…sich der Ort der Vermittlungsleistung danach, ob der Leistungsempfänger ein Unternehmer iSd § 3a Abs. 5 Z 1 und 2 UStG 1994 oder ein Nichtunternehmer iSd § 3a Abs. 5 Z 3 UStG 1994 ist. Im ersten Fall ist gemäß § 3a Abs. 6 UStG 1994 der Empfängerort…
…3 lit. a sublit. bb UStG 1994 von der Umsatzsteuer befreit. Die Beförderungsleistung des Unterfrachtführers F1 an den Frachtführer F ist eine innergemeinschaftliche Güterbeförderung, da sich der Bestimmungsort dieser Beförderung in einem anderen Mitgliedstaat (Italien) befindet. Der Ort dieser Leistung bestimmt sich ebenfalls gemäß §§ 3a…
…der Leistung den Ort der Betriebsstätte und für den anderen Teil den Sitz des Unternehmens als maßgebend anzusehen und die Leistung entsprechend aufzuteilen. Rz 639f: Unter § 3a Abs. 6 UStG 1994 fallen ua. auch: Vermittlungsleistungen für Unternehmer, ausgenommen die Vermittlung beim Verkauf oder bei der…
…die Werkleistung (zB Montage bzw. Demontage von mit dem Grundstück fest verbundenen Rohrleitungen) durch einen oder mehrere Erfüllungsgehilfen (Subunternehmer) erbracht wird. In diesem Fall wird sowohl die Leistung des beauftragten Unternehmers als auch die der Subunternehmer an dem Ort, an dem das Grundstück liegt, erbracht…
…Keine Reisevorleistungen sind: Reiseprospekte, Vermittlungsleistungen, Aufwendungen für das Büro wie Miete, Strom und sonstige Bürowaren, Anlagenkauf (Autobus), Anmietung von Beförderungsmitteln, einer kompletten Unterkunft (zB Hotel) ohne Personal (siehe Rz 2949) usw. Soweit der Unternehmer selbst infolge der Stornierung einer Reise durch den Kunden bereits bestellte…
…Der Ort seiner Leistung richtet sich daher gemäß § 3a Abs. 7 UStG 1994 nach dem Sitz des Leistenden. Dieser liegt im Drittland. Auch die Vermittlungsleistung des V an P ist im Drittland steuerbar. Beispiel 3 (Vermittlung eines Sportlers an einen Verein): Ein österreichischer Vermittler vermittelt…
…siehe aber § 3a Abs. 11 lit. a bis c UStG 1994, sowie Rz 640p bis Rz 641d). Der Ort, an dem der Erfolg eintritt oder die sonstige Leistung sich auswirkt, ist ohne Bedeutung (BFH 4.4.1974, BStBl II 1974, 532). Maßgebend ist, wo die…
…Ort der Leistung gemäß § 3a Abs. 6 oder Abs. 13 UStG 1994 idF ab 1.1.2015 (bis 31.12.2014: § 3a Abs. 13 lit. a oder Abs. 7 UStG 1994) jeweils im Drittland. Da diese Leistung jedoch in Österreich genutzt wird, verlagert sich der…
…Drittlandsgebiet führt (vgl. Beispiel 2). Beispiel 1: Die Privatperson P aus Österreich beauftragt den österreichischen Frachtführer F, Güter von Spanien nach Österreich zu befördern. Der Ort der Beförderungsleistung liegt in Spanien, da die Beförderung der Güter in Spanien beginnt (Art. 3a Abs. 1 UStG 1994…
…sonstigen Leistungen iSd § 3a Abs. 11 lit. a UStG 1994 an Nichtunternehmer liegt der Leistungsort, wenn diese virtuell verfügbar gemacht werden, an dem Ort, an dem der Empfänger seinen Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hievon sind insbesondere Streaming-Leistungen umfasst, die nicht bereits unter…
