…der Tagesabrechnung das Tagesergebnis einem falschen Tag (Vortag) zugeordnet wird. Liegen formelle Mängel vor, die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen (bzw. des Kassensystems, das als Grundlage für die Losungsermittlung dient und somit Voraussetzung für die sachliche Richtigkeit von Büchern und Aufzeichnungen…
10.3. Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht Rz 198: Ob für einen Veranlagungszeitraum (für abgabenrechtliche Zwecke) Bücher oder Aufzeichnungen zu führen sind, richtet sich nach den Verhältnissen des betreffenden Zeitraumes. Bescheide (zB Abgabenbescheide, Feststellungsbescheide), somit auch solche, die von der Annahme einer Liebhaberei ausgehen, entfalten Rechtswirkungen (grundsätzlich…
…ohne entsprechenden buchmäßigen Nachweis der Voraussetzungen der Ausfuhrlieferung die Steuerfreiheit nach wie vor nicht gewährt werden können. Hinsichtlich des Zeitpunktes des Vorliegens des Buchnachweises siehe Rz 2584. Rz 2583: Rechtslage bis 31.12.2015: Die dem buchmäßigen Nachweis dienenden Bücher oder Aufzeichnungen sind im Inland…
…warum die Bücher und Aufzeichnungen mangelhaft sind (Einwand eines Steuerpflichtigen, dass "Schlamperei" im Büro des Steuerberaters bestehe; VwGH 12.8.1994, 93/14/0214), bzw. wer die Bücher geführt hat (VwGH 12.9.1996, 92/15/0035). 12.2.3.2.3 Zeitpunkt der Entscheidung…
…richtigen Erfassung aller Geschäftsvorfälle ermöglichen und dadurch auch die Vermutung der Ordnungsmäßigkeit (§ 163 BAO) begründen. Durch freiwillige Maßnahmen des Unternehmers (nachvollziehbare Dokumentation über die gesetzlichen Aufzeichnungspflichten hinaus) kann im Rahmen der Beurteilung der sachlichen Richtigkeit die Vermutung der ordnungsgemäßen Führung der Bücher und Aufzeichnungen iSd …
…Aufzeichnungen des liefernden Unternehmers als nicht gegeben (§ 8 der Verordnung). Werden Lebensmittel und Getränke - auch in Kleinmengen - im Wege der Beförderung oder Versendung an einen Unternehmer zugestellt, der sie zur Weiterveräußerung einsetzen kann, so besteht die Vermutung, dass die gelieferten Gegenstände nicht im Rahmen der…
…der Bestimmung des § 190 Abs. 1 und Abs. 3 UGB müssen sich die Geschäftsfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen (Nachvollziehbarkeitsregel). Dazu ist es notwendig, dass die Eintragungen in den Büchern vollständig richtig zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden. Zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen…
…Liegenschaft an eine GmbH durch beherrschenden Gesellschafter ohne Zufluss von Pachtzinsen | VwGH 28.10.1997, 95/14/0060 | Pauschalhonorar Unüblichkeit bei von der Leistungserbringung unabhängigem Anfall | VwGH 10.7.1996, 95/15/0181 | Prämienzahlung (siehe Rz 1174) Fremdunüblichkeit bei einer Höhe…
…den Aufzeichnungen muss der Zeitpunkt der Bezahlung hervorgehen. Rz 4136: Nach Maßgabe der §§ 127 und 128 BAO ist ein Wareneingangsbuch zu führen. Rz 4137: Ein Anlageverzeichnis (§ 7 Abs. 3 EStG 1988) ist grundsätzlich nicht erforderlich. Geht der Steuerpflichtige zur Buchführung oder zur vollständigen Geltendmachung der…
…5012: Neben der Einhaltung der Vorschriften der §§ 126, 131 und 132 BAO sowie § 18 UStG 1994, der Führung notwendiger Aufzeichnungen für Buchführungspflichtige, freiwillig Buchführende und Einnahmen-Ausgaben-Rechner, haben buchführende Land- und Forstwirte gemäß § 125 Abs. 5 BAO in Verbindung mit der Verordnung vom 2…
