28.4. Zeitlich begrenzte Anwendung des Nullsteuersatzes für Photovoltaikmodule Rz 3550: Abweichend von § 10 UStG 1994 ermäßigt sich die Steuer gemäß § 28 Abs. 62 und 63 UStG 1994 auf 0% für die Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerbe, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikmodulen befristet ab 1.1.2024…
…einen eigenen Wechselrichter und einen eigenen Zählpunkt hat. 28.4.3. Gebäude 28.4.3.1. Begünstigte Gebäude Rz 3550m: Eine weitere Voraussetzung für die Anwendung des Nullsteuersatzes ist, dass die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von begünstigten Gebäuden betrieben wird. Begünstigt sind Gebäude…
…2 Z 2 iVm § 1 UStBBKV). Dem Anlagenbetreiber steht der volle Vorsteuerabzug für die Errichtung und den Betrieb der Anlage zu (zu den Anwendungsvoraussetzungen des Nullsteuersatzes ab 1.1.2024 siehe unten). Dies gilt unabhängig von der Rechtsform des Anlagenbetreibers, also auch bei Betrieben gewerblicher…
…wie die Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994, sind gesondert zu prüfen. Zum Nullsteuersatz gemäß § 28 Abs. 62 UStG 1994 (Rechtslage von 1.1.2024 bis 31.3.2025) siehe Abschnitt 2.1.2. 2.2.2.2. Überschusseinspeisung bei anteiliger Privatnutzung…
…1d iVm § 22 Abs. 1 UStG 1994 nicht anwendbar. Rechtslage von 1.1.2024 bis 31.3.2025 Beispiel 21: Mit einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage (Überschusseinspeisung), deren Anschaffung dem Nullsteuersatz gemäß § 28 Abs. 62 UStG 1994 unterliegt, werden insgesamt 12.000 kWh Strom produziert und wie…
…sind steuerbar und steuerpflichtig. Die Stromnutzung iZm dem Kindergarten ist ebenfalls dem Betrieb gewerblicher Art "Kindergarten" zuzurechnen. Es steht der volle Vorsteuerabzug für die Errichtung und den Betrieb der Anlage zu (von 1.1.2024 bis 31.3.2025 kann der Nullsteuersatz zur Anwendung kommen…
…verlassen haben oder dass die vstW in das externe Versandverfahren überführt wurden. Anstelle des Sichtvermerkes können abhängig vom Steuerrisiko (zB hoher Steuersatz, Nullsteuersatz bei Wein und Schaumwein) folgende weitere Belege berücksichtigt werden: zollamtliche Eingangsbestätigung aus dem Drittland inkl. Zahlungsbestätigung ein Lieferschein ein von dem Wirtschaftsteilnehmer…
…diesem Fall als nicht steuerbar angesehen werden. Mangels Vorsteuerabzugs erfolgt keine Besteuerung einer Entnahme gemäß § 3 Abs. 2 UStG 1994. Rechtslage von 1.1.2024 bis 31.3.2025 Zum Anwendungsbereich des Nullsteuersatzes gemäß § 28 Abs. 62 UStG 1994 siehe Beispiele 15 und 17 sinngemäß.
