…sowie sämtliche Vertragswerke maßgeblich, die die Verfassung der ausländischen privatrechtlichen Stiftung bzw. Vermögensmasse ausmachen. Rz 311: Die Steuerpflicht ist gegeben, wenn der Zuwendende oder der Erwerber im Zeitpunkt der Zuwendung den Wohnsitz, Sitz oder den Ort der Geschäftsleitung im Inland hat. Ein Inlandsbezug im zugewendeten…
…sowohl in Fällen der Geltung des UmgrStG als auch außerhalb desselben nach § 20 Abs. 2 Z 1 KStG 1988 der Ablauf des Umgründungsstichtages (Rz 1454 bis 1473). Rz 160: Sobald eine inländische Kapitalgesellschaft weder über einen Sitz noch über einen Ort der Geschäftsleitung im Inland…
…unbeschränkt steuerpflichtige ausländische Körperschaften (zB eine britische "Private Company Limited"deutsche GmbH mit Ort der Geschäftsleitung in Österreich). Sie gilt auch für in der Rechtsform der GmbH neu gegründete Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen. Sie gilt daher nicht für eine in der Rechtsform einer AG gegründete Körperschaft…
…führt dies zur Fälligstellung der offenen Raten. Ebenso führt die Insolvenz des Steuerpflichtigen oder dessen Abwicklung zu einer vorzeitigen Festsetzung noch offener Raten. Gleiches gilt, sofern das Wirtschaftsgut oder Derivat auf eine Körperschaft übertragen worden ist, und der Ort der Geschäftsleitung dieser Körperschaft in einen…
…1.2. Sitz oder Geschäftsleitung Rz 1062: Gemäß § 27 Abs. 1 BAO haben Körperschaften, Personenvereinigungen sowie Vermögensmassen ihren Sitz im Sinn der Abgabenvorschriften an dem Ort, der durch Gesetz, Vertrag, Stiftungsbrief und dergleichen bestimmt ist. Er ist daher grundsätzlich der rechtsgeschäftlichen Gestaltung zugänglich. Fehlt es…
…Geschäftsleitung befindet (Sec. VIII Rz 106 CRS-Kommentar). Personengesellschaften werden in den einzelnen Staaten entweder als transparent oder als eigenes Steuersubjekt behandelt. Verfügt eine Personengesellschaft über keine Ansässigkeit für steuerliche Zwecke, soll sie als in jenem Staat ansässig behandelt werden, in dem sich der Ort…
…meisten steuerlichen Rechtsträger | Staat der Gründung oder Organisation | Steuerlich transparente Rechtsträger exklusive Trusts | Adresse (diese kann durch die eingetragene Adresse, Firmensitz oder Ort der Geschäftsleitung angegeben werden) | Trusts | Adresse von einem oder mehreren Treuhändern Aufgrund der bloßen Existenz einer Betriebsstätte…
…Ort der Geschäftsleitung einer Körperschaft in Österreich, so gilt sie als in Österreich ansässig und ist mit dem Welteinkommen in Österreich steuerpflichtig. Sollten die ausländischen Einkünfte, für die eine Ansässigkeitsbescheinigung ausgestellt werden soll (siehe Punkt II des Formulars ZS-A, Angaben über die von der…
…Personalstatut" zu beurteilen (siehe hierzu Rz 28). Ausländische Rechtsgebilde, die nach dem Recht eines Drittstaates errichtet wurden und sowohl ihren Ort der Geschäftsleitung als auch den Sitz der Hauptverwaltung im Sinne des § 10 IPRG in Österreich haben, werden nach den Bestimmungen des österreichischen internationalen Privatrechts…
…weil der Ort der Geschäftsleitung eine Betriebsstätte gemäß § 29 Abs. 2 lit. a BAO darstellt. Dabei ist der Wert des gesamten Betriebes (Betriebsstätte) einschließlich eines Firmenwertes zu ermitteln. Die Ermittlung dieses Werts hat nach einer betriebswirtschaftlich anerkannten Methode zu erfolgen. 6.13.3 Nichtfestsetzung der…
