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7 117 Treffer308 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 1852–187412.1.3.2. Sonderfall bei Beförderungs- und Versendungslieferungen
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…aus denen sich die Bemessungsgrundlage, die Einfuhrumsatzsteuer und der Zeitpunkt der Entrichtung ergibt. Rz 1864: Der Nachweis der Höhe der Bemessungsgrundlage und der festgesetzten Einfuhrumsatzsteuer muss mittels eines zollamtlichen Originalbeleges (zB Abgabenbescheid, Beschwerdevorentscheidung udgl.) erfolgen. Rz 1865: Hinsichtlich des Nachweises des Entrichtungstages kommen zB ein…

ZK-25605.3. Inhalt und Form der Abrechnung
geltende FassungRichtlinien12.11.2020

…übermittelt der Überwachungszollstelle Ablichtungen der als Abrechnung anerkannten Unterlagen und legt einen weiteren Satz Ablichtungen in seiner Evidenz ab. Die Originalbelege sind dem Beteiligten zurückzugeben. 5.3.2. Anzeigepflicht von "Drawback"-Fällen Wurde die aV durch Wiederausfuhr erledigt und im Zuge der Wiederausfuhr ein Präferenznachweis…

ZK-22608.6. Suchverfahren im Unionsversandverfahren (Betriebs-kontinuitätsverfahren)
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

… Exemplare Nr. 4 oder abgelegte Manifeste usw.) oder die entsprechenden Aufzeichnungen des zugelassenen Empfängers. Dabei wird zuweilen der Originalbeleg für die Beendigung des Verfahrens aufgefunden (insbesondere Exemplar Nr. 5 des Einheitspapiers), der noch nicht zurückgesandt oder nicht korrekt abgelegt worden ist. Verlaufen diese Nachforschungen ergebnislos…

UStR 2000 Rz 2836–284821.10. Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer - Verfahren
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…ausgewiesenen Mehrwertsteuer beantragt wird, sowie eine diesbezügliche Aufstellung beigelegt werden. Kopien können nicht akzeptiert werden, die Nachreichung von Originalbelegen kann nur dann zu einer Erstattung führen, wenn sie noch innerhalb der Antragsfrist (siehe den nachfolgenden Punkt) erfolgt. 21.10.2.3.4. Antragsfrist zur Abgabe…

ZT-250539.3.3. Materielle Prüfung
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

39.3.3. Materielle Prüfung Eine Echtheitsbescheinigung ist nur anzuerkennen, wenn die Nämlichkeit der darin angeführten Waren mit den zur zollamtlichen Abfertigung gestellten Waren gegeben ist. Besonderes Augenmerk ist auf Umstände zu legen, die darauf hinweisen könnten, dass die Ware nicht "handgearbeitet" oder "auf Handwebstühlen…

UZK-IAAnhang 22-14 Ursprungszeugnis für bestimmte Erzeugnisse, für die besondere, nicht präferenzielle Einfuhrregelungen gelten
geltende FassungRichtlinien14.06.2017

Anhang 22-14 Ursprungszeugnis für bestimmte Erzeugnisse, für die besondere, nicht präferenzielle Einfuhrregelungen gelten Einleitende Bemerkungen: 1.Die Gültigkeit des Ursprungszeugnisses beträgt zwölf Monate ab dem Datum der Ausstellung durch die Ausstellungsbehörden. 2.Ursprungszeugnisse dürfen nur aus einem einzigen Blatt bestehen, das neben dem Titel…

ZK-42002.2. Belegnachweise
geltende FassungRichtlinien17.01.2020

2.2. Belegnachweise Folgende Belege sind im Fall einer Überprüfung der Unterlagen zu kontrollieren (siehe auch die unter Abschnitt 1.3.2. angeführten Belege). 2.2.1. Die Rechnung oder der Verbringungsbeleg 2.2.1.1. Rechnung bei entgeltlicher Lieferung Das Original oder die Durchschrift…

UZK-IAAnhang 22-09 Erklärung auf der Rechnung
geltende FassungRichtlinien14.06.2017

Anhang 22-09 Erklärung auf der Rechnung Die Erklärung auf der Rechnung, deren Wortlaut nachstehend wiedergegeben ist, ist gemäß den Fußnoten auszufertigen. Die Fußnoten brauchen jedoch nicht wiedergegeben zu werden. Französische Fassung L'exportateur des produits couverts par le présent document [autorisation douanière n o…

NeuFöR Rz 95–1084.1. Vorlage des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs. 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

4.1. Vorlage des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs. 1 NeuFöG) Rz 95: Die begünstigenden Wirkungen des NeuFöG treten nur bei Erfüllung bestimmter formeller Voraussetzungen ein (VwGH 04.12.2003, 2003/16/0472). Die Vorlage der Erklärung auf einem amtlichen Vordruck sowie die "begleitende Beratung" sind…

VB-0710Anlage 1
geltende FassungRichtlinien23.10.2014

Anlage 1 Registrierungsbescheinigung (Mustervordruck ab 1. November 2011) [Grafik] . Registrierungsbescheinigung (Mustervordruck bis 31.10.201131. Oktober 2011) [Grafik]  

