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6 Treffer1514 msnur geltende Fassungen
KStR 2013 Rz 514–51611.2.7 Mitgliedsbeiträge
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

11.2.7 Mitgliedsbeiträge Rz 514: Beiträge sind Zuwendungen der Mitglieder an eine Körperschaft in ihrer Eigenschaft als Mitglieder, die der laufenden Abdeckung des Aufwandes der Körperschaft dienen. Dabei sind echte und unechte Mitgliedsbeiträge zu unterscheiden. Gemischte Beiträge liegen vor, wenn ein einheitlicher Mitgliedsbeitrag sowohl…

LStR 2002 Rz 2395.2 Berufsförderungsbeiträge (§ 16 Abs. 1 Z 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

5.2 Berufsförderungsbeiträge (§ 16 Abs. 1 Z 3 EStG 1988) 5.2.1 Beiträge an politische Parteien Rz 239: Beiträge an politische Parteien, deren Organisationen und Gliederungen, sowie an parteinahe Vereine, die auf Grund einer politischen Funktion geleistet werden müssen, sind Werbungskosten nach dem allgemeinen…

LStR 2002 Rz 3375.9.6 Beiträge an politische Parteien
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

5.9.6 Beiträge an politische Parteien Rz 337a: Darunter fallen alle Zahlungen an politische Parteien, deren Organisationen und Gliederungen, sowie an parteinahe Vereine, die auf Grund einer politischen Funktion geleistet werden müssen (siehe VwGH 25.6.1988, 88/13/0030, VwGH 17.9.1997…

UStR 2000 Rz 33–341.1.1.10. Mitgliedsbeiträge
geltende FassungRichtlinien24.10.2007

1.1.1.10. Mitgliedsbeiträge Rz 33: "Echte" Mitgliedsbeiträge sind Beiträge, welche die Mitglieder einer Personenvereinigung nicht als Gegenleistungen für konkrete Leistungen, sondern für die Erfüllung des Gemeinschaftszwecks zu entrichten haben. Da in diesem Fall kein Leistungsaustausch vorliegt, stellen diese "echten" Mitgliedsbeiträge kein umsatzsteuerbares Entgelt…

LStR 2002 Rz 4066.1.10 Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung
geltende FassungRichtlinien21.11.2007

6.1.10 Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung Rz 406a: 15% der Bemessungsgrundlage, mindestens 438 Euro jährlich, höchstens 2.628 Euro jährlich. Der Mindestbetrag kann nicht zu negativen Einkünften führen. Die Werbungskostenpauschalierung gilt nur für Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung; für andere politische…

LStR 2002 Rz 3835.9.21 Politikeraufwendungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

5.9.21 Politikeraufwendungen 5.9.21.1 Partei- und Klubbeiträge Rz 383a: Darunter fallen nicht nur alle Zahlungen an politische Parteien im Sinne des Parteiengesetzes, deren Organisationen und Gliederungen sowie an parteinahe Vereine, sondern auch Zahlungen an sonstige wahlwerbende Gruppierungen (zB Namenslisten), die auf…