…Rz 102: Die Aufzeichnungen müssen gemäß § 7 Abs. 1 ErdgasAbgG in der Art geführt werden, dass die tatsächlich gelieferten, verbrauchten oder weiter gelieferten Mengen an Erdgas überprüft werden können. 2.7.2 Rechnungslegungspflicht Rz 103: Im Fall der Lieferung oder der Weiterleitung von Erdgas ist…
…Rz 44: Die Aufzeichnungen müssen gemäß § 6 Abs. 1 ElAbgG in der Art geführt werden, dass die tatsächlich gelieferten, verbrauchten oder weiter gelieferten Mengen an elektrischer Energie überprüft werden können. 1.6.2 Rechnungslegungspflicht Rz 45: Im Fall der Lieferung oder der Weiterleitung elektrischer Energie…
…den §§ 124 oder 125 BAO zu führenden Bücher und Aufzeichnungen, sowie die ohne gesetzliche Verpflichtung geführten Bücher sind so zu führen, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle vermitteln können. 2.Die Eintragungen sollen der Zeitfolge nach geordnet, vollständig…
…den Betrieb zurückgebracht wurden im Betrieb zum menschlichen Genuss unbrauchbar gemacht oder vernichtet wurden (nicht in allen VSt-Ges vorgesehen) aus dem Betrieb weggebracht wurden unwiederbringlich verloren gegangen sind 7.2.2.3.3. Registrierter Empfänger Der registrierte Empfänger hat im Wesentlichen Aufzeichnungen zu führen…
…die Bücher so zu ergänzen, dass eine steuerrechtliche Gewinnermittlung mit fremdvergleichstauglichen Daten ermöglicht wird. Rz 405: Ergänzend statuiert § 131 Abs. 1 Z 5 BAO die Verpflichtung, die zu den Büchern oder Aufzeichnungen gehörigen Belege derart geordnet aufzubewahren, dass die Überprüfung der Eintragungen jederzeit möglich ist…
…findet Unterabsatz 1 keine Anwendung. (2) Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbeträge, die einer Zollschuld entsprechen, die dem Zollschuldner nach Artikel 103 nicht mehr mitgeteilt werden darf, brauchen nicht buchmäßig erfasst zu werden. (3) Die Einzelheiten der buchmäßigen Erfassung der Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbeträge werden von den Mitgliedstaaten geregelt…
…vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch oder unvollständig erteilten Selbstauskunft, kann der Kontoinhaber (bzw. bevollmächtigte Vertreter) aufgrund der in § 11 Finanzstrafgesetz normierten Bestimmungstäterschaft nach § 107 GMSG bestraft werden, auch wenn das meldende Finanzinstitut als schuldloser unmittelbarer Täter nicht bestraft wird. 13.2. Missbrauch Rz 94b: Der…
…von ihnen hergestellten Waren die Verkaufsentgelte oder die Verkaufspreise rechnerisch ermitteln, darüber entsprechende Aufzeichnungen führen. 18.7.3. Erleichterte Trennung nachträglicher Entgeltsminderungen Rz 2577: Unternehmer, für die gemäß § 18 Abs. 7 UStG 1994 ein Verfahren zur erleichterten Trennung der Entgelte nach Steuersätzen zugelassen worden ist…
…darüber im Inland Aufzeichnungen führen, aus denen eindeutig hervorgeht, welchem Vorgang ein Steuerbetrag zuzuordnen ist. Um die Vollständigkeit der steuerpflichtigen Vorgänge nachvollziehen zu können, müssen die Vorgänge getrennt nach steuerpflichtigen Vorgängen, gemäß § 1 Z 1 NoVAG 1991 (Lieferung zur gewerblichen Weiterveräußerung) nicht steuerbaren oder nach…
…der Sicherheitsleistende (zB Bank) keine Kenntnis von den Unregelmäßigkeiten hatte und auch nicht haben konnte. Grundsätzlich besteht in EMCS für den Versender und den Empfänger die Möglichkeit zur Sendungsverfolgung. Eine Unkenntnis über Unregelmäßigkeiten darf sich daher nicht aufgrund einer fahrlässigen Nichtnutzung dieser technischen Möglichkeiten oder…