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433 Treffer1659 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 3251–328224. Differenzbesteuerung (§ 24 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…oder münzkundlichem Wert (Position 9705 00 00 der Kombinierten Nomenklatur). Sammlerkraftfahrzeuge von geschichtlichem oder völkerkundlichem Wert, die sich in ihrem Originalzustand befinden, mindestens 30 Jahre alt sind und einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen, fallen ebenfalls in Position 9705 der Kombinierten Nomenklatur). 24…

UStR 2000 Rz 1565–157011.2.4. Aufbewahrungspflicht
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…in ein anderes Format konvertiert, so muss aus den aufbewahrten Daten zweifelsfrei hervorgehen, dass gegenüber der Originaldatei keine inhaltlichen Änderungen erfolgt sind. Andere Aufbewahrungspflichten außerhalb des UStG 1994 bleiben unberührt. Da eine elektronische Rechnung nur unter der Voraussetzung als Rechnung gilt, dass die Echtheit der…

UStR 2000 Rz 1527–153611.1.5.11. Duplikat
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…wie folgt vorgegangen werden, vorausgesetzt, dass diesbezüglich Einvernehmen mit dem Netzbetreiber hergestellt wird: Der Netzbetreiber kann die Originalrechnung betreffend die Netzbereitstellung an den Energielieferanten übermitteln. Die Originalrechung verbleibt beim Energielieferanten. Die in dieser Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer berechtigt den Energielieferanten nicht zum Vorsteuerabzug. Der Energielieferant legt…

UStR 2000 Rz 1557–156011.2 Rechnungsarten
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Schriftstück verstanden werden. Nach der Judikatur des VwGH muss jedoch der Beweis darüber, dass dem Unternehmer eine Rechnung zugekommen ist, nicht ausschließlich durch Vorlage der Originalrechnungen (Schriftstücke) erbracht werden. Vielmehr ist auch, wenn diese Rechnungen nicht mehr vorhanden sind (aber vorhanden waren), ein anderer Beweis…

UStR 2000 Rz 1852–187412.1.3.2. Sonderfall bei Beförderungs- und Versendungslieferungen
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…aus denen sich die Bemessungsgrundlage, die Einfuhrumsatzsteuer und der Zeitpunkt der Entrichtung ergibt. Rz 1864: Der Nachweis der Höhe der Bemessungsgrundlage und der festgesetzten Einfuhrumsatzsteuer muss mittels eines zollamtlichen Originalbeleges (zB Abgabenbescheid, Beschwerdevorentscheidung udgl.) erfolgen. Rz 1865: Hinsichtlich des Nachweises des Entrichtungstages kommen zB ein…

UStR 2000 Rz 2836–284821.10. Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer - Verfahren
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…des Erstattungsverfahrens in Österreich zuständigen Finanzamt Österreich, Dienststelle Graz-Stadt, ist unzulässig. Originale oder Durchschriften von Rechnungen oder Einfuhrdokumenten sind nicht gemeinsam mit dem Antrag einzureichen, können aber im Rahmen des Vorhalteverfahrens (auch per E-Mail) angefordert werden. Darüber hinaus ist auch die Einholung weiterer…

UP-6660USA-Zoll-VO 2026/1455
geltende FassungRichtlinien01.07.2026

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UP-6660Hummer-VO 2026/1461
geltende FassungRichtlinien01.07.2026

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UP-6660Art. 59a UZK-IA (DVO 2026/1422)
geltende FassungRichtlinien01.07.2026

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UP-6500Anhang 1 Ursprungsprotokoll (Kapitel 3 des Abkommens)
geltende FassungRichtlinien01.05.2026

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UP-6500Anhang 2 Einleitende Bemerkungen zu den erzeugnisspezifischen Regeln (Interimsabkommen MERCOSUR ANHANG 3-A)
geltende FassungRichtlinien01.05.2026

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UP-6500Anhang 3 Erzeugnisspezifische Ursprungsregeln (Interimsabkommen MERCOSUR ANHANG 3-B)
geltende FassungRichtlinien01.05.2026

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UP-6500Anhang 4 Sondervereinbarungen über erzeugnisspezifische Regeln für bestimmte Erzeugnisse (Interimsabkommen MERCOSUR ANHANG 3-B-1)
geltende FassungRichtlinien01.05.2026

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UP-6500Anhang 5 Wortlaut der Erklärung zum Ursprung (Interimsabkommen MERCOSUR ANHANG 3-C)
geltende FassungRichtlinien01.05.2026

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UP-6500Anhang 6 Übergangsmaẞnahmen (Interimsabkommen MERCOSUR ANHANG 3-D)
geltende FassungRichtlinien01.05.2026

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UP-6500Anhang 7 Muster Ursprungszeugnis nach ANHANG 3-D (ABl. Reihe L 2026/875 vom 17.04.2026)
geltende FassungRichtlinien01.05.2026

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UP-6500Anhang 8 Behandlung von Verwaltungsfehlern (Interimsabkommen MERCOSUR ANHANG 3-E)
geltende FassungRichtlinien01.05.2026

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UP-6500Anhang 9 Gemeinsame Erklärungen Fürstentum Andorra, Republik San Marino (Interimsabkommen MERCOSUR ANHANG 3-F)
geltende FassungRichtlinien01.05.2026

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UP-6500Anhang 10 Stufenplan für den Zollabbau Abschnitte A/B/C/D/E (Interimsabkommen MERCOSUR ANHANG 2-A)
geltende FassungRichtlinien01.05.2026

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UP-6500Anhang 11 Bescheinigung des Mercosur über die Genehmigung der Inanspruchnahme von Kontingenten (ABl. Reihe L 2026/874 vom 17.04.2026)
geltende FassungRichtlinien01.05.2026

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