…Euro Umsatz) heranzuziehen sind. "Zweifel" werden immer dann bestehen, wenn keine Protokollierung oder nur eine solche als OEG oder KEG gegeben war. Bestand bis 2006 keine Rechnungslegungspflicht, ist das Geschäftsjahr 2007 erstes Beobachtungsjahr für die Umsatzschwelle. Bestand bis 2006 bereits Rechnungslegungspflicht, zählen auch das/die…
5. Realteilungen (Art. V UmgrStG) 5.1. Begriff und Anwendungsvoraussetzungen (§ 27 UmgrStG) 5.1.1. Allgemeines 5.1.1.1. Begriffsbestimmung Rz 1509: Eine Realteilung im Sinne des § 27 Abs. 1 UmgrStG liegt vor, wenn Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) Vermögen auf Grund eines Teilungsvertrages (Gesellschaftsvertrages) zum Ausgleich…
… bei inländischen Zweigniederlassungen aus-ländischer juristischer Personen anstelle des Sitzes die Anschrift der inländischen Zweigniederlassung. Bei offenen HandelsgesellschaftenGesellschaften (OHGOG), offenen Erwerbsgesellschaften (OEG), und bei Kommanditgesellschaften (KG) und Kommandit-Erwerbsgesellschaften (KEG): die der Eintragung im Firmenbuch entsprechende Bezeichnung sowie der Sitz. Bei Gesamtschuldverhältnissen kraft Gesetzes (insbesondere…
7. Verwendung von Guthaben (§ 215 BAO) 7.1. Verwendung von Guthaben im Regelfall (§ 215 Abs. 1 und 2 BAO) Rz 800: Guthaben ist ein Begriff der Abgabenverrechnung und bringt zum Ausdruck, dass auf dem Abgabenkonto per Saldo ein Überschuss zu Gunsten des Abgabepflichtigen besteht (VwGH…
…in einem Ausmaß von 10 Wochenstunden administrative Tätigkeiten (Schreibarbeiten, Postbearbeitung, usw.). Hiefür wird sie im Rahmen einer OEG mit 50% am Gewinn beteiligt. Die Gesellschaftsgründung ist gemäß den §§ 66 Z 1 und 68 Z 2 WTBG zwar zulässig, die vorgenommene Gewinnaufteilung ist jedoch fremdunüblich. Fremdüblich…