27.3.4.2. Urheberrechtliche und leistungsschutzrechtliche Nutzungsverträge sowie Patent-, Marken- und Musterlizenzverträge Rz 1364: Als Urheber nach dem Urheberrechtsgesetz gilt die natürliche Person, die das Werk geschaffen hat. Auch Computerprogramme können Werke im Sinn des Urheberrechtsgesetzes sein, wenn sie das Ergebnis einer eigenen geistigen…
…EuGH 15.12.1993, Rs C-63/92, Lubbock Fine). Bei der Übertragung der Rechte und Pflichten aus einem Mietvertrag (Nutzungsvertrag) auf einen Nachmieter ist zu unterscheiden, ob der Vor- oder der Nachmieter die sonstige Leistung zugunsten des jeweils anderen erbringt. Leistet der Vormieter dem…
27.5.2. Abgrenzung zum Bestandvertrag Rz 1458: Die Bezeichnung als "Nutzungsvertrag" gibt keinen Aufschluss darüber, ob ein Bestandvertrag gemäß § 33 TP 5 GebG oder eine Dienstbarkeit gemäß § 33 TP 9 GebG vorliegt. Rz 1459: Folgende Begrifflichkeiten können für die Einräumung einer Dienstbarkeit sprechen: "Erlaubnis…
…89/15/0147; VwGH 27.6.1994, 92/16/0165) nicht als Bestandverträge gewertet werden (zB Nutzungsverträge von Wohnungsgenossenschaften mit ihren Mitgliedern, Leasingverträge). Rz 1284: Für das Erfordernis der Bestimmtheit von Dauer und Entgelt reicht es aus, wenn diese auf Grund des Vertragsinhaltes ermittelbar sind…
…wiederkehrende Leistungen für die Gebrauchsüberlassung gehören auch dann zum Wert, wenn sie unter vertraglich bestimmten Voraussetzungen auf andere Leistungen angerechnet werden können (wesentliche Bedeutung bei Nutzungsverträgen und Leasingverträgen mit Kaufoption). Rz 1291: Ein wie auch immer bezeichneter Einmalbetrag, der bei vorzeitiger Vertragsauflösung nicht rückzahlbar ist…
… 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 EStG 1988 gehören. Einkünfte, die der Urheber (Erfinder) selbst - sei es durch einen zeitlichen Nutzungsvertrag, sei es durch eine vollständige Überlassung der Verwertungsrechte gegen ein einmaliges Entgelt - erzielt, stellen regelmäßig Einkünfte aus selbständiger Arbeit dar, sofern die Nutzung…
…bzw. steuerpflichtiger oder echt steuerfreier Umsätze zu verwenden, nach außen hin erkennbar, klar bestimmt und verbindlich geändert hat (zB durch Abschluss von verbindlichen Nutzungsverträgen dahingehend, zu errichtende Wohnungen nunmehr steuerpflichtig vermieten zu wollen), und nicht erst im Zeitpunkt des erstmaligen Bewirkens von Umsätzen (vgl. VwGH…