…anzuwenden. E tätigt somit ebenfalls eine Werkleistung, deren Ort nach § 3a Abs. 11 lit. c UStG 1994 in Deutschland liegt. Beispiel 5: Wie Beispiel 4, jedoch tauscht der Hersteller H die Bodenplatte komplett aus. H tätigt damit eine innergemeinschaftliche (Werk)Lieferung an den Elektrohändler E…
3a.15. Sonderfälle des Ortes der sonstigen Leistungen Rz 642v: Die Sonderregelung des § 3a Abs. 15 UStG 1994 betrifft sonstige Leistungen, deren Leistungsort im Drittland läge und die im Inland genutzt oder ausgewertet werden. Rz 642w: Ab 1.1.2016 kommt es nicht mehr zur…
…die Bestimmung des Leistungsortes der Ort maßgeblich, an dem der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Rz 639b ist sinngemäß anzuwenden. Rz 639o: Wird die sonstige Leistung von einer Betriebsstätte (im Sinne des Art. 11 Abs. 2 VO (EU) 282/2011 sowie der Judikatur des EuGH…
…Fahrzeuges stelltEs liegt eine kurzfristige Vermietung eines Beförderungsmittelsunentgeltliche sonstige Leistung iSd § 3a Abs. 1a Z 2 UStG 1994dar vor. Der Ort des Eigenverbrauches für sämtliche Privatfahrten ist liegt gemäß § 3a Abs. 12 Z 111 lit. a UStG 1994 am Tätigkeitsort in DeutschlandÖsterreich. 3a.1a.6…
…teilnehmenden Reisenden jedoch nicht selbst, sondern bedient sich zur Ausführung der Beförderung des Omnibusunternehmers B. Dieser bewirkt an A eine Beförderungsleistung, indem er die Beförderung im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchführt. Der Ort der Beförderungsleistung des B liegt dort, wo dieser die Beförderung…
…Der Unternehmer hat den Verzicht schriftlich bei seinem Finanzamt einzubringen. Diese schriftliche Erklärung kann auch durch Aufnahme der Umsätze in die MOSS-Erklärung (iSd § 25a Abs. 3 und Art. 25a Abs. 3 UStG 1994) erfolgen. Durch den Verzicht bestimmt sich der Ort dieser sonstigen Leistung…
…sowie sonstige Ausrüstungen und Vorrichtungen, welche zur Beförderung von Personen oder Gegenständen von einem Ort an einen anderen konzipiert worden sind, von Fahrzeugen gezogen oder geschoben werden können und tatsächlich in der Lage sind, Gegenstände oder Personen zu befördern. Zu den Beförderungsmitteln gehören auch Sattelzugmaschinen…
…mit Routinefunktion liegt insbesondere dann nicht vor, wenn die Dienstleistung unter Nutzung von selbstgeschaffenen immateriellen Werten (zB Erschließung des Osteuropamarkts, EAS 3006) erfolgt oder mit der Schaffung hoher Wertschöpfungsbeiträge einhergeht (zB Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten; siehe auch Rz 148). Wird daher beispielsweise für die Bemessung des…
…bestimmt sich der Mittelpunkt seiner Tätigkeit danach, wo er für den Fall, dass kein Außendienst versehen wird, regelmäßig tätig wird (VwGH 28.10.1997, 93/14/0076; VwGH 28.10.1997, 93/14/0077). Kein "Innendienst" liegt vor, wenn das Aufsuchen der Betriebsstätte ausschließlich mittelbar…
…werden kann, so ist dennoch immer darauf zu achten, dass der Betriebsstätte ein ihrem Funktions- und Risikoprofil entsprechender Gewinn zugeordnet wird. Beispiel: Ein Produktionsunternehmen mit Stammhaus in Österreich unterhält eine Vertriebsniederlassung (Betriebsstätte) in Deutschland, die für den Vertrieb am deutschen Markt zuständig ist. Die Marketingabteilung…