…1a iVm § 33a EStG 1988), so könnte die Regelbesteuerung beantragt werden und die Kapitaleinkünfte unterliegen im Ergebnis keiner Steuer. In einem solchen Sonderfall führt eine Nichterklärung zu keiner Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht. Dies gilt jedoch nicht, wenn ein Anspruch auf Kinder- oder Alleinverdienerabsetzbetrag vermittelt…
…nicht zu beanstanden, der AfA gemäß § 7 EStG 1988 eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 20 Jahren zu Grunde zu legen. 1.3. Offenlegungs- und Wahrheitspflicht Rz 5: Eigentümer von Photovoltaikanlagen und Energiegemeinschaften trifft die Offenlegungs- und Wahrheitspflicht gemäß § 119 BAO. Randzahlen 6 bis 9: derzeit frei
…Rz 856 bis 861. Offenlegungspflicht, Verletzung der Rz 870: Bleibt es infolge Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht unaufgeklärt, wie der Gesellschafter-Geschäftsführer die von der Gesellschaft erhaltenen Provisionen berechnet und für welche Leistungen er sie bezogen hat, ist die Annahme einer verdeckten Ausschüttung gerechtfertigt (VwGH…
…herausstellt, dass der Antragsteller seinen Offenlegungs- und Wahrheitspflichten (§ 119 Abs. 1 BAO) nicht nachgekommen ist und die Kenntnis dieser Umstände einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Sie endet weiters vorzeitig bei Wegzug oder Beendigung der für die Begünstigung maßgeblichen Tätigkeit (zB Spitzensportler, der…
…Wiederaufnahme des Verfahrens, auf Wiedereinsetzung, auf Zahlungserleichterungen, auf Akteneinsicht), Pflichten (zB Erklärungs- und Aufzeichnungspflichten, Anzeige- Offenlegungs- und Wahrheitspflichten, Beweispflichten) sowie Fristen (zB Beschwerdefristen, Zahlungsfristen) gehen gleichfalls auf den Rechtsnachfolger über. 1.3.1.4. Zeitpunkt der Vermögensübernahme 1.3.1.4.1. Vermögensübergang nach Gesellschaftsrecht…
10.4. Anzeige- und Erklärungspflichten Rz 202: Wandelt sich eine als Liebhaberei anzusehende Betätigung ab einem bestimmten Zeitpunkt in eine betriebliche Einkunftsquelle, besteht eine Anzeigepflicht gemäß § 120 Abs. 2 BAO. Wandelt sich eine als Liebhaberei anzusehende Betätigung ab einem bestimmten Zeitpunkt in eine nichtbetriebliche Einkunftsquelle…
…Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Amtshilfeinstrumente von ausländischen Behörden weitere Informationen beschafft oder einzelne bzw. alle Angaben des Abgabepflichtigen überprüft. Eine bestehende internationale Amtshilfemöglichkeit entbindet den Abgabepflichtigen jedoch nicht von der Erfüllung der ihn treffenden Offenlegungs- und Mitwirkungspflichten (EAS 604, EAS 909, EAS 1089)…
…Besondere Sorgfaltsvorschriften (§§ 47 bis 53 GMSG) 7.1. Verlass auf Selbstauskünfte und Belege (§ 47 GMSG) Rz 43: Ein meldendes Finanzinstitut darf sich nicht auf eine Selbstauskunft oder auf Belege verlassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein müsste, dass die Selbstauskunft oder Belege nicht zutreffend…
…Pflichten nach den Verbrauchsteuergesetzen Die Bestimmungen der VSt-Ges stellen vorrangig anwendbare Sonderbestimmungen zu den §§ 141 und 142 BAO dar. Durch sie werden unter anderem dem Abgabepflichtigen jene Pflichten auferlegt, die zur Durchführung der amtlichen Aufsicht durch die Zollbehörde erforderlich sind. Die Verbrauchsteuervorschriften sehen insbesondere…
…der Antrag abgewiesen oder zurückgewiesen, so gilt das Rechtsgeschäft hinsichtlich des noch nicht durchgeführten Teils kraft Gesetzes mit dem Inkrafttreten der geänderten Rechtsvorschriften als aufgelöst. 7. Anzeigen Wird eine Umgehung des Außenwirtschaftsrechts festgestellt, muss den Tatbeständen und den dafür geltenden Strafbestimmungen entsprechend Anzeige erstattet werden.