…schon verbraucht sein, bevor die Entrichtung erfolgt. Darüber hinaus kann sich infolge von Steuerbefreiungen bzw. Nullsteuersätzen eine Entrichtung erübrigen. VstW im steuerrechtlich freien Verkehr können innerhalb des Steuergebiets frei bewegt, gehandelt oder sonstwie verwendet werden. Werden diese Waren in andere MS verbracht, sind die entsprechenden…
218.1.10.2.4.3 Steuersatz von weniger als 10% Rz 1266be: Gemäß § 12 Abs. 1 Z 10 lit. c zweiter Teilstrich KStG 1988 liegt eine das Abzugsverbot der Zinsen oder Lizenzgebühren auslösende Niedrigbesteuerung dann vor, wenn die Zinsen oder Lizenzgebühren bei der empfangenden…
10. Steuersätze (§ 10 UStG 1994) 10.1. Normalsteuersatz Rz 1161: Der Normalsteuersatz beträgt 20% und gilt für Lieferungen, sonstige Leistungen, Einfuhr, Eigenverbrauch und innergemeinschaftliche Erwerbe. Der Normalsteuersatz ist immer dann anzuwenden, wenn nicht Sondervorschriften wie Steuerbefreiung (zB § 6 UStG 1994), Steuerermäßigung (zB § 10 Abs. 2…
10.4. Änderung des Steuersatzes und Anzahlungen Rz 1476: Ändert sich der Steuersatz, regelt grundsätzlich § 28 UStG 1994 ab welchem Zeitpunkt der neue Steuersatz zur Anwendung gelangt. Dabei wird grundsätzlich auf den Leistungszeitpunkt bzw. Zeitpunkt der Einfuhr oder des ig. Erwerbs abgestellt. Werden Anzahlungen geleistet…
10.2.1310.2.7. Müllbeseitigung und Abfuhr von Spülwasser und Abfällen 10.2.13.110.2.7.1. Allgemeines Rz 1321: Die Anwendung der Bestimmung ist nicht auf Körperschaften des öffentlichen Rechts beschränkt. 10.2.13.210.2.7.2. Müllbeseitigung Rz 1322: Der…
10.3. Ermäßigter Steuersatz von 13% 10.3.1. Gegenstände der Anlage 2 Rz 1351: Der ermäßigte Steuersatz von 13% kommt nur zur Anwendung, wenn Umsätze nicht vom ermäßigten Steuersatz nach § 10 Abs. 2 UStG 1994 erfasst sind. Vor 1.1.2016 bzw. 1.5…
26a. Sonderregelung für die Erklärung und Entrichtung der Steuer bei der Einfuhr (§ 26a UStG 1994) Rz 3446: Ab 1.7.2021 besteht bei Anwendung des zollrechtlichen Zahlungsaufschubes (Art. 110 UZK) die Möglichkeit, für Einfuhren die Sonderregelung in § 26a UStG 1994 in Anspruch zu nehmen, und…
10.3.11. Lieferungen (und der den Lieferungen gleichgestellte Eigenverbrauch) von Wein und anderen gegorenen Getränken Rz 1448: Nicht unter Wein aus frischen Weintrauben (Unterpositionen 2204 21 und 2204 29 der Kombinierten Nomenklatur) fällt Schaumwein. Unter andere gegorene Getränke aus der Position 2206 der Kombinierten…
6.5. Nichterhebung der Kraftfahrzeugsteuer wegen Geringfügigkeit (1) Die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer hat bei Beträgen unter 10 Euro zu unterbleiben. Sind neben der Kraftfahrzeugsteuer Eingangs- oder Ausgangsabgaben, Kosten nach dem ZollR-DG oder sonstige Abgaben zu erheben, dann hat dies nur dann zu erfolgen, wenn…
10.3.7. Filmvorführungen 10.3.7.1. Begriff Film Rz 1423: Unter "Film" ist eine den Eindruck eines bewegten Bildes vermittelnde Bildfolge bzw. Bild-Tonfolge zu verstehen, wobei es auf das bei der Bildaufzeichnung bzw. Bild-Tonaufzeichnung verwendete Trägermaterial nicht ankommt; auch auf "Videokassetten…
Anhang III: Berechnungsübersicht Normverbrauchsabgabe Personen- und Kombinationskraftwagen (Klasse M1 / KN 8703) | Rechtslage | BerechnungBerechnung Steuersatz in % | Ersatzberechnung | Höchststeuersatz | CO2-Bonus | CO2-Malus | NOx- Bonus | Umwelt-Bonus | Partikel-Malus | Abzugsposten | Erhöhungsbetrag | Anmerkungen | 01.01…
10.3.9. Personenbeförderung mit Luftfahrzeugen Rz 1439: Soweit es sich bei steuerbaren Beförderungsleistungen um grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Eisenbahnen (ab 1.1.2023), Schiffen oder Luftfahrzeugen (ausgenommen auf dem Bodensee) handelt, fallen sie unter die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 3 lit. d UStG…