst als Betrieb gewerblicher Art steuerpflichtig wären. Der Anwendungsbereich des § 5 Z…

LStR 2002 Rz 3375.9.6 Beiträge an politische Parteien
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

5.9.6 Beiträge an politische Parteien Rz 337a: Darunter fallen alle Zahlungen an politische Parteien, deren Organisationen und Gliederungen, sowie an parteinahe Vereine, die auf Grund einer politischen Funktion geleistet werden müssen (siehe VwGH 25.6.1988, 88/13/0030, VwGH 17.9.1997…

LStR 2002 Rz 3835.9.21 Politikeraufwendungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

5.9.21 Politikeraufwendungen 5.9.21.1 Partei- und Klubbeiträge Rz 383a: Darunter fallen nicht nur alle Zahlungen an politische Parteien im Sinne des Parteiengesetzes, deren Organisationen und Gliederungen sowie an parteinahe Vereine, sondern auch Zahlungen an sonstige wahlwerbende Gruppierungen (zB Namenslisten), die auf…

ZK-02203. Zollrechtliche Entscheidungen (Art. 22 bis 32 UZK, Art. 8 bis 18 UZK-DA, Art. 8 bis 15 UZK-IA)
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

3. Zollrechtliche Entscheidungen (Art. 22 bis 32 UZK, Art. 8 bis 18 UZK-DA, Art. 8 bis 15 UZK-IA) 3.1. Begriff der Entscheidung Gemäß Art. 5 Z 39 UZK ist eine Entscheidung eine Handlung der Zollbehörden auf dem Gebiet des Zollrechts zur Regelung…