15.1.3 Ausländische Arbeitgeber Rz 920: Die Staatsangehörigkeit, der Wohnsitz, der Sitz sowie der Ort der Geschäftsleitung des Arbeitgebers haben keine Bedeutung. Befindet sich im Inland eine Betriebsstätte im Sinne des § 81 EStG 1988, haben im Ausland ansässige Arbeitgeber ("ausländische Arbeitgeber") grundsätzlich die gleichen…
…3 KStG 1988 umfasst auch die auf Grund der Rechtsform nach unternehmensrechtlichen Vorschriften zur Rechnungslegung verpflichteten Steuerpflichtigen vergleichbaren, unbeschränkt steuerpflichtigen ausländischen Körperschaften (Ort der Geschäftsleitung im Inland); alle Einkünfte dieser Körperschaften sind den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzurechnen. Der Gewinn dieser vergleichbaren unbeschränkt steuerpflichtigen ausländischen Körperschaften…
…Recht jenes Staates, in dem es errichtet wurde oder seinen Sitz oder Ort der Geschäftsleitung hat, als Körperschaft eingestuft wird. Rz 1309je: Eine inländische Körperschaft liegt vor, wenn diese ihren Sitz im Sinne des § 27 BAO im Inland hat. Für Zwecke der Anwendung des § 14…
…inländischen Investmentfonds Rz 541: Inländische Investmentfonds stellen zwar kein Steuer- aber für Zwecke der KESt ein Empfängersubjekt dar. § 94 Z 10 EStG 1988 normiert für Investmentfonds eine eigene KESt-Befreiung bezüglich Dividenden, wenn deren Schuldner weder Wohnsitz, Sitz noch Ort der Geschäftsleitung im Inland haben…
…hinsichtlich bestimmter Einkünfte der Körperschaftsteuer unterliegen. Es handelt sich dabei weitgehend um Einkünfte, die einer Abzugsteuer unterliegen. 1.2.2.1 Beschränkte Steuerpflicht ausländischer juristischer Personen Rz 131: Ausländische Körperschaften gelten als beschränkt steuerpflichtige Subjekte, wenn sie weder Sitz noch Ort der Geschäftsleitung im Inland…
…Abs. 2 Z 3 EStG 1988 vorliegt, der die Realisierung abwickelt. Rz 7709e: Inländische Dienstleister gemäß § 95 Abs. 2 Z 3 lit. b EStG 1988 sind: Dienstleister mit Sitz, Wohnsitz oder Ort der Geschäftsleitung im Inland, die Dienste zur Sicherung privater kryptografischer Schlüssel anbieten, um…
…eines ausländischen Betriebes ist. Maßgeblich ist die Belegenheit der bewirtschafteten Grundstücke im Inland. Der Ort der Geschäftsleitung ist unmaßgeblich. Rz 7912: Auf Abkommensebene gelten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft als Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen und werden dem Belegenheitsstaat zur Besteuerung zugewiesen (Art. 6 OECD-Musterabkommen…
…wenn die Einkünfte der Gesellschaft aufgrund einer subjektiven Steuerbefreiung von der Körperschaftsteuer befreit sind). Die Beteiligung der ausländischen Muttergesellschaft muss an einer Aktiengesellschaft, GmbH oder Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft bestehen, die unbeschränkt steuerpflichtig ist, dh. diese muss den Ort der Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland…
…EStG 1988 Rz 381: Bei Körperschaften, die weder Sitz noch Ort der Geschäftsleitung im Inland haben, stellt sich die Verlustausgleichsfrage nur insoweit, als Einkünfte im Sinne der § 98 EStG 1988 vorhanden sind (bspw. Betriebsstätte einer ausländischen Körperschaft im Inland). Der Verlust ist nach § 21 Abs…
…entweder EU-Körperschaften laut Anlage 2 zum EStG 1988, die den inländischen gruppenträgerfähigen Körperschaften vergleichbar sind, oder den österreichischen Kapitalgesellschaften vergleichbare Gesellschaften mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung im EU/EWR-Raum (Norwegen, Island und Liechtenstein) sind. Diese beschränkt steuerpflichtigen EU/EWR-Körperschaften müssen zudem…