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9 Treffer1556 msnur geltende Fassungen
KStR 2013 Rz 158330. Besondere Regelungen zur Besteuerung von Unternehmensgruppen (§ 9 Abs. 8 und 9 KStG 1988 in Verbindung mit § 24a KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

30. Besondere Regelungen zur Besteuerung von Unternehmensgruppen (§ 9 Abs. 8 und 9 KStG 1988 in Verbindung mit § 24a KStG 1988) 30.1 Antrag auf Feststellung einer Unternehmensgruppe (§ 9 Abs. 8 KStG 1988, Gruppenantrag) 30.1.1 Allgemeines Rz 1583: Voraussetzung für die Bildung einer Unternehmensgruppe…

GebR 2025 Rz 1142–114517.2. Parteienidentität und Parteiwechsel
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

17.2. Parteienidentität und Parteiwechsel 17.2.1. Parteienidentität Rz 1142: Von einem Zusatz oder Nachtrag zu einer bereits voll ausgefertigten Urkunde iSd § 21 GebG kann nur dann gesprochen werden, wenn die Parteien, die den Zusatz oder Nachtrag vereinbart haben, dieselben sind wie die, die…

AL-1000§ 17 Altlastensanierungsgesetz - Zwangsrechte
geltende FassungRichtlinien13.04.2012

§ 17 Altlastensanierungsgesetz - Zwangsrechte § 17 Abs. 1 Altlastensanierungsgesetz Die Verfahrenskonzentration beim Landeshauptmann tritt zu dem Zeitpunkt ein, zu dem die Verdachtsfläche vom Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie nach Vornahme der Gefährdungsabschätzung und der Bewertung des Gefährdungspotentials als Altlast im öffentlich zugänglichen Altlastenatlas ausgewiesen wird. Um…

UZK-TDAAnhang 6
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 6 [Grafik]   [Grafik]   Erläuterungen 1.Antragsteller: Vollständiger Name des antragstellenden Wirtschaftsbeteiligten, wie im EORI-System erfasst. 2.Rechtsform des Antragstellers: Wie in der Gründungsurkunde angegeben. 3.Gründungsdatum: Tag, Monat und Jahr der Gründung (in Ziffern). 4.Anschrift des Unternehmens: Vollständige Anschrift des…

KStR 2013 Rz 1584–158530.1.2 Rechtzeitige Unterfertigung
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

28.1.230.1.2 Rechtzeitige Unterfertigung 28.1.2.130.1.2.1 Allgemeines Rz 1584: Der Gruppenantrag muss vom gesetzlichen Vertreter jeder inländischen Körperschaft nachweislich vor dem Ende jenes Wirtschaftsjahres unterfertigt werden, für das die steuerliche Ergebniszurechnung erstmals wirksam sein soll. Ein Gruppenantrag…

UZK-DAUnterabschnitt 2 Allgemeine Vorschriften für Entscheidungen auf Antrag
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Unterabschnitt 2 Allgemeine Vorschriften für Entscheidungen auf Antrag Artikel 11 Bedingungen für die Annahme eines Antrags (Artikel 22 Absatz 2 des Zollkodex) (1) Ein Antrag auf eine Entscheidung im Zusammenhang mit der Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften wird angenommen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: a…

EnAbgR Rz 243–2514.2.2 Antragstellung
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

4.2.2 Antragstellung 4.2.2.1 Voraussetzungen Rz 243: Der Unternehmer kann den Antrag auf Vergütung der Energieabgaben unter Anschluss der entsprechenden Unterlagen innerhalb von fünf Jahren ab Vorliegen der Voraussetzungen stellen. Dies gilt auch dann, wenn der Antrag für einen Betrieb gestellt…

GebR 2025 Rz 44610.5.12. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

10.5.12. Befreiungen Abweichend von den Ausführungen in der Einleitung ist dieser Abschnitt ab 1. Jänner 2026 anzuwenden. Rz 446: Gemäß § 14 TP 6 Abs. 5 GebG sind gebührenfrei: | Z 1 | Eingaben an Gerichte | In Justizverwaltungsangelegenheiten besteht eine Befreiung nur, wenn…

KStR 2013 Rz 1588–158930.1.2.3.3 Zuständigkeit und Antragsfrist
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

30.1.2.3.3 Zuständigkeit und Antragsfrist Rz 1588: Der Gruppenantrag ist vom Gruppenträger oder, wenn der Gruppenträger eine Beteiligungsgemeinschaft ist, vom Hauptbeteiligten (bei zwei im selben Ausmaß Hauptbeteiligten von dem von der Beteiligungsgemeinschaft bestimmten Hauptbeteiligten) bei dem für den Antragsteller zum Zeitpunkt der…