…Lebenshilfe zB im Rahmen der so genannten Telefonseelsorge dient mildtätigen Zwecken. Unterbringung Rz 93: Die Unterbringung von Alten, Blinden, Pflegebedürftigen, Obdachlosen, Misshandelten usw. in Heimen ist begünstigt. Unterstützungsleistungen Rz 94: Die Unterstützung materiell (wirtschaftlich) Hilfsbedürftiger durch die Gewährung von Geldzuwendungen, durch freies oder verbilligtes Essen…
…einem Gesetz zugewiesen wird, sei es, dass sie sich aus ihrem allgemeinen hoheitlichen Aufgabenkreis ergibt. So stellt die Führung von Obdachlosenheimen keinen Hoheitsbetrieb dar, da diese Tätigkeit auch von privaten Personen und Personenvereinigungen ausgeübt werden kann (VwGH 19.10.1972, 2119/71, VwGH 22.2…
…0913/62), die Führung von Musikschulen (VwGH 5.5.1965, 2052/64) und den Betrieb von Obdachlosenheimen (VwGH 19.10.1972, 2119/71). Die üblichen Marktveranstaltungen von Gemeinden gelten nicht als Betrieb gewerblicher Art, da den Gemeinden auf dem Gebiet des Marktwesens öffentlich-rechtliche Aufgaben…