UP-40008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien08.05.2020

8. Nachweis der Ursprungseigenschaft 8.1. Grundsätzliches Im Übereinkommen sind folgende Präferenznachweise vorgesehen: 1.die von einem Zollamt bestätigte Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED; 2.die Erklärung auf der Rechnung oder Erklärung auf der Rechnung EUR-MED, die innerhalb der Wertgrenze von 6…

UZK-IAArtikel 77 Nachweis des Unionsursprungs für die Zwecke der bilateralen Kumulierung und der ermächtigten Ausführer
geltende FassungRichtlinien14.06.2017

Artikel 77 Nachweis des Unionsursprungs für die Zwecke der bilateralen Kumulierung und der ermächtigten Ausführer (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Der Nachweis, dass Erzeugnisse der Union die Ursprungseigenschaft besitzen, wird erbracht durch Vorlage a)einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, ausgestellt nach dem Muster in…

GMSR Rz 86–8812.6. Belege (§ 101 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

12.6. Belege (§ 101 GMSG) Rz 86: Der Ausdruck "Belege" umfasst insbesondere folgende Dokumente: 1.Ansässigkeitsbescheinigungen Eine von einer autorisierten staatlichen Stelle (beispielsweise einer Regierung oder einer ihrer Behörden oder einer Gemeinde) des teilnehmenden Staates oder anderen Staates, in dem der Zahlungsempfänger ansässig zu sein…

UZK-IAAnhang 22-17 Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

Anhang 22-17 Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft Die Lieferantenerklärung mit nachstehendem Wortlaut ist gemäß den Fußnoten auszufertigen. Die Fußnoten brauchen jedoch nicht wiedergegeben zu werden. ERKLÄRUNG Der Unterzeichner, Lieferant der in dem beigefügten Papier aufgeführten Waren, erklärt: 1.Die nachstehenden Vormaterialien ohne Präferenzursprungseigenschaft wurden…

ZK-2260Anhang 10Q "Freistellung von der Unterschriftsleistung" (99207)
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

Anhang 10Q "Freistellung von der Unterschriftsleistung" (99207) | Sprachen | Vermerke | BG | [Grafik] . | CS | Podpis se nevyzaduje | DA | Fritaget for underskrift | DE | Freistellung von der Unterschriftsleistung | EE | Allkirjanöudest loobutud | EL | AEV anaiTErrai unoypacpn…

VB-03304.8. (Wieder-)Ausfuhrunterlagen des (Wieder-)Ausfuhrlandes
geltende FassungRichtlinien19.01.2022

4.8. (Wieder-)Ausfuhrunterlagen des (Wieder-)Ausfuhrlandes (1) Nach dem Übereinkommen sind folgende (Wieder-)Ausfuhrunterlagen vorgesehen: 1. Für die Ausfuhr von Arten der Anhänge I oder II: a)eine Ausfuhrgenehmigung (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "C402"), falls es sich um eine…

KRL 20124.2. Dokumentationsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien28.12.2011

4.2. Dokumentationsgrundlagen Folgende Unterlagen dienen der Dokumentation der Erfassung der Geschäftsvorfälle sowie der Prüfbarkeit von deren Vollständigkeit und Richtigkeit: 4.2.1. Ausdrucke Tagesabschluss- bzw. Tagesendsummenbon (Z-Bon, Z-Abschlag) Speicherabfrage der Tageserlöse, wobei nach der Abfrage der Speicher gelöscht (zurückgesetzt) wird bzw. die…

UZK-IAAnhang 22-13 Erklärung auf der Rechnung
geltende FassungRichtlinien14.06.2017

Anhang 22-13 Erklärung auf der Rechnung Die Erklärung auf der Rechnung, deren Wortlaut nachstehend wiedergegeben ist, ist gemäß den Fußnoten auszufertigen. Die Fußnoten brauchen jedoch nicht wiedergegeben zu werden. Bulgarian version Износителят на продуктите, обхванати от този документ (митническо разрешение № … 1)), декларира…

UZKArtikel 61 Ursprungsnachweis
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 61 Ursprungsnachweis (1) Wenn in der Zollanmeldung aufgrund zollrechtlicher Vorschriften ein Ursprung angegeben wird, können die Zollbehörden vom Anmelder einen Ursprungsnachweis für die Waren verlangen. (2) Wenn aufgrund zollrechtlicher oder anderer Unionsvorschriften zu bestimmten Bereichen Ursprungsnachweise für Waren vorgelegt werden, können die Zollbehörden bei…

KRL 20124.3. Weitere Unterlagen / Begriffsdefinitionen / Inhalte
geltende FassungRichtlinien28.12.2011

4.3. Weitere Unterlagen / Begriffsdefinitionen / Inhalte Verfahrensdokumentation Bedienungsanleitung, Handbuch, Konfigurationsanleitung, Einrichtungsprotokolle und sonstige zur Kasse gehörende Organisationsunterlagen. Aus der Verfahrensdokumentation soll der Inhalt, Aufbau und Ablauf des Abrechnungsverfahrens und der Umfang der tatsächlichen Nutzung von etwaigen Teilprogrammen (zB integriertes Warenwirtschaftssystem) vollständig ersichtlich sein. Insbesondere muss…