…VPDG zu erfolgen. Die Mitteilungspflicht für ebendiesen Zeitpunkt bestand auch, wenn weder die oberste Muttergesellschaft im Ausland berichtete noch eine andere Geschäftseinheit in die Berichtspflicht eintrat, und somit die jeweilige Geschäftseinheit per Bescheid im Sinne von § 5 Abs. 2 VPDG berichtspflichtig wurde. Dies gilt ungeachtet…
…2.6. Geheimhaltungspflicht und Strafverfahren (1) Alle auf Grund des HStG 1995 gemachten Angaben unterliegen der Geheimhaltungspflicht im Sinn des § 17 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999. Diese Angaben dürfen von den Zollämtern auch nicht anderen Behörden und Ämtern bekannt gegeben werden, sofern…
…Informationen, die an anerkannten Wertpapiermärkten veröffentlicht werden, Öffentlich verfügbare Klassifikationen hinsichtlich des Kontoinhabers aufgrund eines standardisierten Branchenkodierungssystems. Im Zusammenhang mit der Verwendung öffentlich zugänglicher Informationen wird vom meldenden Finanzinstitut erwartet, die Art der verwendeten Information und das Abfragedatum festzuhalten (Sec. V Rz 12 CRS-Kommentar).
…2004, 14152000/14/0095/68; VwGH 26.9.1985, 85/14/0056) und die im Ausland befindlichen Unterlagen und Bücher vorzulegen (VwGH 8.4.1970, 1415/68). Im Verhältnis zu Steueroasen sind nur unzweifelhaft als erwiesen angenommene Aufwendungen abzugsfähig (VwGH 12.9.197822.11.2001…
…nach § 33 TP 5 Abs. 5 Z 1 GebG, siehe Rz 1371 ff und bei Wechseln, siehe Rz 1644 ff); Rechtsgeschäften, für die von der gesetzmäßig eingeräumten Selbstberechnung Gebrauch gemacht wird (§ 3 Abs. 4 und 4a und § 33 TP 5 Abs. 5 Z 6 GebG)…
…Finanzinstitut muss bei Neukonten natürlicher Personen jedenfalls eine Selbstauskunft des Kontoinhabers beschaffen, die Bestandteil der Kontoeröffnungsunterlagen sein kann und anhand derer das meldende Finanzinstitut die steuerliche(n) Ansässigkeit(en) des Kontoinhabers feststellen kann. Die Selbstauskunft kann auch durch eine vom Kontoinhaber bevollmächtigte Person erbracht werden…
…Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften iSd § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 EStG 1988 bestanden hat und der Gewinn auf Grund eines Betriebsvermögensvergleiches zu ermitteln war oder ermittelt worden ist oder 3.das Einkommen, in dem keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthalten sind, höher ist…
…Erträgen (Stück)Zinsen gemäß § 98 Abs. 1 Z 5 lit. b EStG 1988 enthalten sind, ausgewiesen und damit sowohl jene, bei denen derartige Zinsen enthalten sind, als auch jene, bei denen dies nicht der Fall ist. Rz 493: Meldefonds, die der KESt auf Zinsen gemäß…
…der jeweils zuständigen Behörde mitzuteilen. Analog zur bereits seit längeremzu der in § 48b BAO vorgesehenen Verständigung anderer Behörden kann auch die Mitteilung gemäß § 7 Abs. 3 NeuFöG formlos erfolgen. Die jeweils zu informierenden anderen Institutionen ergeben sich aus den Formularen NeuFö 1 und NeuFö 3.
…denen eine konzerninterne grenzüberschreitende Übertragung von Funktionen, Risiken oder Vermögenswerten stattfindet, wenn der erwartete jährliche Gewinn vor Zinsen und Steuern (EBIT) des bzw. der Übertragenden über einen Zeitraum von drei Jahren nach der Übertragung weniger als 50% des jährlichen EBIT des bzw. der Übertragenden beträgt…