RIS AI
5 Treffer1550 msnur geltende Fassungen
VereinsR 2001 Rz 366–4162.3.3 Steuerpflicht der Betriebe
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…ein Jugend-, Lehrlings-, Mittelschüler- oder Studentenheim im Rahmen der Jugendfürsorge oder Jugenderziehung oder ein Pensionistenheim im Rahmen der Altenfürsorge. Rz 373: Reine Erholungsheime stehen dagegen regelmäßig in vermeidbarer Konkurrenz zu steuerpflichtigen Pensions- und Hotelbetrieben und sind begünstigungsschädliche Betriebe, es sei denn, der Erholungszweck ist wesentlicher…

VereinsR 2001 Rz 40–1041.1.5 ABC der begünstigten Zwecke
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…kann aber dann als gemeinnützig angesehen werden, wenn die daraus gewonnenen Kenntnisse dazu dienen, die Grundlagenforschung voranzutreiben, deren Ergebnisse abzusichern und auszubauen sowie neue Felder der Grundlagenforschung zu erschließen. Anwendungsorientierte Forschung, die ausschließlich auf die Vermarktung von Erkenntnissen gerichtet ist, ist nicht begünstigt. Zur wissenschaftlichen…

EStR 2000 Rz 5237–525416.2.6 Künstler
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…1960, 1313/57). Das Vorliegen einer künstlerischen Begabung ist idR bei einer abgeschlossenen künstlerischen Hochschulbildung anzunehmen (zB Akademie der bildenden Künste, Hochschule für Musik und darstellende Kunst), daraus folgt aber nicht, dass der künstlerische Wert einer Tätigkeit nicht nachgeprüft werden muss (VwGH 20.2.1996…

EStR 2000 Rz 820231.5.2 Kunst
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…der darstellenden Kunst, der Musik, der bildenden Künste, der Fotografie, des Films und der Videokunst sowie neuer experimenteller oder die Grenzen der genannten Kunstsparten überschreitender Kunstformen. Rz 8202n: Ein maßgebliches Interesse am Zuzug liegt nicht vor, wenn die Förderung von Kunst auch ohne Zuzug erfolgen…

GK-0500Moldau
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…humanitären Gründen; 7.Beförderung von nicht für den Verkauf bestimmten Kunstgegenständen für Ausstellungen und Messen oder für andere nicht kommerzielle Zwecke; 8.Beförderung von nicht für den Verkauf bestimmten Geräten, Zubehör und Tieren zu oder von Theater-, Musik-, Film-, Sport- und Zirkusveranstaltungen, Schaustellungen, Jahrmärkten oder…